Drb1508-c, Hinweise zur mitgelieferten cd-rom, Software-lizenzvereinbarung – Pioneer CDJ-350 User Manual
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Funktionen, die in Kombination mit
einem Computer verwendet werden
können
Hinweise zur mitgelieferten CD-ROM
Dieses Gerät kann in Kombination mit einem Computer verwendet 
werden, wenn die Software auf der mitgelieferten CD-ROM in dem 
betreffenden Computer installiert wird.
Die mitgelieferte CD-ROM enthält die folgenden beiden Software-
Programme.
rekordbox Music Management Software
Musikdateien für DJ-Wiedergabe können verwaltet werden. Die 
Verwaltungsinformationen können mit USB-Geräten übertragen wer-
den (Seite 9).
Treiber-Software
Bei Bedienung von DJ-Software auf dem Computer mit diesem Gerät 
kann der Sound von spielender Musik von diesem Gerät (Seite 11) 
ausgegeben werden.
! Bei Verwendung von Mac OS X ist es nicht nötig, die 
Treibersoftware zu installieren.
Software-Lizenzvereinbarung
Diese Software-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“) wird zwischen 
Ihnen (sowohl einem Einzelbenutzer, der das Programm installiert, 
und einer einzigen juristischen Person, für die der Einzelbenutzer han-
delt) („Sie“ oder „Ihr“) und der PIONEER CORPORATION („Pioneer“) 
abgeschlossen.
FALLS SIE SCHRITTE DURCHFÜHREN, DAS PROGRAMM 
EINZURICHTEN ODER ZU INSTALLIEREN, BEDEUTET 
DIES, DASS SIE ALLEN BESTIMMUNGEN DIESER 
LIZENZVEREINBARUNG ZUSTIMMEN. DIE ERLAUBNIS, DAS 
PROGRAMM HERUNTERZULADEN UND/ ODER ZU BENUTZEN, 
HÄNGT AUSDRÜCKLICH VON IHRER BEFOLGUNG DIESER 
BESTIMMUNGEN AB. ES IST KEINE GESCHRIEBENE ODER 
ELEKTRONISCHE GENEHMIGUNG ERFORDERLICH, DAMIT DIESE 
VEREINBARUNG IN KRAFT TRITT UND DURCHSETZBAR IST. FALLS 
SIE NICHT ALLEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG 
ZUSTIMMEN, IST ES IHNEN NICHT ERLAUBT, DIESES PROGRAMM 
ZU BENUTZEN UND SIE MÜSSEN DIE INSTALLATION ABBRECHEN 
BZW. DAS PROGRAMM DEINSTALLIEREN.
1 Definitionen
1
„Dokumentierung“ bedeutet die schriftliche Dokumentierung, die
technischen Daten und der Hilfe-Inhalt, die von Pioneer allgemein 
zur Verfügung gestellt werden, um Ihnen bei den Installation und 
dem Gebrauchs des Programms behilflich zu sein.
2
„Programm“ bedeutet die gesamte Pioneer-Software, oder
einen Teil davon, die Sie gemäß dieser Vereinbarung unter 
Lizenz von Pioneer erhalten.
2 Programmlizenz
1
eschränkte Lizenz. Entsprechend den Einschränkungen dieser
Vereinbarung erteilt Ihnen Pioneer eine beschränkte, nicht 
ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz (ohne das Recht 
auf eine Unterlizenz):
a Zur Installation einer einzigen Kopie dieses Programms 
auf der Festplatte Ihres Computers, um das Programm 
ausschließlich für Ihren persönlichen Gebrauch entspre-
chend dieser Vereinbarung und der Dokumentierung 
(„Autorisierter Gebrauch“) zu verwenden;
b Zur Verwendung der Dokumentierung für die
Unterstützung des autorisierten Gebrauchs; und
c Zur Anfertigung einer Programmkopie ausschließlich
für Sicherungszwecke, vorausgesetzt, dass alle Titel
und Warenzeichen, das Copyright und alle Hinweise auf 
eingeschränkte Rechte auf der Kopie reproduziert werden.
2
Einschränkungen. Sie dürfen das Programm oder die
Dokumentierung nicht kopieren oder verwenden, außer wie 
ausdrücklich durch diese Vereinbarung erlaubt. Sie dürfen 
das Programm nicht übertragen, unterlizenzieren, mieten, 
vermieten oder verleihen bzw. für das Training von Dritten, 
das kommerzielle Timesharing oder die Verwendung in einem 
Service-Büro gebrauchen. Sie dürfen das Programm weder 
selbst noch durch Dritte abändern, rekonstruieren, ausein-
ander nehmen oder dekompilieren, außer bis zu dem vom 
geltenden Gesetz zugelassenen Ausmaß, und auch dann nur, 
nachdem Sie Pioneer schriftlich von ihren beabsichtigten 
Tätigkeiten informiert haben. Sie dürfen das Programm nicht 
auf mehreren Prozessoren installieren, ohne vorher die schrift-
liche Zustimmung von Pioneer eingeholt zu haben.
