Hach-Lange LCK 348_349_350 User Manual

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Abschnitt 6 Gewährleistung, Haftung und

Reklamationen

Der Hersteller gewährleistet, dass das gelieferte Produkt frei von Material- und

Verarbeitungsfehlern ist und verpflichtet sich, etwaige fehlerhafte Teile kostenlos

instand zu setzen oder auszutauschen.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Geräten 24 Monate. Bei

Abschluss eines Wartungsvertrags innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf

verlängert sich die Verjährungsfrist auf 60 Monate.

Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet der

Lieferer unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Alle diejenigen Teile sind

nach Wahl des Lieferers unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, die

innerhalb des Gewährleistungszeitraums vom Tage des Gefahrenüberganges an

gerechnet, nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden

Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder

mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich

beeinträchtigt wurde. Nach Ermessen des Lieferers werden diese Mängel beseitigt

oder Teile oder das Gerät ausgetauscht. Die Feststellung solcher Mängel muss dem

Lieferer unverzüglich, jedoch spätestens 7 Tage nach Feststellung des Fehlers,

schriftlich gemeldet werden. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, gilt die Leistung

trotz Mangels als genehmigt. Eine darüber hinausgehende Haftung für

irgendwelchen unmittelbaren oder mittelbaren Schaden besteht nicht.

Sind vom Lieferer vorgegebene gerätespezifische Wartungs- oder

Inspektionsarbeiten innerhalb des Gewährleistungszeitraums durch den Kunden

selbst durchzuführen (Wartung) oder durch den Lieferer durchführen zu lassen

(Inspektion) und werden diese Vorgaben nicht ausgeführt, so erlischt der Anspruch

für die Schäden, die durch die Nichtbeachtung der Vorgaben entstanden sind.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden, können

nicht geltend gemacht werden.

Verschleißteile und Beschädigungen, die durch unsachgemäße Handhabung,

unsichere Montage oder nicht bestimmungsgerechten Einsatz entstehen, sind von

dieser Regelung ausgeschlossen.

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