VALERA CONTOUR X CERAMIC User Manual

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• Den Schneidkopf (Abb.5) abnehmen und den Sitz des innenliegenden

Motorzapfens regelmäßig ölen.

• Falls nach längerem Gebrauch und trotz ordnungsgemäßer Reinigung und Ölung

die Schneidleistung des Gerätes nachlässt, muss der Schneidkopf ersetzt
werden.

• Die Edelstahlklingen des Fassonierkopfes (Abb.1 Pos.12) und des

Schneidkopfes für Nasen- und Ohrhaare (Abb.1 Pos.11) müssen regelmäßig
geölt werden.

• Der Keramik-Klingensatz braucht nicht geölt zu werden.
• Nach der Pflege/dem Ölen den Kopf wieder auf das Gerät setzen (Abb.6).

ENTSORGUNG
• Das Gerät muss entsprechend den Umweltschutzvorschriften entsorgt werden.

Dieses Gerät erfüllt die Bestimmungen der europäischen Richtlinien
2004/108/EG, 2006/95/EG, 2009/125/EG, und der Verordnung (EG)
Nr. 278/2009.

GARANTIEBEDINGUNGEN

VALERA leistet für dieses Gerät – zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung
des Händlers aus Kaufvertrag – dem Endabnehmer gegenüber eine Garantie zu
nachstehenden Bedingungen:
1. Für dieses Gerät gelten die Garantiebedingungen unseres Händlers im

Verkaufsland. In der Schweiz und in den Ländern, wo die europäische
Verordnung 44/99/CE gilt, beträgt die Garantiezeit 24 Monate bei privatem
Gebrauch und 12 Monate bei gewerblichem oder einem solchen
gleichzusetzenden Gebrauch. Die Garantiezeit beginnt am Kauftag des
Gerätes, der durch die ausgefüllte Garantiekarte oder einen sonstigen
Kaufbeleg nachzuweisen ist.

2. Die Garantie wird nur bei Vorlage der Garantiekarte oder eines Kaufbeleges

geleistet.

3. Die Garantieleistung umfasst die Behebung aller innerhalb der Garantiezeit

auftretenden Mängel des Gerätes, die nachweislich auf Material- oder
Fertigungsfehlern beruhen. Die Behebung der Mängel kann nach unserer Wahl
durch Instandsetzung oder durch Umtausch des Gerätes erfolgen. Nicht unter
Garantie fallen Mängel oder Schäden, die durch nicht vorschriftsmässigen
elektrischen Anschluss, durch unsachgemässe Handhabung sowie durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung entstanden sind.

4. Weitere Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere solche auf Ersatz

ausserhalb des Gerätes entstandener Schäden, sind – soweit die Haftung nicht
zwingend gesetzlich angeordnet ist – ausgeschlossen.

5. Die Garantieleistungen werden ohne Berechnung durchgeführt; sie bewirken

weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit.

6. Diese Garantie erlischt bei Eingriff nicht autorisierter Stellen.
Sollten Sie die Garantie in Anspruch nehmen müssen, dann senden Sie bitte das
defekte Gerät gut verpackt an eine unserer autorisierten Service-Stellen.
Vergessen Sie nicht, unbedingt die Garantiekarte und/oder den Kaufbeleg
beizufügen, da ohne diese keine Garantieleistung erfolgen kann.

Das Symbol auf dem Produkt oder seiner Verpackung weist darauf hin, dass
dieses Produkt nicht als normaler Haushaltsabfall zu behandeln ist, sondern an
einem Sammelpunkt für das Recycling von elektrischen und elektronischen
Geräten abgegeben werden muss. Durch Ihren Beitrag zum korrekten Entsorgen
dieses Produktes schützen Sie die Umwelt und die Gesundheit Ihrer Mitmenschen.
Umwelt und Gesundheit werden durch falsches Entsorgen gefährdet. Weitere
Informationen über das Recycling dieses Produkts erhalten Sie von Ihrem Rathaus,
Ihrer Müllabfuhr oder dem Geschäft, in dem Sie das Produkt gekauft haben.

VALERA ist eine eingetragene Schutzmarke der Ligo Electric S.A. - Schweiz

00060458 interno marzo2013:00060458 interno 20/03/2013 11.42 Pagin

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