Kalibrierservice, Mängelhaftung entsorgung – BrandTech Scientific Titrette User Manual

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Technische Änderungen, Irrtum und Druckfehler vorbehalten.

Kalibrierservice

Die ISO 9001 und GLP-Richtlinien fordern die regelmäßige Überprüfung Ihrer
Volumenmessgeräte. Wir empfehlen, alle 3-12 Monate eine Volumenkontrolle
vorzunehmen. Der Zyklus ist abhängig von den individuellen Anforderungen
an das Gerät. Bei hoher Gebrauchshäufigkeit oder aggressiven Medien sollte
häufiger geprüft werden. Die ausführliche Prüfanweisung steht unter
www.brand.de bzw. www.brandtech.com zum Download bereit.
BRAND bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Ihre Geräte durch un-
seren Werks-Kalibrierservice oder durch das BRAND-DAkkS-Labor kalibrie-
ren zu lassen.
Schicken Sie uns einfach die zu kalibrierenden Geräte mit der Angabe, wel-
che Art der Kalibrierung Sie wünschen. Sie erhalten die Geräte nach wenigen
Tagen zusammen mit einem Prüfbericht (Werkskalibrierung) bzw. mit einem
DAkkS-Kalibrierschein zurück. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrem
Fachhändler oder direkt von BRAND.
Die Bestellunterlage steht unter www.brand.de zum Download bereit
(s. Technische Unterlagen).

Wir haften nicht für Folgen unsachgemäßer Behandlung, Verwendung,
Wartung, Bedienung oder nicht autorisierter Reparatur des Gerätes oder
für Folgen normaler Abnutzung, insbesondere von Verschleißteilen wie z.B.
Kolben, Dichtungen, Ventilen sowie bei Glasbruch. Gleiches gilt für die
Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung. Insbesondere übernehmen wir keine
Haftung für entstandene Schäden, wenn das Gerät weiter zerlegt wurde als
in der Gebrauchsanleitung beschrieben oder wenn fremde Zubehör- bzw.
Ersatzteile eingebaut wurden.

USA und Kanada:
Informationen zur Mängelhaftung finden Sie unter www.brandtech.com.

Mängelhaftung

Entsorgung

Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass Batterien/Akkus
und elektronische Geräte am Ende ihrer Lebensdauer vom
Hausmüll (unsortierter Siedlungsabfall) getrennt entsorgt
werden müssen.
- Elektronische Geräte müssen gemäß der Richtlinie

2002/96/EG des europäischen Parlaments und des Rates
vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altge-
räte fachgerecht entsprechend den nationalen Entsorgungs-
vorschriften entsorgt werden.

- Batterien und Akkus enthalten Stoffe, die sich schädlich auf die Umwelt

und die menschliche Gesundheit auswirken können. Sie müssen daher
gemäß der Richtlinie 2006/66/EG des europäischen Parlaments und des
Rates vom 06. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren fach-
gerecht entsprechend den nationalen Entsorgungsvorschriften entsorgt
werden. Nur vollständig entladene Batterien und Akkus entsorgen.

Batterien und Akkus zum Entladen nicht kurzschließen!

Warnung!

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