Lenovo ThinkCentre M57e User Manual

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Haftungsbegrenzung

Lenovo

trägt

die

Verantwortung

für

den

Verlust

bzw.

die

Beschädigung

des

Produkts,

1)

während

es

sich

im

Besitz

des

Service-Providers

befindet

oder

2)

in

Fällen,

in

denen

der

Service-Provider

für

den

Transport

verantwortlich

ist,

während

es

sich

auf

dem

Transportweg

befindet.

Weder

Lenovo

noch

der

Service-Provider

ist

verantwortlich

für

Kundendaten,

wie

z.

B.

vertrauliche,

private

oder

persönliche

Daten,

die

auf

einem

Produkt

vorhanden

sind.

Solche

Daten

müssen

vor

der

Wartung

oder

der

Rückgabe

des

Produkts

entfernt

und/oder

gesichert

werden.

Soweit

der

Kunde

aus

Verschulden

von

Lenovo

oder

aus

sonstigen

Gründen

von

Lenovo

Schadensersatz

verlangen

kann,

ist

die

Haftung

von

Lenovo

unab-

hängig

von

der

Rechtsgrundlage,

auf

der

der

Schadensersatzanspruch

gegen

Lenovo

beruht

(einschließlich

Verletzung

von

Vertragspflichten,

Fahrlässigkeit,

unrichtiger

Angaben

oder

anderer

Ansprüche

aus

dem

Vertrag

oder

auf

Grund

unerlaubter

Handlungen),

und

außer

in

Fällen

der

gesetzlich

zwingenden

Haf-

tung

begrenzt

auf

die

Höhe

der

tatsächlichen

direkten

Schäden,

die

der

Kunde

erlitten

hat,

sowie

auf

die

Höhe

des

Kaufpreises,

den

der

Kunde

für

das

Pro-

dukt

gezahlt

hat.

Diese

Haftungsbegrenzung

gilt

nicht

für

Körperverletzung

(einschließlich

Tod)

und

Schäden

an

Immobilien

und

beweglichen

Sachen,

für

die

Lenovo

rechtlich

haftbar

ist.

Diese

Haftungsbegrenzung

gilt

auch

für

die

Lieferanten

und

Reseller

von

Lenovo

sowie

für

den

Service-Provider.

Dies

ist

der

maximale

Betrag,

für

den

Lenovo,

die

Lieferanten,

die

Reseller

und

der

Service-Provider

insgesamt

haft-

bar

gemacht

werden

können.

AUF

KEINEN

FALL

SIND

LENOVO,

DIE

LIEFERANTEN,

RESELLER

ODER

SERVICE-PROVIDER

IN

FOLGENDEN

FÄLLEN

HAFTBAR,

AUCH

WENN

AUF

DIE

MÖGLICHKEIT

SOLCHER

SCHÄDEN

HINGEWIESEN

WURDE:

1)

ANSPRÜCHE

DRITTER

AUF

SCHADENSERSATZ

GEGEN-

ÜBER

DEM

KUNDEN;

2)

VERLUST

ODER

BESCHÄDIGUNG

VON

DATEN

DES

KUNDEN;

3)

SPEZIELLE,

MITTELBARE,

UNMITTEL-

BARE

ODER

FOLGESCHÄDEN,

EINSCHLIESSLICH

ENTGANGENER

GEWINNE,

GESCHÄFTSABSCHLÜSSE,

UMSÄTZE,

SCHÄDIGUNG

DES

GUTEN

NAMENS

ODER

VERLUST

ERWARTETER

EINSPARUNGEN.

EINIGE

LÄNDER

ODER

RECHTSORDNUNGEN

ERLAUBEN

NICHT

DEN

AUSSCHLUSS

ODER

DIE

BEGRENZUNG

VON

FOLGESCHÄDEN,

SO

DASS

OBIGE

EINSCHRÄNKUNGEN

UND

AUSSCHLÜSSE

MÖGLICHER-

WEISE

NICHT

ANWENDBAR

SIND.

Kapitel

5.

Lenovo

Begrenzte

Herstellergarantie

201

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