Garantiebestimmungen – Metz MECABLITZ 58 AF-1 digital Nikon User Manual

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1. Die Garantiebestimmungen gelten ausschließlich für Käufe in der

Bundesrepublik Deutschland.

2. Im Ausland gelten die Gewährleistungsregelungen des jeweiligen Landes

bzw. die Garantieregelungen des Verkäufers.

3. Die nachfolgenden Bestimmungen haben nur für den privaten Gebrauch

Gültigkeit.

4. Die Garantiezeit - 24 Monate - beginnt mit dem Abschluss des Kaufvertrages

bzw. mit dem Tag der Auslieferung des Gerätes an den Käufer

(Endverbraucher).

5. Garantieansprüche können nur unter Nachweis des Kaufdatums durch

Vorlage des vom Verkäufer maschinell erstellten Original-Kaufbeleges gel-

tend gemacht werden.

6. Beanstandete Geräte bitten wir zusammen mit dem Kaufbeleg entweder über

den Fachhändler oder direkt an die Firma Metz-Werke GmbH & Co KG -

Zentralkundendienst - Ohmstrasse 55, 90513 Zirndorf, transportsicher ver-

packt unter genauer Schilderung der Beanstandung einzusenden. Sie können

unter den gleichen Bedingungen auch an die autorisierten

Kundendienststellen der Firma Metz-Werke GmbH & Co KG eingesandt wer-

den. Hin- und Rücksendung erfolgen auf Gefahr des Käufers.

7. Die Garantie besteht darin, dass Geräte, die infolge eines anerkannten

Fabrikations- oder Materialfehlers defekt geworden sind, kostenlos repariert

oder, soweit eine Reparatur unverhältnismäßig ist, ausgetauscht werden.

Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht am Gerät

selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit im Falle des

Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiezeit,

noch wird für die ersetzten oder nachgebesserten Teile eine neue

Garantiezeit begründet.

8. Unsachgemäße Behandlung und Eingriffe durch den Käufer oder Dritte

schließen die Garantieverpflichtungen sowie alle weiteren Ansprüche aus.

Ausgenommen von der Garantie sind ferner Schäden oder Fehler, die durch

Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung, mechanische Beschädigung, aus-

gelaufene Batterien oder durch höhere Gewalt, Wasser, Blitz etc. entstanden

sind.

Ferner sind Verschleiß, Verbrauch sowie übermäßige Nutzung von der

Garantie ausgenommen. Hiervon sind vor allem folgende Teile betroffen:

Blitzröhre, fest eingebaute Akkus, Kontakte, Verbindungskabel.

9. Durch diese Garantiebestimmungen werden die Gewährleistungsansprüche

des Käufers gegenüber dem Verkäufer nicht berührt.

Metz-Werke GmbH & Co KG

Garantiebestimmungen

Bundesrepublik Deutschland

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