Klingenwechsel, Reinigung und wartung, Entsorgung – VALERA ABSOLUT User Manual

Page 7: Garantiebedingungen

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Das Symbol auf dem Produkt oder seiner Verpackung weist darauf hin, dass dieses Produkt nicht als
normaler Haushaltsabfall zu behandeln ist, sondern an einem Sammelpunkt für das Recycling von elektrischen
und elektronischen Geräten abgegeben werden muss. Durch Ihren Beitrag zum korrekten Entsorgen dieses
Produktes schützen Sie die Umwelt und die Gesundheit Ihrer Mitmenschen. Umwelt und Gesundheit werden
durch falsches Entsorgen gefährdet. Weitere Informationen über das Recycling dieses Produkts erhalten Sie
von Ihrem Rathaus, Ihrer Müllabfuhr oder dem Geschäft, in dem Sie das Produkt gekauft haben.

KLINGENWECHSEL

• Das Gerät ausschalten.
• Zum Abnehmen der Klingen diese wie in Abb. 3 gezeigt von unten aus ihrem Sitz herausdrücken.
• Zum Wiedereinsetzen wie in Abb. 4 gezeigt vorgehen; zuerst den hinteren Teil einsetzen (A), danach den

vorderen Teil zum Schließen eindrücken (B).

REINIGUNG UND WARTUNG

Reinigung und Wartung sind nach jedem Gebrauch durchzuführen.
• Wartungs- und Austauscharbeiten jeder Art stets nur bei AUSGESCHALTETEM und vom Akku-Ladegerät

getrennten Gerät ausführen.

• Das Gerät nicht in Wasser tauchen!
• Nach jedem Gebrauch den Führungskamm abnehmen und Haarreste vom Schneidkopf und seinem Sitz mit

dem Bürstchen entfernen.

• Das Gerätegehäuse mit einem weichen, eventuell leicht feuchten Tuch reinigen. Keinesfalls Lösemittel oder

Scheuermittel verwenden!

• Den Schneidkopf (Abb. 5) abnehmen und die Klingen und den Sitz des innenliegenden Motorzapfens

regelmäßig ölen.Falls nach längerem Gebrauch und trotz ordnungsgemäßer Reinigung und Ölung die
Schneidleistung des Gerätes nachlässt, muss der Schneidkopf ersetzt werden.

• Der Führungskamm kann nach Gebrauch und Reinigung des Gerätes wieder auf den Schneidkopf aufgesetzt

werden, da er auch eine Schutzfunktion hat.

• Der Keramikklingensatz braucht nicht geölt zu werden.

ENTSORGUNG

• Das Gerät muss entsprechend den Umweltschutzvorschriften entsorgt werden.

Dieses Gerät erfüllt die Bestimmungen der europäischen Richtlinien 2004/108/EG, 2009/125/EG,
2006/95/EG und der Verordnung (EG) Nr. 278/2009.

GARANTIEBEDINGUNGEN

VALERA leistet für dieses Gerät – zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung des Händlers aus
Kaufvertrag - dem Endabnehmer gegenüber eine Garantie zu nachstehenden Bedingungen:
1. Für dieses Gerät gelten die Garantiebedingungen unseres Händlers im Verkaufsland. In der Schweiz und

in den Ländern, wo die europäische Verordnung 44/99/CE gilt, beträgt die Garantiezeit 24 Monate bei
privatem Gebrauch und 12 Monate bei gewerblichem oder einem solchen gleichzusetzenden Gebrauch.
Die Garantiezeit beginnt am Kauftag des Gerätes, der durch die ausgefüllte Garantiekarte oder einen
sonstigen Kaufbeleg nachzuweisen ist.

2. Die Garantie wird nur bei Vorlage der Garantiekarte oder eines Kaufbeleges geleistet.
3. Die Garantieleistung umfasst die Behebung aller innerhalb der Garantiezeit auftretenden Mängel des

Gerätes, die nachweislich auf Material- oder Fertigungsfehlern beruhen. Die Behebung der Mängel kann
nach unserer Wahl durch Instandsetzung oder durch Umtausch des Gerätes erfolgen. Nicht unter Garantie
fallen Mängel oder Schäden, die durch nicht vorschriftsmässigen elektrischen Anschluss, durch
unsachgemässe Handhabung sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung entstanden sind.

4. Weitere Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere solche auf Ersatz ausserhalb des Gerätes entstandener

Schäden, sind - soweit die Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist - ausgeschlossen.

5. Die Garantieleistungen werden ohne Berechnung durchgeführt; sie bewirken weder eine Verlängerung

noch einen Neubeginn der Garantiezeit.

6. Diese Garantie erlischt bei Eingriff nicht autorisierter Stellen.
Sollten Sie die Garantie in Anspruch nehmen müssen, dann senden Sie bitte das defekte Gerät gut verpackt

an eine unserer autorisierten Service-Stellen. Vergessen Sie nicht, unbedingt die Garantiekarte und/oder
den Kaufbeleg beizufügen, da ohne diese keine Garantieleistung erfolgen kann.

VALERA ist eine eingetragene Schutzmarke der Ligo Electric S.A. - Schweiz

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