Garantie / entsorgung, Garantie, Entsorgung – Ultimate Speed ULG 3.8 A1 User Manual
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Garantie
Sie erhalten auf dieses Gerät 3 jahre Ga-
rantie ab kaufdatum. Das Gerät wurde 
sorgfältig produziert und vor Anlieferung 
gewissenhaft geprüft. Bitte bewahren Sie 
den kassenbon als Nachweis für den kauf 
auf. Bitte setzen Sie sich im Garantiefall mit 
Ihrer Servicestelle telefonisch in Verbindung. 
Nur so kann eine kostenlose Einsendung 
Ihrer Ware gewährleistet werden.
Die Garantieleistung gilt nur für Material- oder 
Fabrikationsfehler, nicht aber für transportschäden, 
Verschleißteile oder für Beschädigungen an zer-
brechlichen teilen, z. B. Schalter oder Akkus. Das 
Produkt ist lediglich für den privaten und nicht für 
den gewerblichen Gebrauch bestimmt.
Bei missbräuchlicher und unsachgemäßer Behand-
lung, Gewaltanwendung und bei Eingriffen, die nicht 
von unserer autorisierten Service-Niederlassung 
vorgenommen wurden, erlischt die Garantie. Ihre 
gesetzlichen Rechte werden durch diese Garantie 
nicht eingeschränkt.
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht 
verlängert. Dies gilt auch für ersetzte und reparierte 
teile. Eventuell schon beim Kauf vorhandene Schäden 
und Mängel müssen sofort nach dem Auspacken 
gemeldet werden, spätestens aber zwei tage nach 
Kaufdatum. Nach Ablauf der Garantiezeit anfallende 
Reparaturen sind kostenpflichtig.
DE
Service Deutschland
tel.: 
0800 5435 111
E-mail: [email protected]
IAN 89885
At
Service Österreich
tel.: 
0820 201 222
(0,15 EUr/Min.)
E-Mail: [email protected]
IAN 89885
Ch
Service Schweiz
tel.: 
 0842 665566 
 (0,08 ChF/Min., Mobilfunk 
max. 0,40 ChF/Min.)
E-Mail: [email protected]
IAN 89885
Entsorgung
 Die Verpackung besteht aus umwelt-
freundlichen Materialien, die Sie über die 
örtlichen Recyclingstellen entsorgen können.
 Werfen Sie Elektrogeräte 
nicht in den hausmüll!
Gemäß Europäischer Richtlinie 2002 / 96 / EC 
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Umsetzung 
in nationales Recht müssen verbrauchte Elektrogeräte 
getrennt gesammelt und einer umweltgerechten 
Wiederverwertung zugeführt werden.
Über Entsorgungsmöglichkeiten für ausgediente 
Elektrogeräte informieren Sie sich bitte bei Ihrer 
Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Batterieentsorgung
Sie als Endverbraucher sind gesetzlich 
(Batterieverordnung) zur Rückgabe aller 
gebrauchten Batterien verpflichtet.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit nebenstehenden 
Symbolen gekennzeichnet, die auf das Verbot der 
Entsorgung über den Hausmüll hinweisen. Die 
Bezeichnungen für das ausschlaggebende Schwer-
metall sind: Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, 
Pb = Blei
Befördern Sie verbrauchte Batterien zu einer Entsor-
gungseinrichtung Ihrer Stadt oder Gemeinde, oder 
zurück zum Händler. Sie erfüllen damit die gesetz-
lichen Verpflichtungen und leisten einen wichtigen 
Beitrag zum Umweltschutz.
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