Entsorgung, Garantiebedingungen – VALERA X-MASTER User Manual

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Das Symbol auf dem Produkt oder seiner Verpackung weist darauf hin, dass dieses Produkt
nicht als normaler Haushaltsabfall zu behandeln ist, sondern an einem Sammelpunkt für das
Recycling von elektrischen und elektronischen Geräten abgegeben werden muss. Durch Ihren Beitrag
zum korrekten Entsorgen dieses Produktes schützen Sie die Umwelt und die Gesundheit Ihrer
Mitmenschen. Umwelt und Gesundheit werden durch falsches Entsorgen gefährdet. Weitere
Informationen über das Recycling dieses Produkts erhalten Sie von Ihrem Rathaus, Ihrer Müllabfuhr
oder dem Geschäft, in dem Sie das Produkt gekauft haben.

VALERA ist eine eingetragene Schutzmarke der Ligo Electric S.A. - Schweiz

REINIGUNG UND WARTUNG

Reinigung und Wartung sind nach jedem Gebrauch durchzuführen.
•Wartungs- oder Austauscharbeiten dürfen ausschließlich am ausgeschalteten und vom

Transformator getrennten Apparat ausgeführt werden.

•Das Gerät nicht in Wasser tauchen!
•Nach jedem Gebrauch den Kamm abnehmen und mit der Bürste die Haarreste vom Schneidkopf

und seinem Sitz entfernen.

•Das Gerätegehäuse mit einem weichen, eventuell leicht feuchten Tuch reinigen. Keinesfalls

Lösemittel oder Scheuermittel verwenden!

•Den Schneidkopf (Abb. 5) abnehmen und die Klingen und den Sitz des innenliegenden

Motorzapfens regelmäßig ölen.

•Falls nach längerem Gebrauch und trotz ordnungsgemäßer Reinigung und Ölung die

Schneidleistung des Gerätes nachlässt, muss der Schneidkopf ersetzt werden. (Abb. 8)

ENTSORGUNG

Das Gerät muss den geltenden Umweltschutzbestimmungen entsprechend entsorgt werden.

Dieses Gerät erfüllt die Bestimmungen der europäischen Richtlinien 2004/108/EG,
2006/95/EG, 2009/125/EG und der Verordnung (EG) Nr. 278/2009.

GARANTIEBEDINGUNGEN

VALERA leistet für dieses Gerät - zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung des Händlers aus
Kaufvertrag - dem Endabnehmer gegenüber eine Garantie zu nachstehenden Bedingungen:
1. Für dieses Gerät gelten die Garantiebedingungen unseres Händlers im Verkaufsland. In der

Schweiz und in den Ländern, wo die europäische Verordnung 44/99/CE gilt, beträgt die
Garantiezeit 24 Monate bei privatem Gebrauch und 6 Monate bei gewerblichem oder einem
solchen gleichzusetzenden Gebrauch. Die Garantiezeit beginnt am Kauftag des Gerätes, der
durch die ausgefüllte Garantiekarte oder einen sonstigen Kaufbeleg nachzuweisen ist.

2. Die Garantie wird nur bei Vorlage der Garantiekarte oder eines Kaufbeleges geleistet.
3. Die Garantieleistung umfasst die Behebung aller innerhalb der Garantiezeit auftretenden Mängel

des Gerätes, die nachweislich auf Material- oder Fertigungsfehlern beruhen. Die Behebung der
Mängel kann nach unserer Wahl durch Instandsetzung oder durch Umtausch des Gerätes
erfolgen. Nicht unter Garantie fallen Mängel oder Schäden, die durch nicht vorschriftsmässigen
elektrischen Anschluss, durch unsachgemässe Handhabung sowie durch Nichtbeachtung der
Gebrauchsanleitung entstanden sind.

4. Weitere Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere solche auf Ersatz ausserhalb des Gerätes

entstandener Schäden, sind – soweit die Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist -
ausgeschlossen.

5. Die Garantieleistungen werden ohne Berechnung durchgeführt; sie bewirken weder eine

Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit.

6. Diese Garantie erlischt bei Eingriff nicht autorisierter Stellen.
Sollten Sie die Garantie in Anspruch nehmen müssen, dann senden Sie bitte das defekte Gerät gut
verpackt an eine unserer autorisierten Service-Stellen. Vergessen Sie nicht, unbedingt die
Garantiekarte und/oder den Kaufbeleg beizufügen, da ohne diese keine Garantieleistung erfolgen
kann.

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