V. haftungsausschluss, Vi. patent- und software-bedingungen, Beschränkte garantie – Motorola DP 1400 User Manual

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Beschränkte Garantie

Deutsch

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unter Vorauszahlung der Versicherungs- und Frachtkosten einer
autorisierten Garantieservicestelle zugestellt werden. MOTOROLA
erbringt die Garantieleistungen durch eine seiner autorisierten
Garantieservicestellen. Wenden Sie sich zunächst an das
Unternehmen, das Ihnen das Produkt verkauft hat (z. B. Händler
oder Kommunikationsdienstleister). Dieses Unternehmen hilft Ihnen
dann, die Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen.

V. HAFTUNGSAUSSCHLUSS:

A) Defekte oder Schäden, die sich durch die nicht normale oder

übliche Verwendung des Produkts ergeben.

B) Defekte oder Schäden durch unsachgemäße Verwendung,

versehentliche Beschädigung, Wasser oder mangelhafte
Sorgfalt.

C) Defekte oder Schäden durch unsachgemäße(n) Prüfung,

Betrieb, Wartung, Installation, Änderung, Modifikation oder
Einstellung.

D) Bruch oder Beschädigung von Antennen, sofern nicht

unmittelbar durch Material-/Verarbeitungsfehler verursacht.

E) Produkte, an denen unbefugte Produktänderung, -zerlegung

oder -reparatur (einschließlich dem Zusatz von nicht von
MOTOROLA gelieferter Ausrüstung zu dem Produkt, aber nicht
darauf beschränkt) vorgenommen werden, welche die Leistung
des Produkts beeinträchtigen oder die normale Untersuchung
und Prüfung des Produkts im Rahmen der Garantie zur
Beurteilung eines Garantieanspruchs stören.

F) Produkte, deren Seriennummer entfernt oder unleserlich

gemacht wurde.

G) Akkus, wenn:

(1) eine der Zellendichtungen am Akkugehäuse geöffnet wurde

oder Spuren einer Manipulation aufweist,

(2) Schäden oder Defekte durch Aufladen oder Verwenden des

Akkus in Ausrüstung oder in einem Einsatz außer dem
Produkt, für das er bestimmt ist, verursacht wurde.

H) Frachtkosten zur Reparaturwerkstatt.
I) Ein Produkt, das aufgrund illegaler oder unbefugter Änderung

der Software/Firmware im Produkt nicht gemäß den
veröffentlichen technischen Daten von MOTOROLA bzw. der
FCC-Zertifizierungskennzeichnung, die zum Zeitpunkt der
Erstauslieferung des Produkts von MOTOROLA in Kraft waren,
funktioniert.

J) Kratzer oder andere kosmetische Schäden an Oberflächen des

Produkts ohne Einfluss auf den Betrieb des Produkts.

K) Normale und übliche Gebrauchsspuren oder

Abnutzungserscheinungen.

VI. PATENT- UND SOFTWARE-BEDINGUNGEN:

MOTOROLA übernimmt auf eigene Kosten die Verteidigung des
Endbenutzers/Käufers gegen sämtliche vorgebrachten Klagen auf
Basis eines Anspruchs, das Produkt oder eines seiner Bestandteile
verstieße(n) gegen ein US-amerikanisches Patent, und MOTOROLA
kommt für gegen den Endbenutzer/Käufer durch ein Gerichtsurteil
verhängte Kosten und Schadensersatzansprüche auf, die aus einer
derartigen Klage resultieren. Eine derartige Verteidigung und
Zahlungen unterliegen jedoch folgenden Bedingungen:
A) dass MOTOROLA vom Käufer unverzüglich von einem gegen

ihn erhobenen derartigen Anspruch schriftlich in Kenntnis
gesetzt wird;

EMEA.book Page 37 Thursday, June 27, 2013 4:49 PM

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