Entsorgung, Garantie und service – Beurer FCE 80 User Manual

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10. entsorgung

Der wiederaufladbare NiMH-Akku ist eine wertvolle

Ressource und muss gesondert entsorgt werden.

Den Akku vor der Entsorgung entnehmen

>

Das Gerät am Ein/Aus-Schalter ausschalten

Die grüne LED darf nicht leuchten.

>

Die Schraube am Geräteboden herausdrehen

>

Den Geräteboden abnehmen

>

Den Ultraschallkopf mit dem Akkuträger aus

dem Gehäuse ziehen

>

Den Akkustecker von der Platine abziehen

>

Den NiMH-Akku entnehmen und getrennt

entsorgen

Befolgen Sie die örtlichen Vorschriften bei

der Entsorgung der Materialien. Entsorgen

Sie das Gerät gemäß der Elektro- und

Elektronik Altgeräte Verordnung 2002/96/

EC – WEEE (Waste Electrical and Electronic

Equipment).

Bei Rückfragen wenden Sie sich an die für die

Entsorgung zuständige kommunale Behörde.

11. Garantie und service

Wir leisten 3 Jahre Garantie für Material- und

Fabrikationsfehler des Produktes.

Die Garantie gilt nicht:

• im Falle von Schäden, die auf unsachgemäßer

Bedienung beruhen,

• für Verschleißteile, (z.B. Kalkfilter),

• für Mängel, die dem Kunden bereits beim Kauf

bekannt waren,

• bei Eigenverschulden des Kunden.

Die gesetzlichen Gewährleistungen des Kunden

bleiben durch die Garantie unberührt.

Für Geltendmachung eines Garantiefalles

innerhalb der Garantiezeit ist durch den Kunden

der Nachweis des Kaufes zu führen. Die Garantie

ist innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren ab

Kaufdatum gegenüber der

Beurer GmbH, Söflinger Straße 218, 89077 Ulm,

Germany

geltend zu machen. Der Kunde hat im Garantiefall

das Recht zur Reparatur der Ware bei unseren

eigenen oder bei von uns autorisierten Werkstätten.

Weiter gehende Rechte werden dem Kunden (auf

Grund der Garantie) nicht eingeräumt.

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