Ivoclar Vivadent Email Preparator blue User Manual

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Anwendung
Vor der Applikation beiliegende Kanüle auf die Flaschen-
spitze stecken und wie gewünscht vorbiegen.
Email Preparator blau zunächst auf Schmelz, dann auf
Dentin auftragen und 15 s einwirken lassen. Anschliessend
Phosphorsäure gründlich mit Wasserspray abspülen und die
Zahnoberflächen mit ölfreier Luft trockenblasen, wobei ein
Austrocknen des Dentins zu vermeiden ist. Die geätzte
Schmelzoberfläche sollte jetzt ein kreidig weisses Aussehen
haben. Sollte dies nicht der Fall sein, den Ätzvorgang
wiederholen. Bei Kontamination der Zahnoberfläche (z. B.
Speichel), muss der Ätzvorgang wiederholt werden.

Die Einwirkzeit bei unpräpariertem Schmelz (z.B. bei
Fissurenversiegelungen) beträgt 30–60 s, bei selektiver
Schmelzätzung 15–30 s.

Warnhinweis
Email Preparator blau enthält Phosphorsäure
und ist ätzend. Augen-, Schleimhaut- und Haut-
kontakt vermeiden (Schutzbrille für Patient und

Behandler werden empfohlen). Nach Augenkontakt sofort
mit viel Wasser spülen und einen Arzt/ Augenarzt konsultie-
ren. Nach Hautkontakt sofort mit
Wasser und Seife waschen.

Lager- und Aufbewahrungshinweise
• Email Preparator blau nach Ablauf des Verfalldatums

nicht mehr anwenden.

• Lagertemperatur 2–28°C.
• Ablaufdatum: Siehe Hinweis auf Flasche/Verpackung.
• Durch wiederholtes Kühlen des Ätzgels auf Kühlschrank-

temperatur bzw. unter 0°C kann es zur Bildung eines
Kryogels kommen. Die Viskosität nimmt dabei zu. Dieser
Prozess ist jedoch reversibel (z.B. durch Erwärmung auf
50 – 80 °C für 5 – 10 Minuten) und ohne Schaden für das
Produkt.

Für Kinder unzugänglich aufbewahren!
Nur für zahnärztlichen Gebrauch!

Erstellungsdatum der Gebrauchsinformation
03/2004

Hersteller
Ivoclar Vivadent AG
FL-9494 Schaan / Liechtenstein

Die Produkte wurden für den Einsatz im Dental bereich entwickelt und
müssen gemäss Gebrauchsinformation angewendet werden. Für Schäden, die sich
aus anderweitiger Verwendung oder nicht sachgemässer Anwendung ergeben,
übernimmt der Hersteller keine Haftung. Darüber hinaus ist der Verwender ver-
pflichtet, das Produkt eigenverantwortlich vor dessen Einsatz auf Eignung und Ver-
wendungsmöglichkeit für die vorgesehenen Zwecke zu prüfen, zumal wenn diese
Zwecke nicht in der Gebrauchsinformation aufgeführt sind.

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