Nv-gs27/24: nicht beiliegend – Panasonic NVGS280 User Manual

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Bitte vor dem Öffnen der Verpackung der CD-ROM lesen.

Lizenzvereinbarung für Endverbraucher (für USB-Treiber,
SweetMovieLife und MotionDV STUDIO)

Ihnen (“Lizenznehmer”) wird eine Lizenz für die Software erteilt, unter der Bedingung, dass die
Vereinbarungen für den Endverbraucher (“Vereinbarung”) akzeptiert wird. Wenn der Lizenznehmer nicht
die Bedingungen dieser Vereinbarung akzeptiert, geben Sie die Software sofort der Matsushita Electric
Industrial Co., Ltd. (“Matsushita”) oder Ihrem Händler, bei welchem Sie die Software gekauft haben, zurück.

Artikel 1

Lizenz

Der Lizenznehmer hat das Recht die Software zu verwenden, einschließlich der Informationen auf der
CD-ROM, der Bedienungsanleitung und aller mitgelieferten Medien (zusammen “Software”), aber alle
anwendbaren Rechte auf Patente, Wahrenzeichen, Handelszeichen und Produktgeheimnisse der Software
werden nicht auf den Lizenznehmer übertragen.

Artikel 2

Verwendung durch Dritte

Der Lizenznehmer darf die Software auf keine andere Weise als ausdrücklich in dieser Vereinbarung
festgelegt nutzen, kopieren, modifizieren, an Dritte übergeben oder Dritten gestatten, gratis oder gegen
Entgelt, die Software zu nutzen, zu kopieren oder zu modifizieren.

Artikel 3

Einschränkungen der Vervielfältigung der Software

Der Lizenznehmer darf ausschließlich für Sicherungszwecke eine einzige Kopie der kompletten Software
oder von Teilen davon erstellen.

Artikel 4

Computer

Der Lizenznehmer darf diese Software ausschließlich auf einem einzigen Computer einsetzen; ein
Gebrauch auf mehr als einem Computer ist untersagt.

Artikel 5

Reverse Engineering, Dekompilation und Zerlegung

Der Lizenznehmer darf keinerlei Maßnahmen zum Zwecke eines Reverse Engineering, Dekompilierens
oder Disassemblierens der Software ausführen, es sei denn, derartige Maßnahmen sind durch die
Rechtslage im Land, in dem der Lizenznehmer seinen Wohnsitz hat, ausdrücklich gestattet. Matsushita und
deren Vertriebsorganisationen und Lieferanten übernehmen keinerlei Haftung für Defekte der Software
oder Schäden seitens des Lizenznehmers, die auf ein Reverse Engineering, Dekompilieren oder
Disassemblieren der Software zurückzuführen sind.

Artikel 6

Entschädigungen

Diese Software wird so geliefert, “WIE SIE IST”, ohne jegliche ausdrückliche oder implizite Gewähr,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Garantien der Nichtverletzung von Rechten Dritter, der
Gangbarkeit und/oder Eignung zu einem bestimmten Zweck. Außerdem übernimmt Matsushita keinerlei
Haftung dafür, dass der Betrieb der Software ohne Unterbrechung und Fehler erfolgt. Matsushita und deren
Vertriebsorganisationen und Lieferanten übernehmen keinerlei Haftung für Schäden, die dem
Lizenznehmer durch den Gebrauch der Software oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Software
durch den Lizenznehmer erwachsen.

Artikel 7

Exportkontrolle

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software in jedweder Form weder zu exportieren noch erneut in ein
anderes Land auszuführen, ohne die ggf. im Land, in dem der Lizenznehmer seinen Wohnsitz hat,
gesetzlich vorgeschriebenen Exportgenehmigungen einzuholen.

Artikel 8

Ende der Lizenz

Im Falle einer Verletzung irgendwelcher Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung durch den
Lizenznehmer erlischt das dem Lizenznehmer im Rahmen dieser Vereinbarung erteilte Recht automatisch.
In einem solchen Fall ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Software, einschließlich der dazugehörigen
Dokumentation und aller davon erstellten Kopien, auf eigene Kosten zu zerstören.

NV-GS27/24: nicht beiliegend

VQT0T12EG-GER.book 2 ページ 2005年11月16日 水曜日 午後2時9分

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