Entsorgung, Gewährleistung, Entsorgung des gerätes – Seca 764 User Manual

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11. Entsorgung

Entsorgung des Gerätes

Entsorgen Sie das Gerät nicht

über den Hausmüll. Das Gerät

muss sachgerecht als Elektronik-

schrott entsorgt werden.

Beachten Sie Ihre jeweiligen nationalen

Bestimmungen. Für weitere Auskünfte

wenden Sie sich an unseren Service unter:

[email protected]

12. Gewährleistung

Für Mängel, die auf Material- oder Fabrika-
tionsfehler zurückzuführen sind, gilt eine

zweijährige Gewährleistungsfrist ab Liefe-
rung. Alle beweglichen Teile, wie z.B. Bat-
terien, Kabel, Netzgeräte, Akkus etc., sind

hiervon ausgenommen. Mängel, die unter

die Gewährleistung fallen, werden für den

Kunden gegen Vorlage der Kaufquittung

kostenlos behoben. Weitere Ansprüche

können nicht berücksichtigt werden. Ko-
sten für Hin- und Rücktransporte gehen zu

Lasten des Kunden, wenn sich das Gerät

an einem anderen Ort als dem Sitz des

Kunden befindet. Bei Transportschäden

können Gewährleistungsansprüche nur

geltend gemacht werden, wenn für Trans-
porte die komplette Originalverpackung

verwendet und die Ware darin gemäß dem

originalverpackten Zustand gesichert und

befestigt wurde. Bewahren Sie daher alle

Verpackungsteile auf.
Es besteht keine Gewährleistung, wenn

das Gerät durch Personen geöffnet wird,

die hierzu nicht ausdrücklich von seca au-
torisiert worden sind.
Kunden im Ausland bitten wir, sich im Ge-
währleistungsfall direkt an den Verkäufer

des jeweiligen Landes zu wenden.

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