9461106_de_01_13, Gebrauchsanweisung – SOLO 462 Handbetätigte Druckspritze User Manual

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- DEUTSCH - Druckspritze

461 / 462 / 463

DEUTSCH 2

Gebrauchsanweisung

Originalbetriebsanleitung

1. Sicherheitsvorschriften

Bestimmungsgemäßer Gebrauch /
Verwendungsbereiche
 Diese Druckspritze eignet sich zum Ausbringen

von zugelassenen, flüssigen Pflanzenschutz-,
Schädlingsbekämpfungs- und
Unkrautvernichtungsmitteln, sowie Flüssigdünger,
die im autorisierten Fachhandel erhältlich sind.

 Die Hinweise der Pflanzenschutzmittelhersteller

sind unbedingt zu beachten.

 Wir empfehlen, nur die von der BVL (Bundesamt

für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
in Deutschland) zugelassenen
Pflanzenschutzmittel zu verwenden.

 Zur Reinigung und Pflege im privaten Haushalt

sind auch lösungsmittelfreie Fensterreiniger,
Autowachs und Konservierungsmittel geeignet.

 Bei Wechsel des Spritzmittels muss die

Druckspritze gereinigt werden. Eventuelle
chemische Reaktionen werden dadurch
vermieden.

 Verwenden Sie keine Flüssigkeiten mit

Temperaturen über 40°C.

 Für alle andere Zwecke - wie zum Beispiel

Sprühen von Lacken oder Ausbringen von
Desinfektions- und Imprägnierungsmittel

- darf die

Druckspritze nicht verwendet werden!

 Die Verwendungsbereiche der Druckspritze sind im

Obstbau, Baumschulen, Forst, Weinbau,
Gemüsebau, Zierpflanzen und Unterglaskulturen
bei ausreichender Be- bzw. Entlüftung.

Der sichere Umgang mit Pflanzenschutz-
Spritzmittel
 Pflanzenschutzmittel dürfen auf keinen Fall - auch

nicht durch Rücksog beim Befüllen - der
öffentlichen Kanalisation zugeführt, auf
Ödlandflächen ausgebracht, natürlichen
Gewässern zugeführt oder dem Hausmüll
beigegeben werden. Pflanzenschutzmittel bzw. die
Reste von Pflanzenschutzmitteln immer in einem
geeigneten Behälter auffangen und bei den
Sammelstellen für Haushaltschemikalien abgeben.
Auskünfte zu Sammelstellen für
Haushaltschemikalien sind bei den kommunalen
Verwaltungsstellen zu erfragen.

 Während der Arbeit mit Pflanzenschutzmittel nicht

essen, rauchen und nicht trinken.

 Vermeiden Sie den direkten Kontakt mit dem

Spritzmittel.

 Sollte es Ihnen bei der Arbeit übel werden, oder

sollten Sie übermäßig ermüden, sofort die Arbeit
beenden. Sollte dieser Zustand anhalten, sofort
den Arzt aufsuchen.

 Erlauben sie niemals Kindern oder Personen, die

mit dem Umgang mit Spritzmitteln nicht vertraut
sind, das Arbeiten mit Spritzmitteln.






 Bei Wechsel des Spritzmittels muss der

Brühebehälter gereinigt werden. Die Druckspritze
nach dem Reinigen des Brühebehäters, aber vor
dem Einfüllen des neuen Spritzmittels, erst mit
klarem Wasser betreiben, um Rückstände aus der
Pumpe und den Schläuchen auszuspülen.
Eventuelle chemische Reaktionen werden dadurch
vermieden.

 Nicht in engen oder geschlossenen Räumen

spritzen – Vergiftungsgefahr durch Spritzmittel.
Pflanzenschutzgeräte dürfen z.B. in
Gewächshäusern nur dann eingesetzt werden,
wenn für ausreichende Be- bzw. Entlüftung gesorgt
ist. Die behandelten Gewächshäuser sind zu
kennzeichnen. Ein Wiederbetreten ist erst nach
gründlicher Lüftung zu empfehlen.

 Beim Arbeitsende das Gerät gemäß den Angaben

in Kap. 9 " Reinigung, Pflege und Aufbewahrung "
zur Lagerung vorbereiten, Gesicht und Hände
gründlich mit Wasser und Seife reinigen, die
Arbeitskleidung ist abzulegen und regelmäßig zu
waschen.

Arbeitskleidung
Tragen Sie bei der Verwendung dieses Gerätes
vorschriftsmäßige Bekleidung und Schutzausrüstung.
 Zweckentsprechende Schutzkleidung, die alle

Körperteile schützt, ist zu tragen (Handschutz,
Kopfschutz, Fußschutz, Körperschutz – z. B.
Gummischürze, ggf. Atemschutz).

 Tragen Sie feste Schuhe mit griffiger Sohle – am

besten Sicherheitsschuhe.

Tragen Sie Schutzhandschuhe mit
rutschfester Grifffläche.

Verwenden Sie zum Schutz vor Spritzmittel
einen Gesichtsschutz (z.B. Schutzbrille).

Bei der Verwendung
gesundheitsgefährdender Sprühmittel ist eine
Atemschutzmaske zur Vermeidung von

Vergiftungen zu tragen.

 Mit spritzmitteldurchnässte Arbeitskleidung sofort

wechseln.

Die Unfall-Verhütungsvorschriften der zuständigen
Berufsgenossenschaften sind zu beachten.

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