Entsorgung, Garantie der hoyer handel gmbh – Silvercrest SWW 1500 B2 User Manual

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SWW 1500 B2

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9. Entsorgung

9.1 Gerät

Das Symbol der durchgestriche-
nen Abfalltonne auf Rädern
bedeutet, dass das Gerät in der
Europäischen Union einer
getrennten Müllsammlung zuge-
führt werden muss. Dies gilt für

das Gerät und alle mit diesem Symbol gekenn-
zeichneten Zubehörteile. Gekennzeichnete
Geräte dürfen nicht über den normalen Haus-
müll entsorgt werden, sondern müssen an einer
Annahmestelle für das Recycling von elektri-

schen und elektronischen Geräten abgegeben
werden. Recycling hilft, den Verbrauch von
Rohstoffen zu reduzieren und die Umwelt zu
entlasten. Informationen zur Entsorgung und
zur Lage des nächsten Recyclinghofes erhalten
Sie z.B. bei Ihrer Stadtreinigung oder in den
Gelben Seiten.

9.2 Verpackung

Wenn Sie die Verpackung entsorgen möch-
ten, achten Sie auf die entsprechenden
Umweltvorschriften in Ihrem Land.

10. Garantie der HOYER Handel GmbH

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie erhalten auf dieses Gerät 3 Jahre
Garantie ab Kaufdatum. Im Falle von
Mängeln dieses Gerätes stehen Ihnen
gegen den Verkäufer des Gerätes gesetzli-
che Rechte zu. Diese gesetzlichen Rechte
werden durch unsere im Folgenden darge-
stellte Garantie nicht eingeschränkt.

Garantiebedingungen

Die Garantiefrist beginnt mit dem Kauf-
datum. Bitte bewahren Sie den Original
Kassenbon gut auf. Diese Unterlage wird als
Nachweis für den Kauf benötigt.
Tritt innerhalb von drei Jahren ab dem Kauf-
datum dieses Gerätes ein Material- oder
Fabrikationsfehler auf, wird das Gerät von
uns – nach unserer Wahl – für Sie kostenlos
repariert oder ersetzt. Diese Garantieleis-
tung setzt voraus, dass innerhalb der Drei-
jahresfrist das defekte Gerät und der

Kaufbeleg (Kassenbon) vorgelegt und
schriftlich kurz beschrieben wird, worin der
Mangel besteht und wann er aufgetreten ist.
Wenn der Defekt von unserer Garantie
gedeckt ist, erhalten Sie das reparierte oder
ein neues Gerät zurück. Mit Reparatur oder
Austausch des Gerätes beginnt kein neuer
Garantiezeitraum.

Garantiezeit und gesetzliche

Mängelansprüche

Die Garantiezeit wird durch die Gewähr-
leistung nicht verlängert. Dies gilt auch für
ersetzte und reparierte Teile. Eventuell schon
beim Kauf vorhandene Schäden und Mängel
müssen sofort nach dem Auspacken gemeldet
werden. Nach Ablauf der Garantiezeit anfal-
lende Reparaturen sind kostenpflichtig.

RP90993 Wärmewelle oWH LB2 Seite 33 Freitag, 9. August 2013 4:11 16

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