Für ihre sicherheit, Für ihre sicherheit -1, 1 für ihre sicherheit – IKA AOD 1 User Manual

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IKA

-WERKE AOD 1

Ver. 01 01.03

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1 Für Ihre Sicherheit

Das Aufschlusssystem AOD 1 darf nur zur Durchführung von Probenaufschlüssen
von halogen- und schwefelhaltigen organischen Stoffen eingesetzt werden. Zu die-
sem Zweck darf ausschließlich das Original IKA

-Aufschlussgefäß AOD 1.1 ver-

wendet werden. Für detaillierte Hinweise lesen Sie die Betriebsanleitung des Auf-
schlussgefäßes.

Der Betreiber muss einen gefahrlosen Betrieb des Aufschlussgefäßes AOD 1.1
durch die Installation einer geeigneten Schutzeinrichtung (z. B. Schutzeinrichtung
AOD 1.3) sicherstellen.

Der zulässige Betriebsdruck des Aufschlussgefäßes (195 bar) darf nicht über-
schritten werden. Die Betriebstemperatur des Aufschlussgefäßes darf 50°C
nicht überschreiten. Dies entspricht einem maximalen Energieeintrag von ca.
20000 J. Wählen Sie die Probemasse dementsprechend.

Füllen Sie das Aufschlussgefäß nicht mit zuviel Probe. Füllen Sie das Auf-
schlussgefäß mit Sauerstoff nur bis zu einem Druck von max. 40 bar. Kontrol-
lieren Sie den eingestellten Druck am Druckminderer. Führen Sie vor jeder
Verbrennung eine Dichtigkeitsprüfung durch (Betriebsanleitung des Auf-
schlussgefäßes beachten!).

Bei Verwendung der Schutzeinrichtung AOD 1.3 ist generell ein Mindest-
abstand von 2 Metern einzuhalten. Im Falle eines berstenden Aufschlussgefä-
ßes schützt die Schutzeinrichtung nicht vor Gehörschädigungen. Tragen Sie
einen Gehörschutz, um Gehörschäden vorzubeugen.

Manche Stoffe neigen zu einer explosionsartigen Verbrennung (z. B. aufgrund von
Peroxidbildung), die das Aufschlussgefäß zum Bersten bringen könnten.
Das Aufschlussgefäß AOD 1.1 darf nicht für Untersuchungen an explosions-
fähigen Proben benutzt werden.

Stoffe, deren Brennverhalten nicht bekannt ist, müssen vor einer Verbrennung im
Aufschlussgefäß AOD 1.1 auf ihr Brennverhalten untersucht werden (Explosions-
gefahr). Wenn Sie unbekannte Proben verbrennen, halten Sie ausreichenden Ab-
stand vom Aufschlussgefäß.
Benzoesäure darf nur in gepresster Form verbrannt werden! Brennbare Stäube und
Pulver müssen zuerst gepresst werden. Ofentrockene Stäube und Pulver wie z. B.
Holzspäne, Heu, Stroh usw. verbrennen explosionsartig! Ebenso metallhaltige Pro-
ben, die z. B. Aluminium oder Magnesium enthalten. Sie müssen zuerst ange-
feuchtet werden! Leicht brennbare Flüssigkeiten mit einem niedrigen Dampfdruck
(z. B. Tetramethyldihydrogendisiloxan) dürfen nicht direkt mit dem Baumwollfaden in
Berührung gelangen!

Beachten Sie die für die Tätigkeit und den Arbeitsplatz geltenden Unfallverhü-
tungsvorschriften. Tragen Sie Ihre persönliche Schutzausrüstung.

Explosivstoffe

Verwendungs-
zweck

Betriebs
bedingungen

Hinweise zur
Probe

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