Sicherheitsvorschriften – Sulky Cultiline AM User Manual

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Sicherheitsvorschriften

D

V

erletzungsgefahr

Gefahr der Beschädigung der Maschine

Hinweis zur Erleichterung der Arbeit

In der A

nweisung werden diese Zeichen in Verbindung mit Empfehlungen für Ihre Sicherheit und der anderer sowie die gute Funktion der

Maschine verwendet.

Jeder Benutzer dieser Maschine muss diese V

orschriften genau kennen.

Bei Missachten der in der A

nleitung gemachten Empfehlungen übernimmt der Hersteller keinerlei Haftung.

Der Benutzer muss die allgemeinen Hy

giene- und Sicherheitsregeln sowie die Empfehlungen der Versicherungsgesellschaften für Landwirte

einhalten.

Unsere Hin

weise und Regeln können durch weitere ergänzt werden.

ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN

V

or jeder Benutzung und Inbetriebsetzung der

Schlepper-Maschine-Einheit kontrollieren, ob sie
den Sicherheitsvorschriften und den Vorschriften
der Straßenverkehrsordnung entsprechen.

ALLGEMEINES

1 - Zusätzlich zu den in diesem Handbuch

enthaltenen Anweisungen die Gesetzgebung
bezüglich der Sicherheits- und Unfallverhütungs-
vorschriften einhalten.

2 - Die auf der Maschine angebrachten

Warnungen informieren über die einzuhaltenden
Sicherheitsmaßnahmen und tragen zur Unfall-
verhütung bei.

3 - Im Straßenverkehr die Straßenverkehrs-

ordnung einhalten.

4 - V

or Arbeitsbeginn muß sich der Benutzer

unbedingt mit den Antriebs- und Bedienungs-
organen der Maschine und ihren jeweiligen
Funktionen vertraut machen. Während der Arbeit
ist es dafür zu spät.

5 - W

eite Kleidungsstücke, die in sich bewegende

Teile geraten könnten, vermeiden.

6 - Es empfiehlt sich, gemäß den gültigen Normen

einen Schlepper mit Kabine oder Sicherheits-
verstärkung zu verwenden.

7 - V

or Inbetriebsetzung und Arbeitsbeginn die

direkte Umgebung kontrollieren (Kind !). Für
ausreichende Sicht sorgen! Personen oder Tiere
aus dem Maschinengefahrenbereich entfernen
(Schutzvorrichtungen !).

8 - Der T

ransport von Personen oder Tieren auf

der Maschine ist während der Arbeit oder beim
Fahren streng verboten.

9 - Die Maschine darf gemäß den geltenden

Sicherheitsnormen nur an den dafür vorgesehenen
Kupplungspunkten angehängt werden.

10 - Besondere V

orsicht ist beim An- und Abbau

der Maschine am Schlepper geboten.

11 - V

or Anhängen der Maschine kontrollieren, ob

der Ballast des Schleppers genügt. Die Ballast-
elemente müssen gemäß den Vorschriften des
Schlepperherstellers auf den dafür vorgesehenen
Haltern angebracht werden.

12 - Die maximale A

chslast und das zulässige

Gesamtgewicht einhalten.

13 - Das für den Straßenverkehr maximal zu-

lässige Außenmaß einhalten.

14 - V

or Straßenbenutzung die Schutzvorrich-

tungen und Signalisierungsvorrichtungen (Licht-
und Rückstrahlelemente) anbringen und ihre
Funktion prüfen.

15 - Alle Fernsteuerungen (Seil, Kabel, Stange,

Schlauch) müssen so positioniert sein, dass sie
nicht ungewollt betätigt werden und dadurch
Unfälle oder Schäden hervorrufen können.

16 - V

or Benutzung der Straße die Maschine

gemäß Herstelleranweisungen in Transportstellung
bringen.

1

7 -

Fahrersitz nie bei laufender Maschine

verlassen.

18 - Fahrgeschwindigkeit und -weise müssen

immer dem Gelände, den Straßen und Wegen
angepasst sein. Auf alle Fälle plötzliche
Richtungsänderungen vermeiden.

19 - Die Präzision der L

enkung, die Bodenhaftung

des Schleppers, die Straßenlage und die
Wirksamkeit der Bremsvorrichtungen werden
beeinflusst von Faktoren wie: Gewicht und Art der
angebauten Maschine, Belastung der Vorderachse,
Zustand des Geländes oder der Fahrbahn. Die den
Bedingungen entsprechenden Vorsichtsmaßnah-
men einhalten.

