Panasonic EB-X400 User Manual

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EU/EWR-Garantie: Gültige Bedingungen für andere Länder als das ursprüngliche Verkaufsland.

Sollte der Käufer ein schadhaftes Gerät erhalten, so ist er aufgefordert, mit der entsprechenden

Verkaufsgesellschaft oder auf Landesebene zuständigen Vertretung in dem EU/EWR-Land, in dem diese

Garantie in Anspruch genommen wird, Kontakt aufzunehmen und diese Garantie zusammen mit einem

datierten Verkaufsbeleg vorzulegen. Die entsprechenden Angaben können dem „Product Service Guide“

entnommen oder bei einem autorisierten Händler erfragt werden. Der Käufer wird daraufhin informiert, ob:
(i) die Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung die Reparaturleistung erbringt,

oder
(ii) die Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung die Versendung des Gerätes

in das EU/EWR-Land, in dem das Gerät ursprünglich verkauft wurde, übernimmt, oder
(iii) der Käufer selbst das Gerät zu der Verkaufsgesellschaft oder der auf Landesebene zuständigen

Vertretung in das EU/EWR-Land sendet, in dem das Gerät ursprünglich verkauft wurde.
Sollte es sich bei dem Gerät um ein Produktmodell handeln, das üblicherweise von der Verkaufsgesellschaft

oder der auf Landesebene zuständigen Vertretung in dem Land der Benutzung geliefert wird, dann sollte das

Gerät mit der vorliegenden Garantiekarte und dem Nachweis des Kaufdatums auf Risiko und auf Kosten des

Käufers an diese Verkaufsgesellschaft oder an diese Vertretung, die dann die Reparaturleistungen

übernimmt, gesandt werden. In einigen Ländern wird die zuständige verbundene Verkaufsgesellschaft oder

die auf Landesebene zuständige Vertretung Händler oder autorisierte Servicestellen benennen, die die

Reparaturen ausführen.
Sollte es sich bei dem Gerät um ein Produktmodell handeln, das normalerweise nicht in dem Benutzungsland

verkauft wird, oder sollten die inneren oder äußeren technischen Spezifikationen des Gerätes sich von denen

des im Benutzungsland üblichen Modells unterscheiden, so ist die Verkaufsgesellschaft oder die auf

Landesebene zuständige Vertretung u.U. in der Lage, die Garantiereparaturleistung mit Ersatzteilen aus dem

ursprünglichen Verkaufsland des Gerätes durchzuführen. Es kann sich jedoch als notwendig erweisen, die

Garantiereparaturleistung durch die Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung

im ursprünglichen Verkaufsland durchführen zu lassen.
In beiden Fällen muss der Käufer die vorliegende Garantiekarte und den Nachweis des Kaufdatums

erbringen. Der notwendige Transport sowohl des Gerätes als auch seiner Ersatzteile wird auf Risiko und auf

Kosten des Käufers durchgeführt. Infolgedessen kann es zu einer Verzögerung der Reparaturleistungen

kommen.
In Fällen, in denen der Verbraucher das Gerät zur Reparatur zur Verkaufsgesellschaft bzw. auf Landesebene

zuständigen Vertretung im Benutzungsland des Geräte sendet, werden die Leistungen zu den Bedingungen

(einschließlich der Garantiefrist) erbracht, die für dasselbe Modell des Gerätes im Benutzungsland gültig

sind, nicht zu den Bedingungen im EU/EWR-Land, in dem das Gerät ursprünglich gekauft wurde. In Fällen,

in denen der Verbraucher das Gerät zur Reparatur zu der Verkaufsgesellschaft bzw. auf Landesebene

zuständigen Vertretung in das EU/EWR-Land verschickt, in dem das Gerät ursprünglich gekauft wurde,

werden die Reparaturleistungen zu den dort gültigen Bedingungen erbracht.
Einige Produktmodelle bedürfen für eine betriebsgerechte Leistung oder für sicheren Gebrauch in anderen

EU/EWR-Ländern einer Anpassung in Übereinstimmung mit obligatorischen oder empfohlenen

Bestimmungen bez. Betriebsspannung, Betriebssicherheit oder technischen Normen. Für bestimmte

Produkte können die Kosten einer solchen Anpassung erheblich sein. Es mag sich auch als schwierig

erweisen, den Bestimmungen bez. Betriebsspannung, Betriebssicherheit oder technischen Normen Genüge

zu leisten. Es wird dem Käufer nachdrücklich empfohlen, sich über diese örtlichen technischen und

sicherheitsbezogenen Faktoren zu erkundigen, bevor er das Gerät in einem anderen EU/EWR-Land benutzt.
Diese Garantie deckt nicht die Kosten einer Anpassung an örtliche Vorschriften bez. Betriebsspannung,

Betriebssicherheit oder anderen technischen Normen. Die Verkaufsgesellschaft bzw. auf Landesebene

zuständige Vertretung ist u.U. in der Lage, für bestimmte Produktmodelle die notwendigen Anpassungen auf

Kosten des Käufers durchzuführen. Es ist jedoch aus technischen Gründen nicht möglich, alle

Produktmodelle an örtliche Bestimmungen bez. Betriebsspannung, Betriebssicherheit oder andere

technische Normen anzupassen. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass Anpassungen die

Leistungen des Gerätes beeinträchtigen.
Wenn der Käufer nach Ansicht der Verkaufsgesellschaft bzw. auf Landesebene zuständigen Vertretung in

dem Land, in dem das Gerät benutzt wird, die Anpassung an örtliche Vorschriften bez. Betriebsspannung,

Betriebssicherheit und anderen technischen Normen ordnungsgemäß durchgeführt hat, so wird jede

nachfolgende Garantiereparaturleistung zu obigen Bedingungen ausgeführt. Voraussetzung ist jedoch, dass

der Käufer die Art der Anpassung klarstellt, sofern sie für die Reparatur relevant ist. (Der Verkäufer sollte ein

angepasstes Gerät nicht zur Reparatur an die Verkaufsgesellschaft oder auf Landesebene zuständige

Vertretung im Land des ursprünglichen Verkaufs zurücksenden, falls die Reparatur im Zusammenhang mit

der Anpassung steht.)
Diese Garantie ist nur gültig in Gebieten, die zur Europäischen Union (EU) bzw. zum Europäischen

Wirtschaftsraum (EWR) gehören.

Bitte bewahren Sie diese Garantiekarte mit Ihrer Kaufquittung auf.

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