Garantiebestimmungen – Metz 36 AF-4 O User Manual

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Garantiebestimmungen

Bundesrepublik Deutschland

1. Die Garantiebestimmungen gelten ausschließlich für Käufe in der

Bundesrepublik Deutschland.

2. Im Ausland gelten die Gewährleistungsregelungen des jeweiligen

Landes bzw. die Garantieregelungen des Verkäufers.

3. Die nachfolgenden Bestimmungen haben nur für den privaten

Gebrauch Gültigkeit.

4. Die Garantiezeit - 24 Monate - beginnt mit dem Abschluss des

Kaufvertrages bzw. mit dem Tag der Auslieferung des Gerätes an

den Käufer (Endverbraucher).

5. Garantieansprüche können nur unter Nachweis des Kaufdatums

durch Vorlage des vom Verkäufer maschinell erstellten Original-

Kaufbeleges geltend gemacht werden.

6. Beanstandete Geräte bitten wir zusammen mit dem Kaufbeleg ent-

weder über den Fachhändler oder direkt an die Firma Metz-Werke

GmbH & Co KG - Zentralkundendienst - Ohmstrasse 55, 90513

Zirndorf, transportsicher verpackt, unter genauer Schilderung der

Beanstandung, einzusenden. Sie können unter den gleichen

Bedingungen auch an die autorisierten Kundendienststellen der

Firma Metz-Werke GmbH & Co KG eingesandt werden. Hin- und

Rücksendung erfolgen auf Gefahr des Käufers.

7. Die Garantie besteht darin, daß Geräte, die infolge eines aner-

kannten Fabrikations- oder Materialfehlers defekt geworden sind,

kostenlos repariert oder, soweit eine Reparatur unverhältnismäßig

ist, ausgetauscht werden.

Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht

am Gerät selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht,

soweit im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwin-

gend gehaftet wird.

Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der

Garantiezeit, noch wird für die ersetzten oder nachgebesserten

Teile eine neue Garantiezeit begründet.

8. Unsachgemäße Behandlung und Eingriffe durch den Käufer oder

Dritte, schließen die Garantieverpflichtungen sowie alle weiteren

Ansprüche aus.

Ausgenommen von der Garantie sind ferner Schäden oder Fehler,

die durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung, mechanische

Beschädigung, ausgelaufene Batterien oder durch höhere Gewalt,

Wasser, Blitz etc. entstanden sind.

Ferner sind Verschleiß, Verbrauch sowie übermäßige Nutzung

von der Garantie ausgenommen. Hiervon sind vor allem folgende

Teile betroffen:

Blitzröhre, fest eingebaute Akkus, Kontakte, Verbindungskabel.

9. Durch diese Garantiebestimmungen werden die

Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem

Verkäufer nicht berührt.

Metz-Werke GmbH & Co KG

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707 47 0178.A2 36AF-4-CNOPS 05.06.2008 8:29 Uhr Seite 23

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