2

0 -

Besondere V

orsicht ist in Kurven geboten.

Schwerpunktlage, Länge, Höhe und Gewicht der
Maschine oder des Anhängers berücksichtigen.

21 - V

or jeder Benutzung der Maschine

kontrollieren, ob alle Schutzvorrichtungen ange-
bracht und in gutem Zustand sind. (Selbst nur
leicht ) beschädigte Schutzvorrichtungen müssen
umgehend ausgewechselt werden.

22 - V

or jeder Benutzung kontrollieren, ob alle

Schrauben und Muttern fest angezogen sind,
insbesondere die, mit denen die Geräte befestigt
sind (Zinken, Prallbleche, ...). Notfalls anziehen.

23 - Sich nicht im Manövrierbereich der Maschine

aufhalten.

2

4 -

V

orsicht! Im Bereich der ferngesteuerten,

insbesondere der hydraulisch betriebenen
Maschinenteile kann Quetsch- und Abschergefahr
bestehen.

25 - V

or Verlassen des Schleppers oder vor jedem

Eingriff auf der Maschine Motor abschalten,
Zündschlüssel abziehen und völligen Stillstand
aller bewegten Teile abwarten.

2

6 -

Sich zwischen Schlepper und Maschine nur

aufhalten, wenn vorher die Parkbremse gezogen
bzw. Keile unter die Räder gestellt wurden

27 - V

or jedem Eingriff an der Maschine

kontrollieren, ob diese nicht ungewollt in Betrieb
gesetzt werden kann.

2

8 -

Die Aufhängöse nicht zum Heben der

gefüllten Maschine benutzen.

2

9 -

Bei der V

erwendung von Hebezeug

(Flaschenzug, Kabel usw.) muss die Drillmaschine
vom Bodenlockerungsgerät abgekoppelt und jede
Maschine einzeln angehoben werden.

BESTIMMUNGSGEMÄßE VERWENDUNG DER

MASCHINE

Das Bodenlockerungsgerät sollte nur für den

Zweck verwendet werden, für das es konzipiert
wurde (Bodenlockerung).
Bei Beschädigung der Maschine infolge einer
nicht vom Hersteller spezifizierten Benutzung ist
dieser nicht haftbar.
Jede nicht der ursprünglichen Bestimmung der
Maschine entsprechende Benutzung erfolgt auf
Rechnung und Gefahr des Benutzers.
Die bestimmungsgemäße Verwendung der
Maschine setzt ebenfalls voraus:
- die Einhaltung der vom Hersteller verordneten
Benutzungs-, Wartungs- und Instandsetzungs-
vorschriften,
- die ausschließliche Verwendung von
Originalersatzteilen, Originalausrüstungen und
Originalzubehör oder von Teilen, die vom Hersteller
empfohlen sind.
Das Bodenlockerungsgerät darf nur von
kompetenten, mit den technischen Daten und
Benutzungsanweisungen der Maschine vertrauten
Personen benutzt, gewartet und repariert werden,
die über die Risiken informiert sind, denen sie
ausgesetzt sein könnten.
Bezüglich folgenden Punkten muss die gültige
Reglementierung streng eingehalten werden:
- Unfallverhütung
- Arbeitssicherheit (Arbeitsgesetzbuch)
- Straßenverkehr (Straßenverkehrsordnung).
Die auf der Maschine angebrachten Warnungen
berücksichtigen.
Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die durch
Abänderungen entstehen, die vom Benutzer selbst
oder von Dritten ohne schriftliche Genehmigung
an der Maschine vorgenommen wurden.

ANHÄNGUNG

1 - Beim An- und Abkuppeln der Maschine am

Schlepper, den Steuerhebel des Hydraulikkraft-
hebers so stellen, dass der Hubvorgang nicht
unerwartet ausgelöst werden kann.

2 - Beim Anhängen der Maschine am Dreipunkt-

kraftheber des Schleppers darauf achten, dass die
Spindel- oder Zapfendurchmesser dem Durch-
messer der Schlepperkugelgelenke entsprechen.

3 - V

orsicht! Im Dreipunkt-Hubbereich besteht

Quetsch- und Abschergefahr!

4 - Sich bei Betätigung des äußeren Kraftheber-

Steuerhebels nicht zwischen Schlepper und
Maschine aufhalten.

5 - Beim T

ransport muss die Maschine durch die

Versteifungsstreben des Krafthebers zur

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