Entsorgung, Garantie und service, De at ch – Silvercrest SFW 350 C1 User Manual
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SFW 350 C1
DE
AT
CH
Entsorgung
Werfen Sie das Gerät keinesfalls in den normalen Hausmüll. 
Dieses Produkt unterliegt der europäischen Richtlinie 2002/96/EC 
(Waste Electrical and Electronic Equipment).
Entsorgen Sie das Gerät über einen zugelassenen Entsorgungsbetrieb oder über 
Ihre kommunale Entsorgungseinrichtung. Beachten Sie die aktuell geltenden 
Vorschriften. Setzen Sie sich im Zweifelsfall mit Ihrer Entsorgungseinrichtung in 
Verbindung.
Führen Sie alle Verpackungsmaterialien einer umweltgerechten Entsorgung zu.
Garantie und Service
Sie erhalten auf dieses Gerät 3 Jahre Garantie ab Kaufdatum. Das Gerät wurde 
sorgfältig produziert und vor Anlieferung gewissenhaft geprüft.
Bitte bewahren Sie den Kassenbon als Nachweis für den Kauf auf. Bitte setzen 
Sie sich im Garantiefall mit Ihrer Servicestelle telefonisch in Verbindung. Nur so 
kann eine kostenlose Einsendung Ihrer Ware gewährleistet werden.
HINWEIS
►
Die Garantieleistung gilt nur für Material- oder Fabrikationsfehler, nicht 
aber für Transportschäden, Verschleißteile oder für Beschädigungen an 
zerbrechlichen Teilen, z. B. Schalter oder Akkus.
Das Produkt ist lediglich für den privaten und nicht für den gewerblichen 
Gebrauch bestimmt. Bei missbräuchlicher und unsachgemäßer Behandlung, 
Gewaltanwendung und bei Eingriff en, die nicht von unserer autorisierten Service-
Niederlassung vorgenommen wurden, erlischt die Garantie.
Ihre gesetzlichen Rechte werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Die 
Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht verlängert. Dies gilt auch für 
ersetzte und reparierte Teile.
Eventuell schon beim Kauf vorhandene Schäden und Mängel müssen sofort nach 
dem Auspacken gemeldet werden, spätestens aber zwei Tage nach Kaufdatum. 
Nach Ablauf der Garantiezeit anfallende Reparaturen sind kostenpfl ichtig.
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht verlängert. Dies gilt auch 
für ersetzte und reparierte Teile.
Eventuell schon beim Kauf vorhandene Schäden und Mängel müssen sofort nach 
dem Auspacken gemeldet werden, spätestens aber zwei Tage nach Kaufdatum. 
Nach Ablauf der Garantiezeit anfallende Reparaturen sind kostenpfl ichtig.
IB_86827_SFW350C1_LB1.indb 13
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21.02.13 14:50
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