Karcher KM 100-100 R P User Manual

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Deutsch

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Lesen Sie vor der ersten Benut-
zung Ihres Gerätes diese Origi-

nalbetriebsanleitung, handeln Sie danach
und bewahren Sie diese für späteren Ge-
brauch oder für Nachbesitzer auf.
Vor erster Inbetriebnahme Sicherheitshin-
weise Nr. 5.956-250 unbedingt lesen!

Wenn Sie beim Auspacken einen Trans-
portschaden feststellen, dann benachrichti-
gen Sie Ihr Verkaufshaus.

Die an dem Gerät angebrachten Warn-
und Hinweisschilder geben wichtige
Hinweise für den gefahrlosen Betrieb.

Neben den Hinweisen in der Betriebs-
anleitung müssen die allgemeinen Si-
cherheits- und Unfallverhütungs-
vorschriften des Gesetzgebers berück-
sichtigt werden.

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Gefahr

Verletzungsgefahr!
Kippgefahr bei zu großen Steigungen.

In Fahrtrichtung nur Steigungen bis zu
18% befahren.

Kippgefahr bei schneller Kurvenfahrt.

In Kurven langsam fahren.

Kippgefahr bei instabilem Untergrund.

Das Gerät ausschließlich auf befestig-
tem Untergrund bewegen.

Kippgefahr bei zu großer seitlicher Nei-
gung.

Quer zur Fahrtrichtung nur Steigungen
bis maximal 15% befahren.

Es müssen grundsätzlich die Vor-
schriftsmaßnahmen, Regeln und Ver-
ordnungen beachtet werden, die für
Kraftfahrzeuge gelten.

Die Bedienperson hat das Gerät be-
stimmungsgemäß zu verwenden. Sie
hat bei ihrer Fahrweise die örtlichen
Gegebenheiten zu berücksichtigen und
beim Arbeiten mit dem Gerät auf Dritte,
insbesondere auf Kinder, zu achten.

Das Gerät darf nur von Personen be-
nutzt werden, die in der Handhabung
unterwiesen sind oder ihre Fähigkeiten
zum Bedienen nachgewiesen haben
und ausdrücklich mit der Benutzung be-
auftragt sind.

Das Gerät darf nicht von Kindern oder
Jugendlichen betrieben werden.

Die Mitnahme von Begleitpersonen ist
nicht zulässig.

Aufsitzgeräte dürfen nur vom Sitz aus in
Bewegung gesetzt werden.

Um unbefugtes Benutzen des Gerätes
zu verhindern, ist der Schlüssel abzu-
ziehen.

Das Gerät darf niemals unbeaufsichtigt
gelassen werden, solange der Motor in
Betrieb ist. Die Bedienperson darf das
Gerät erst verlassen, wenn der Motor
stillgesetzt, das Gerät gegen unbeab-
sichtigte Bewegungen gesichert und
der Schlüssel abgezogen ist.

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Gefahr

Um Gefährdungen zu vermeiden, dürfen
Reparaturen und der Einbau von Ersatztei-
len nur vom autorisierten Kundendienst
durchgeführt werden.

Es dürfen nur Zubehör und Ersatzteile
verwendet werden, die vom Hersteller
freigegeben sind. Original-Zubehör und
Original-Ersatzteile bieten die Gewähr
dafür, dass das Gerät sicher und stö-
rungsfrei betrieben werden kann.

Eine Auswahl der am häufigsten benö-
tigten Ersatzteile finden Sie am Ende
der Betriebsanleitung.

Weitere Informationen über Ersatzteile
erhalten Sie unter www.kaercher.com
im Bereich Service.

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Gefahr

Für eine unmittelbar drohende Gefahr, die
zu schweren Körperverletzungen oder zum
Tod führt.

Warnung

Für eine möglicherweise gefährliche Situa-
tion, die zu schweren Körperverletzungen
oder zum Tod führen könnte.

Vorsicht

Für eine möglicherweise gefährliche Situa-
tion, die zu leichten Verletzungen oder zu
Sachschäden führen kann.

