Parkside PESG 120 A1 User Manual
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oder Geräten bei Fahrlässigkeit durch den 
Schweißstrom zerstört werden kann, z.B. die 
Masseklemme wird auf das Schweißgeräte-
gehäuse gelegt, welches mit dem Schutzleiter 
der elektrischen Anlage verbunden ist. Die 
Schweißarbeiten werden an einer Maschine 
mit Schutzleiteranschluss vorgenommen. Es 
ist also möglich, an der Maschine zu schwei-
ßen, ohne die Masseklemme an dieser an-
gebracht zu haben. In diesem Fall fließt der 
Schweißstrom von der Masseklemme über 
den Schutzleiter zur Maschine. Der hohe 
Schweißstrom kann ein Durchschmelzen des 
Schutzleiters zur Folge haben.
•
 Die Absicherungen der Zuleitungen zu den 
Netzsteckdosen muss den Vorschriften ent-
sprechen (VDE 0100). Es dürfen also nach 
diesen Vorschriften nur dem Leitungsquer-
schnitt entsprechende Sicherungen bzw. Auto-
maten verwendet werden (für Schutzkontakt-
steckdosen max. 16 Amp. Sicherungen oder 
16 Amp. LS-Schalter). Eine Übersicherung 
kann Leitungsbrand bzw. Gebäudebrand-
schäden zur Folge haben.
Enge und feuchte Räume
Vorsicht!
Bei Arbeiten in engen, feuchten oder heißen 
Räumen sind isolierende Unterlagen und
Zwischenlagen, ferner Stulpenhandschuhe aus 
Leder oder anderen schlecht leitenden Stoffen zur 
Isolierung des Körpers gegen Fußboden, Wände, 
leitfähige Apparateteile und dgl. zu benutzen.
Bei Verwendung der Kleinschweißtransformatoren 
zum Schweißen unter erhöhter elektrischer Ge-
fährdung, wie z.B. in engen Räumen aus elektrisch 
leitfähigen Wandungen (Kessel, Rohre usw.), in 
nassen Räumen (Durchfeuchten der Arbeitsklei-
dung), in heißen Räumen (Durchschwitzen der 
Arbeitskleidung), darf die Ausgangsspannung des 
Schweißgerätes im Leerlauf nicht höher als 42 
Volt (Effektivwert) sein. Das Gerät kann also auf-
grund der höheren Ausgangsspannung in diesem 
Fall nicht verwendet werden.
Schutzkleidung
Vorsicht!
•
 Während der Arbeit muss der Schweißer an 
seinem ganzen Körper durch die Kleidung 
und den Gesichtschutz gegen Strahlen und 
gegen Verbrennungen geschützt sein.
•
 An beiden Händen sind Stulpenhandschuhe 
aus einem geeignetem Stoff (Leder) zu tragen. 
Sie müssen sich in einem einwandfreien Zu-
stand befinden.
•
 Zum Schutz der Kleidung gegen Funkenflug 
und Verbrennungen sind geeignete Schürzen 
zu tragen. Wenn die Art der Arbeiten z.B. 
das Überkopfschweißen, es erfordert, ist ein 
Schutzanzug und wenn nötig auch Kopfschutz 
zu tragen.
•
 Die verwendete Schutzkleidung und das 
gesamte Zubehör muss der Richtlinie “Persön-
liche Schutzausrüstung” entsprechen. 
Schutz gegen Strahlen und 
Verbrennungen
Vorsicht!
•
 An der Arbeitsstelle durch einen Aushang 
„Vorsicht nicht in die Flammen sehen!“ auf 
die Gefährdung der Augen hinweisen. Die 
Arbeitsplätze sind möglichst so abzuschirmen, 
dass die in der Nähe befindlichen Personen 
geschützt sind. Unbefugte sind von den 
Schweißarbeiten fernzuhalten.
•
 In unmittelbarer Nähe ortsfester Arbeitsstellen 
dürfen die Wände nicht hellfarbig und nicht 
glänzend sein. Fenster sind mindestens bis 
Kopfhöhe gegen Durchlassen oder Zurück-
werfen von Strahlen zu sichern, z.B. durch 
geeigneten Anstrich.
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