Karcher KMR 1250 Lpg User Manual

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KMR 1250 LPG

Betriebsanleitung für Anwender

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Betriebsanleitung für Anwender

Deutsch

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– Die gesamte Flüssiggasanlage muß laufend auf ihren betriebssicheren

Zustand, besonders auf Dichtigkeit überwacht werden. Die Benutzung
des Fahrzeuges bei undichter Gasanlage ist verboten.

– Vor dem Lösen der Rohr- bzw. Schlauchverbindung ist das Flaschenventil

zu schließen. Die Anschlußmutter an der Flasche ist langsam und zu-
nächst nur wenig zu lösen, da sonst das noch in der Leitung befindliche
unter Druck stehende Gas spontan austritt.

Vorsicht:
Flüssiggas in flüssiger Form erzeugt auf der bloßen Haut Frostwunden!

– Nach dem Ausbau muß die Verschlußmutter auf das Anschlußgewinde

der Flasche fest aufgeschraubt werden.

– Zur Probe auf Dichtigkeit sind Seifenwasser, Nekallösung oder sonstige

schaumbildende Mittel zu benutzen. Das Ableuchten der Flüssiggas-
anlage mit offener Flamme ist verboten.

– Beim Auswechseln einzelner Anlageteile sind die Einbauvorschriften der

Herstellerwerke zu beachten. Dabei sind Flaschen- und Hauptabsperrven-
tile zu schließen.

– Der Zustand der elektrischen Anlage der Flüssiggas-Kraftfahrzeuge ist

laufend zu überwachen. Funken können bei Undichtigkeiten der gasfüh-
renden Anlageteile Explosionen verursachen. Nach längerem Stillstand
eines Flüssiggas-Kraftfahrzeuges ist der Einstellraum vor Inbetriebnahme
des Fahrzeuges oder seiner elektrischen Anlagen gründlich zu lüften.

– Unfälle im Zusammenhang mit Gasflaschen oder der Flüssiggasanlage

sind der Berufsgenossenschaft und dem zuständigen Gewerbe-
aufsichtsamt sofort zu melden. Beschädigte Teile sind bis zum Abschluß
der Untersuchung aufzubewahren.

In den Einstell- und Lagerräumen sowie den Ausbesserungs-
werkstätten

– Die Lagerung von Treibgas - bzw. Flüssiggasflaschen muß nach den

Vorschriften TRF 69 (Technische Regeln Flüssiggas) vorgenommen
werden.

– Treibgasfahrzeuge dürfen nicht mit Generatorfahrzeugen im gleichen

Raum abgestellt werden.

– Die Flaschen- und Hauptabsperrventile sind sofort nach dem Einstellen

des Kraftfahrzeuges zu schließen.

– Für die Lage und Beschaffenheit der Einstellräume für Flüssiggas-Kraft-

fahrzeuge gelten die Bestimmungen der Reichsgaragenordnung und der
jeweiligen Landes-Bauordnung.

– Die Gasflaschen sind in besonderen, von den Einstellräumen getrennten

Räumen aufzubewahren (siehe UVV 45, VBG 21, Anhang 2).

– Die in den Räumen verwendeten elektrischen Handlampen müssen mit

geschlossener, abgedichteter Überglocke und mit kräftigem Schutzkorb
versehen sein.

– Bei Arbeiten in Ausbesserungswerkstätten sind die Flaschen- und Haupt-

absperrventile zu schließen und die Treibgasflaschen gegen Wärmeein-
wirkung zu schützen.
Vor Betriebspausen und vor Betriebsschluß ist durch eine verantwortliche
Person nachzuprüfen, ob sämtliche Ventile, vor allem Flaschenventile,
geschlossen sind. Feuerarbeiten, insbesondere Schweiß- und Schneidar-
beiten, dürfen in der Nähe von Treibgasflaschen nicht ausgeführt werden.
Treibgasflaschen, auch wenn sie leer sind, dürfen nicht in den Werkstät-
ten aufbewahrt werden.

– Die Einstell- und Lagerräume sowie die Ausbesserungswerkstätten müs-

sen gut belüftet sein. Dabei ist zu beachten, daß Flüssiggase schwerer
als Luft sind. Sie sammeln sich am Boden, in Arbeitsgruben und sonsti-
gen Bodenvertiefungen an und können hier explosionsgefährliche Gas-
Luft-Gemische bilden.

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