Baureihe tvs, Einbau-, betriebs- und wartungsanleitung – Xylem TVS User Manual

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Einbau-, Betriebs- und Wartungsanleitung

Baureihe TVS


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Versagen wichtiger Funktionen der Pumpe oder

Anlage.

Sicherheitshinweise für den Betreiber / Bediener

In Abhängigkeit der Betriebsbedingungen sind

durch Verschleiß, Korrosion oder alterungsbedingt
die Lebensdauer und damit die spezifizierten
Eigenschaften begrenzt. Der Betreiber hat dafür
Sorge zu tragen, dass durch regelmäßige
Kontrolle und Wartung alle Teile rechtzeitig ersetzt
werden, die einen sicheren Betrieb nicht mehr
gewährleisten.

Jede

Beobachtung

einer

abnormalen

Betriebsweise

oder

einer

wahrnehmbaren Beschädigung verbietet die
weitere Benutzung.

Anlagen, bei denen der Ausfall oder das Versagen

zu Personen- oder Sachschäden führen kann,
sind

mit

Alarmeinrichtungen

und/oder

Reserveaggregaten auszustatten und deren
Funktionstüchtigkeit in regelmäßigen Abständen
zu prüfen.

Gefährdungen durch elektrische Energie sind

auszuschließen (z.B. durch Beachten der örtlich
geltenden Vorschriften für elektrische Anlagen).
Bei Arbeiten an spannungsführenden Bauteilen
vorher Netzstecker ziehen bzw. Hauptschalter
ausschalten und Sicherung herausdrehen. Ein
Motorschutzschalter ist vorzusehen.

Grundsätzlich sind Arbeiten an der Pumpe oder

Anlage nur im Stillstand und im drucklosen
Zustand durchzuführen. Alle Teile müssen
Umgebungstemperatur

angenommen

haben.

Sicherstellen, dass während der Arbeiten der
Motor von niemand in Betrieb gesetzt werden
kann. Die in der Betriebsanleitung beschriebene
Vorgehensweise zum Stillsetzen der Anlage muss
unbedingt eingehalten werden. Pumpen oder
Anlagen, die gesundheitsgefährdende Medien
fördern, müssen vor dem Zerlegen dekontaminiert
werden. Sicherheitsdatenblätter der jeweiligen
Fördermedien

beachten.

Unmittelbar

nach

Abschluss der Arbeiten müssen alle Sicherheits-
und Schutzeinrichtungen wieder angebracht bzw.
in Funktion gebracht werden.

Gemäß

EG-Maschinenrichtlinie

muss

jede

Maschine

mit

einer

oder

mehreren

Notbefehlseinrichtungen ausgerüstet sein, durch
die unmittelbar drohende oder eintretende
gefährliche

Situationen

vermieden

werden

können. Hiervon ausgenommen sind Maschinen,
bei denen durch die Notbefehlseinrichtung die
Gefahr nicht gemindert werden kann, da die
Notbefehlseinrichtung entweder die Zeit bis zum
normalen Stillsetzen nicht verkürzt oder es nicht
ermöglicht, besondere, wegen der Gefahr
erforderliche Maßnahmen zu ergreifen. Diese
Befehlseinrichtung muss:

deutlich kenntliche, gut sichtbare und schnell

zugängliche Stellteile haben;

das

möglichst

schnelle

Stillsetzen

des

gefährlichen Bewegungsvorgangs bewirken, ohne
dass

sich

hierdurch

zusätzliche

Gefahrenmomente ergeben;

eventuell

bestimmte

Sicherungsbewegungen

auslösen oder eine Auslösung zulassen.

Wenn die Notbefehlseinrichtung nach Auslösung

eines Not-Aus-Befehls nicht mehr betätigt wird,
muss dieser Befehl durch die Blockierung der
Notbefehlseinrichtung bis zu ihrer Freigabe
aufrechterhalten bleiben. Es darf nicht möglich
sein, die Einrichtung zu blockieren, ohne dass
diese

einen

Not-Aus-Befehl

auslöst.

Die

Einrichtung darf nur durch eine geeignete
Betätigung freigegeben werden können, durch die
Freigabe darf die Maschine nicht wieder in Gang
gesetzt, sondern nur das Wiederingangsetzen
ermöglicht werden.

Eine Unterbrechung, eine Wiederkehr der

Energieversorgung nach einer Unterbrechung
oder

eine

sonstige

Änderung

der

Energieversorgung der Maschine darf nicht zu
gefährlichen Situationen führen (z.B. Druckstoß).

Drehzahl, Druck, Temperatur
Anlagenseitig

müssen

geeignete

Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen sein, damit
Drehzahl, Druck und Temperatur in der Pumpe die in
der Auftragsbestätigung angegebenen Grenzwerte mit
Sicherheit nicht übersteigen. Weiters sind Druckstöße,
wie sie bei zu raschem Anfahren oder Abschalten der
Anlage entstehen können, unbedingt von der Pumpe
fernzuhalten (durch entsprechend dimensionierte
Windkessel, Rückschlagventil, Anfahrschieber oder
Sanftanlasser). Beachten Sie bei Stromausfall, dass
z.B. bei Sanftanlassern und Schiebern kein Schutz
gegen Druckstöße mehr gegeben ist.

Zulaufhöhe und NPSH
Das Fördermedium muss am Laufradeintritt einen
Mindestdruck

NPSH

aufweisen,

damit

kavitationsfreies Arbeiten gesichert ist bzw. ein
Abschnappen der Pumpe verhindert wird. Diese
Bedingung ist erfüllt, wenn der Anlagen-NPSH-Wert
(NPSHA) unter allen Betriebsbedingungen mit
Sicherheit über dem Pumpen-NPSH-Wert (NPSHR)
liegt. Wenn der Pumpen-NPSH-Wert unterschritten
wird, kann dies von Materialschäden infolge Kavitation
bis zu Zerstörungen durch Überhitzen führen. Der
NPSHR ist bei jeder Pumpentype in den
Kennlinienblättern angegeben. Die erforderliche
Zulaufhöhe (Mindest-Wasserspiegelüberdeckung über
dem Saugsieb der Pumpe) siehe Kapitel 6.2.2.
Beachten Sie dabei die zugehörige maximale
Strömungsgeschwindigkeit zwischen Pumpe und
Bohrloch. Bei höheren Geschwindigkeiten ist die
erforderliche Zulaufhöhe über den NPSH-Wert neu zu
bestimmen. Unabhängig von der erforderlichen
Zulaufhöhe, die sich über den NPSH-Wert ergibt, darf
die Zulaufhöhe nie kleiner als 1,0 m ausgeführt
werden (Gefahr von luftziehenden Wirbeln). Dies gilt
sowohl für vertikalen als auch für horizontalen Einbau.

Mindestfördermenge
Beim Anlauf gegen geschlossenen Druckschieber
aber auch im Teillastbetrieb im Bereich der

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