Bondioli&Pavesi 399USBR12_A User Manual

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D

Berührung mit Teilen des Schleppers, Anhängevorrichtungen oder Kupplungsbolzen

bzw. mit der Dreipunktaufhängung beschädigt die Schutzrohre der Gelenkwelle.

Keine Schlepper bzw. Anhängesysteme am Arbeitsgerät benutzen, mit denen die

Gelenkwelle bei Winkelbewegungen kollidiert. Keine Adapter oder Komponenten

benutzen, die nicht vom Hersteller des Arbeitsgeräts vorgesehen sind.

NENNLEISTUNG Pn und NENNDREHMOMENT Mn

540 min

-1

1000 min

-1

Pn

Mn

Pn

Mn

kw

CV-HP PS

N•m

kw

CV-HP PS

N•m

1

12

16

210

18

25

172

2

15

21

270

23

31

220

4

26

35

460

40

55

380

6

47

64

830

74

100

710

8

70

95

1240

110

150

1050

Sämtliche umlaufenden Maschinenteile müssen gesichert werden.

Die Unfallschutzvorrichtungen von Schlepper und Arbeitsgerät müssen mit

die Schutzrohre der Gelenkwelle ein durchgehendes Schutzsystem bilden.

Vor Arbeitsbeginn prüfen, ob sämtliche Unfallschutzvorrichtungen von

Gelenkwelle, Schlepper und Arbeitsgerät ordnungsgemäß montiert und

funktionstüchtig sind. Beschädigte oder fehlende Teile vor dem Betrieb der

Gelenkwelle durch Originalteile ersetzen bzw. vorschriftsmäßig nachrüsten.

Den Motor abstellen, den Startschlüssel abziehen und vor dem Herantreten

an das Arbeitsgerät bzw. vor Wartungsarbeiten warten, bis alle umlaufenden

Maschinenteile vollkommen stillstehen.

Abstand halten zum Arbeitsbereich und zu umlaufenden Maschinenteilen.

Keine Arbeitskleidung mit Riemen, Fransen oder ähnlichen Teilen tragen, die

sich verfangen können. Die Berührung mit umlaufenden Maschinenteilen kann zu

äußerst schweren Unfällen führen.

Die Gelenkwelle nicht als Ablage oder Trittbrett gebrauchen.

Die Schieberohre müssen für Standard-Einsatzbedingungen mindestens

auf 1/2 ihrer Länge und für alle Einsatzbedingungen mindestens auf 1/3

ihrer Länge überdecken. Die Teleskopelemente müssen selbst bei stillstehender

Gelenkwelle ausreichend überdecken, um ein Verkanten zu verhindern.

STATIONÄR BETRIEBENE MASCHINEN (Pumpen, Hubgeräte, Generatoren,

Trocknungsanlagen usw.) nur bei Ankupplung an einen Schlepper betreiben.

Falls erforderlich, den Schlepper mit Bremskeilen an den Rädern sichern. Der

Schlepper muss an das Arbeitsgerät angekuppelt und so aufgestellt sein, dass die

Beugewinkel der Gelenke gering und gleich groß sind.

STANDARDGELENKE

Mit geringen und gleich großen Beugewinkeln a1 = a2 arbeiten.

Kurzzeitig (bei Lenkeinschlägen) sind maximale Beugewinkel von 45° zulässig. Die

Zapfwelle ausschalten, wenn die Beugewinkel zu groß oder ungleich werden.

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