3
Eigentum. Pioneer oder sein Lizenzgeber behält sich
alle Rechte, Titel und Anteile am gesamten Patent, das 
Urheberrecht, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnis und die 
Rechte des geistigen Eigentums am Programm und der 
Dokumentierung, sowie allen Derivaten davon, vor. Sie 
erwerben keine weiteren Rechte, weder ausdrücklich noch 
impliziert, die über die beschränkte Lizenz, die in dieser 
Vereinbarung angeführt ist, hinausgehen.
4
Keine Unterstützung. Pioneer ist nicht verpflichtet,
das Programm oder die Dokumentierung unter dieser 
Vereinbarung zu unterstützen, warten, aktualisieren, verän-
dern oder neue Veröffentlichungen bekanntzugeben.
3 Garantie-Verzichtserklärung
DAS PROGRAMM UND DIE DOKUMENTIERUNG WERDEN „WIE 
VORHANDEN“ ANGEBOTEN, OHNE JEGLICHE DARSTELLUNGEN 
ODER GARANTIEN, UND SIE STIMMEN DAMIT ÜBEREIN, SIE AUF 
EIGENES RISIKO ZU VERWENDEN. BIS ZU DEM VOM GESETZ 
ZUGELASSENEN MASS STREITET PIONEER AUSDRÜCKLICH ALLE 
GARANTIEN JEGLICHER ART MIT BEZUG AUF DAS PROGRAMM 
UND DIE DOKUMENTIERUNG AB, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH, 
IMPLIZIERT, SATZUNGSGEMÄSS ODER SICH AUS EINEM 
LEISTUNGSKURS ERGEBEND, BZW. EINEM HANDELSKURS 
ODER GEBRAUCH, EINSCHLIESSLICH ALLER GARANTIEN DER 
VERMARKTBARKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, 
AUSREICHENDER QUALITÄT, GENAUIGKEIT, DES TITELS ODER 
DER NICHTVERLETZUNG.
4 Schadensersatz und Rechtsbehelfe für Vertragsbruch
Sie stimmen damit überein, dass jede Verletzung der 
Einschränkungen dieser Vereinbarung Pioneer irreparable Schäden 
zufügen würde, für die eine monetäre Entschädigung allein unzu-
reichend wäre. Zusätzlich zu den Schadensersatzforderungen und 
anderen Rechtbehelfen, zu denen Pioneer berechtigt sein kann, stim-
men Sie damit überein, dass Pioneer das Recht hat, eine richterliche 
Verfügung einzureichen, um den tatsächlichen, drohenden oder wie-
derholten Vertragsbruch dieser Vereinbarung zu verhindern.
5 Beendigung
Pioneer kann diese Vereinbarung jederzeit beenden, falls Sie irgend-
welche Bestimmungen verletzt haben. Falls diese Vereinbarung been-
det wird, dürfen Sie das Programm nicht weiter verwenden und müs-
sen es von dem Computer, auf dem es installiert ist, dauerhaft löschen 
sowie alle in Ihrem Besitz befindlichen Kopien des Programms und 
der Dokumentierung zerstören und Pioneer dann schriftlich davon 
informieren. Die Abschnitte 2.2, 2.3, 2.4, 3, 4, 5 und 6 bleiben auch 
nach der Beendigung dieser Vereinbarung weiterhin in Kraft.
6 Allgemeine Bestimmungen
1
Beschränkung der Haftbarkeit. Unter keinen Umständen sind
Pioneer oder seine Tochtergesellschaften in Zusammenhang mit die-
ser Vereinbarung oder ihrem Inhalt, unter keiner Haftbarkeitstheorie, 
haftbar für indirekte Schäden, Folgeschäden, spezielle oder 
nachfolgende Schäden sowie verschärften Schadensersatz oder 
für Schadensersatz für verlorene Profite, Einkommen, Geschäfte, 
Ersparnisse, Daten, den Gebrauch oder die Kosten für den Erwerb 
eines Ersatzprogramms, selbst wenn Pioneer auf die Möglichkeit 
einer solchen Schadensersatzforderung aufmerksam gemacht 
wurde bzw. eine solche Schadensersatzforderung vorhersehbar 
ist. Unter keinen Umständen wird die Haftbarkeit von Pioneer fьr