Hauptverband der gewerblichen Berufsge-
nossenschaften e.V. (HVBG). Flüssiggase
(Treibgase) sind Butan und Propan oder
Butan/Propan-Gemische. Sie werden in
besonderen Flaschen geliefert. Der Be-
triebsdruck dieser Gase ist abhängig von
der Außentemperatur.

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Gefahr

Explosionsgefahr! Flüssiggas nicht wie
Benzin behandeln. Benzin verdampft lang-
sam, Flüssiggas wird sofort gasförmig. Die
Gefahr der Raumvergasung und der Ent-
zündung ist also bei Flüssiggas größer als
bei Benzin.

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Gefahr

Verletzungsgefahr! Nur Flüssiggasfla-
schen mit Treibgasfüllung nach DIN 51622
der Qualität A beziehungsweise B, je nach
Umgebungstemperatur verwenden.

Vorsicht

Die Verwendung von Haushaltsgas und
Campinggas ist grundsätzlich verboten.
Zugelassen sind für den Gasmotor Flüssig-
gasgemische aus Propan/Butan deren Mi-
schungsverhältnis zwischen 90/10 bis 30/
70 liegt. Wegen des besseren Kaltstartver-
haltens ist bei Außentemperaturen unter
0 °C (32 °F) Flüssiggas mit hohem Propan-
anteil bevorzugt zu verwenden, da die Ver-
dampfung bereits bei niedrigen
Temperaturen stattfindet.

Sämtliche Personen, die mit Flüssiggas
umzugehen haben, sind verpflichtet,
sich die für die gefahrlose Durchfüh-
rung des Betriebes erforderlichen
Kenntnisse über die Eigenarten der
Flüssiggase anzueignen. Die vorliegen-
de Druckschrift ist mit der Kehrmaschi-
ne ständig mitzuführen.

Treibgasanlagen sind in regelmäßigen
Zeitabständen, mindestens jedoch jähr-
lich einmal, durch einen Sachkundigen
auf Funktionsfähigkeit und Dichtheit zu
prüfen (nach BGG 936).

Die Prüfung muss schriftlich beschei-
nigt werden. Prüfungsgrundlagen sind
§ 33 und § 37 UVV "Verwendung von
Flüssiggas" (BGV D34).

Als allgemeine Vorschriften gelten die
Richtlinien für die Prüfung von Fahrzeu-
gen, deren Motoren mit verflüssigten
Gasen betrieben werden, des Bundes-
ministeriums für Verkehr.

Inhaltsverzeichnis

Sicherheitshinweise . . . . . .

DE . . 1

Funktion . . . . . . . . . . . . . . .

DE . . 3

Bestimmungsgemäße Verwen-

dung . . . . . . . . . . . . . . . . . .

DE . . 3

Umweltschutz . . . . . . . . . . .

DE . . 3

Bedien- und Funktionselemen-

te. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

DE . . 4

Vor Inbetriebnahme . . . . . .

DE . . 5

Inbetriebnahme. . . . . . . . . .

DE . . 5

Betrieb . . . . . . . . . . . . . . . .

DE . . 5

Stilllegung . . . . . . . . . . . . . .

DE . . 7

Pflege und Wartung . . . . . .

DE . . 7

Hilfe bei Störungen . . . . . . .

DE . 12

Technische Daten . . . . . . . .

DE . 13

EG-Konformitätserklärung .

DE . 14

Garantie . . . . . . . . . . . . . . .

DE . 14

Zubehör . . . . . . . . . . . . . . .

DE . 14

Sicherheitshinweise

Allgemeine Hinweise

Fahrbetrieb

Zubehör und Ersatzteile

Symbole auf dem Gerät

Keine brennenden oder
glühenden Gegenstände
aufkehren, wie z.B. Ziga-
retten, Streichhölzer oder
ähnliches.

Quetsch- und Schergefahr
an Riemen, Seitenbesen,
Behälter, Gerätehaube.

Symbole in der Betriebsanleitung

Sicherheitstechnische Richtlinien

für Flüssiggas-Kraftfahrzeuge (Nur

KM 100/100 R LPG)

Pflichten der Betriebsleitung und der Ar-
beitnehmer

Wartung durch Sachkundigen

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