Gebrauchsanweisung, Garantie – Maxi-Cosi Tobi User Manual

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Gebrauchsanweisung

9. FRAGEN

Fragen können Sie telefonisch Ihrem Fachhändler oder Importeur stellen (siehe Rückseite der
Gebrauchsanweisung). Sorgen Sie dafür, dass Sie folgende Angaben zur Hand haben:

• Seriennummer, die unten auf dem orange-weißen ECE-Sticker angegeben ist (an der Rückseite des

Maxi-Cosi Tobi).

• Marke, Typ und Baujahr des Autos und des Sitzes, auf den der Maxi-Cosi Tobi benutzt wird.
• Alter (Größe) und Gewicht Ihres Kindes.

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Garantie

8. GARANTIE

Dorel Netherlands verbürgt sich dafür, dass dieses Produkt den in den aktuellen europäischen Normen
ECE R44/04 beschriebenen Sicherheitsanforderungen entspricht, und dass dieses Produkt zum Zeitpunkt
des Kaufs keinerlei Mängel hinsichtlich der Zusammensetzung und Herstellung aufweist. Sollte dieses
Produkt nach dem Kauf und während der Garantiefrist Material- und/oder Herstellungsfehler zeigen (bei
normaler Benutzung, wie in der Gebrauchsanweisung beschrieben) wenden Sie sich bitte an Ihren
Fachhändler Die Garantiefrist beträgt 24 Monate auf Kunststoff- und Metallteile und 12 Monate auf andere
verschleißempfindliche Teile, wie beispielsweise den Bezug. Der normale, bei der täglichen Benutzung eines
Produkts zu erwartende Verschleiß ist dabei selbstverständlich ausgeschlossen.

Die Garantie gilt nicht, wenn:
• das Produkt nicht von dem Fachhändler und/oder Importeur angeboten wird.
• dem Hersteller das Produkt nicht zusammen mit dem Originalkassenbon (vom Fachhandel und/oder

Importeur) vorgelegt wird.

• die Defekte durch unsachgemäße, unsorgfältige Benutzung oder Pflege, abweichend von den Anweisungen

in der Gebrauchsanweisung, entstanden sind.

• Reparaturen oder Änderungen von Dritten ausgeführt werden.
• eine Verfärbung oder Stoffschäden durch falsches waschen oder übermäßige Sonnenlichteinstrahlung

(UV) festgestellt wird.

• der Defekt durch einen Zusammenprall, durch Vernachlässigung oder Stoßschäden am Kunststoff

entstanden ist.

• der Defekt durch einen Unfall oder während des Transports, z.B. durch schwere Ladung oder Einklemmen

zwischen einer Tür, entstanden ist.

• eine Beschädigung oder Entfernung des ECE-Prüfzeichens oder der Folgenummer festgestellt wird.
• von normaler Abnutzung von Teilen die Rede ist, die bei täglicher Benutzung zu erwarten ist.
• bei Beschädigungen und Abdrücken im Sitz und am Sicherheitsgurt des Autos. Durch die

vorgeschriebenen Sicherheitsnormen und die Kraft, mit der die Autositze befestigt werden müssen, lässt
sich das nicht vermeiden. (Der Hersteller übernimmt hierfür keine Haftung.)

• die vorgenannten Garantiebedingungen anderweitig nicht erfüllt werden.

Ab wann:
• Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum des Produkts.

Für welchen Zeitraum:
• Die Garantiefrist auf Kunststoff- und Metallteile gilt für einen Zeitraum von 24 aufeinanderfolgenden

Monaten. Für andere verschleißempfindliche Teile gilt eine Frist von 12 aufeinanderfolgenden Monaten.
Die Garantie kann ausschließlich vom Erstbesitzer beansprucht werden und ist nicht übertragbar.

Was müssen Sie tun:
• Bei Defekten wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler. Wenn dieser die Reklamation nicht beheben

kann, schickt er das Produkt einschließlich einer Reklamationsbegründung und des Originalkassenbons
mit Datum an den Hersteller zurück. Es besteht kein Anspruch auf Umtausch oder Rücknahme.
Reparaturen führen nicht zu einer Verlängerung der Garantiefrist. Produkte, die direkt an den Hersteller
zurückgeschickt werden, fallen NICHT unter die Garantie und werden auf Kosten des Absenders
zurückgeschickt!

Hinweis für den Bezug und andere verschleißempfindliche Teile:
• Der Bezug muss regelmäßig gepflegt werden. (Beachten Sie die Pflegevorschriften in der

Gebrauchsanweisung.) Es ist normal, dass der Bezug nach einiger Zeit einen gewissen Verschleiß oder
eine Verfärbung durch Waschen und/oder Sonnenlichteinstrahlung aufweist. Auch bei normaler
Benutzung. Die Garantiefrist für den Bezug und andere dem Verschleiß ausgesetzten Teile, z.B. Gurte,
ist daher auf maximal 12 Monate nach dem Kaufdatum begrenzt.

Diese Garantiebestimmung entspricht der europäischen Richtlinie 99/44/EG vom 25. Mai 1999.

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0107_GBA_Tobi_I_BW 21-10-2005 13:40 Pagina 34

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