Fronius Acctiva Easy User Manual

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DE

Datensicherheit

Wartung und In-
standsetzung

Gewährleistung
und Haftung

Sicherheitstech-
nische Überprü-
fung

Für die Datensicherung von Änderungen gegenüber den Werkseinstellungen
ist der Anwender verantwortlich. Im Falle gelöschter persönlicher Einstellun-
gen haftet der Hersteller nicht.

Das Gerät benötigt unter normalen Betriebsbedingungen nur ein Minimum an
Pflege und Wartung. Das Beachten einiger Punkte ist jedoch unerlässlich, um
es über Jahre hinweg einsatzbereit zu halten.
-

Vor jeder Inbetriebnahme Netzstecker und Netzkabel sowie Ladeleitun-
gen und Ladeklemmen auf Beschädigung prüfen.

-

Bei Verschmutzung Gehäuseoberfläche des Gerätes mit weichem Tuch
und ausschließlich mit lösungsmittelfreien Reinigungsmitteln reinigen

Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten dürfen ausschließlich durch einen
autorisierten Fachbetrieb erfolgen. Nur Original-Ersatz- und Verschleißteile
verwenden (gilt auch für Normteile). Bei fremdbezogenen Teilen ist nicht ge-
währleistet, dass diese beanspruchngs- und sicherheitsgerecht konstruiert
und gefertigt sind.

Ohne Genehmigung des Herstellers keine Veränderungen, Ein- oder Umbau-
ten am Gerät vornehmen.

Die Entsorgung nur gemäß den geltenden nationalen und regionalen Bestim-
mungen durchführen.

Die Gewährleistungszeit für das Gerät beträgt 2 Jahre ab Rechnungsdatum.
Der Hersteller übernimmt jedoch keine Gewährleistung, wenn der Schaden
auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
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Nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Gerätes

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Unsachgemäßes Montieren und Bedienen

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Betreiben des Gerätes bei defekten Schutzeinrichtungen

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Nichtbeachten der Hinweise in der Bedienungsanleitung

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Eigenmächtige Veränderungen am Gerät

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Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung und höhere Gewalt

Der Hersteller empfiehlt, mindestens alle 12 Monate eine sicherheitstechni-
sche Überprüfung am Gerät durchführen zu lassen.

Eine sicherheitstechnische Überprüfung durch eine geprüfte Elektro-Fach-
kraft wird empfohlen
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nach Veränderung

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nach Ein- oder Umbauten

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nach Reparatur, Pflege und Wartung

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mindestens alle zwölf Monate.

Für die sicherheitstechnische Überprüfung die entsprechenden nationalen
und internationalen Normen und Richtlinien befolgen.

Nähere Informationen für die sicherheitstechnische Überprüfung erhalten Sie
bei Ihrer Servicestelle. Diese stellt Ihnen auf Wunsch die erforderlichen Unter-
lagen zur Verfügung.

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