Hach-Lange LT 200 Thermostat User Manual

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Kapitel 9

Gewährleistung, Haftung
und Beanstandungen

Der Hersteller gewährleistet, dass das gelieferte
Produkt frei von Material- und
Verarbeitungsfehlern ist und verpflichtet sich,
etwaige fehlerhafte Teile kostenlos
instandzusetzen oder auszutauschen.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche
beträgt bei Geräten 24 Monate. Bei Abschluss
eines Inspektionsvertrags innerhalb der ersten 6
Monate nach Kauf verlängert sich die
Verjährungsfrist auf 60 Monate.

Für Mängel, zu denen auch das Fehlen
zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet der
Lieferer unter Ausschluss weiterer Ansprüche
wie folgt: Alle diejenigen Teile sind nach Wahl
des Lieferers unentgeltlich auszubessern oder
neu zu liefern, die innerhalb der Verjährungsfrist
vom Tage des Gefahrenüberganges an
gerechnet, nachweisbar infolge eines vor dem
Gefahrenübergang liegenden Umstandes,
insbesondere wegen fehlerhafter Bauart,
schlechter Baustoffe oder mangelhafter
Ausführung unbrauchbar werden oder deren
Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde.
Die Feststellung solcher Mängel muss dem
Lieferer unverzüglich, jedoch spätestens 7 Tage
nach Feststellung des Fehlers, schriftlich
gemeldet werden. Unterlässt der Kunde diese
Anzeige, gilt die Leistung trotz Mangels als
genehmigt. Eine darüber hinausgehende
Haftung für irgendwelchen unmittelbaren oder
mittelbaren Schaden besteht nicht.

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