ROHM RKZ-M NC-Compact self centering vices User Manual

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Das mit Tätigkeiten am NC-Kompaktspanner beauftragte

Personal muß vor Arbeitsbeginn die Bedienungsanlei-

tung und hier besonders das Kapitel ”Sicherheitshin-

weise” gelesen haben.
Die Sicherheit beim Bearbeiten von Werkstücken hängt

weitgehend von dem richtigen Einsatz und der fachge-

rechten Handhabung des Spannmittels ab.
Unsachgemäßes Handhaben und Arbeiten kann die

Funktion des NC-Kompaktspanners beeinträchtigen. Es

besteht Gefahr durch sich lösende und herausschleu-

dernde Werkstücke.

1. Montage, Bedienung und Wartung müssen fachgerecht

ausgeführt werden.

2. Bei unsachgemäßer oder nicht bestimmungsgemäßer

Handhabung des NC-Kompaktspanners können von

ihm Gefahren ausgehen.

3. Der Bediener ist verpflichtet, den NC-Kompaktspanner

nur im einwandfreien Zustand zu betreiben.

4. Jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise ist zu

unterlassen.

5. Der Bediener ist verpflichtet, eintretende Änderungen,

die das sichere Arbeiten mit dem NC-Kompaktspanner

beeinträchtigen, sofort zu melden.

6. Änderungen oder Umbauten, die die Sicherheit des

NC-Kompaktspanners beeinträchtigen, sind nicht

gestattet.

7. Bei Reparatur oder Instandsetzung des NC-Kompakt-

spanners dürfen nur Original-Ersatzteile des

Herstellers verwendet werden.

Reparaturen sind nur von Fachkräften durchzuführen.

8. Die länderspezifischen Arbeits- und Unfallverhütungs-

vorschriften sind zu befolgen.

9. Es gelten die europäischen bzw. länderspezifischen

Maschinen-Richtlinien.

10. Ergänzend zur Bedienungsanleitung sind die allge-

meingültigen, gesetzlichen und sonstigen verbindlichen

Regelungen zur Unfallverhütung und zum Unfallschutz

zu beachten.

11. Die Angaben und Empfehlungen in der Bedienungsan-

leitung sind genau zu beachten.

12. Wenn keine anderen Angaben, dann ist beim Spannen

die Handkurbel immer im Uhrzeigersinn zu drehen.

Beim Drehen gegen den Uhrzeigersinn droht Gefahr

für Personen und den NC-Kompaktspanner durch sich

lösende Werkstücke.

13. Die Aufspannung des Schraubstockes darf nur auf

einer verformungsstabilen Unterlage vorgenommen

werden.

14. Die Spannpratzen und Befestigungsschrauben müssen

entsprechend der Bedienungsanleitung angebracht

werden.

15. Nach längerer Ruhezeit muß der Schraubstock vor

erneutem Einsatz auf einwandfreie Funktion geprüft

werden.

Dazu gehört in der Regel die Kontrolle der Spannkraft

und des Spannbereichs.

16. Die Prüfung der Spannkraft muß über ein geeignetes

Meßverfahren erfolgen, z.B. hydraulische Kraftmeß-

dose, elektronische Kraftmesser. Die gemessene

Spannkraft muß mindestens 80% der max. Spannkraft

betragen.

17. Bei NC-Kompaktspannern, die ein Versetzen der

Spannbacken beinhalten, ist auf genügend Restspann-

weg in der Endstellung zu achten.

18. Bei hydraulischen NC-Kompaktspannern, die zum An-

trieb einen Druckübersetzer oder ein Hydraulik-Aggre-

gat benötigen, muß bei Ausfall der Primärenergie die

Spannkraft mindestens solange erhalten bleiben, bis

die Maschine stillgesetzt oder das Werkzeug aus dem

Arbeitsbereich gefahren werden kann.

19. Mechanisches Spannen ist bei den hydraulisch betätig-

ten NC-Kompaktspannern unzulässig.

20. Die Hydraulikzuleitungen für die Spanneinrichtung

müssen auf den maximalen Betriebsdruck ausgelegt

und gegen mechanische Zerstörung geschützt sein.

21. Wird z.B. im Palettenbetrieb der hydraulische NC-Kom-

paktspanner von der Hydraulikzuleitung abgekoppelt,

so ist vor dem Einsatz die Dichtigkeit des Hydrauliksy-

stems in abgekoppeltem Zustand zu überprüfen. Der

Druck muß mindestens solange erhalten bleiben, so-

lange die Taktzeit dauert.

22. Beim Spannen der Werkstücke ist darauf zu achten,

daß die Spannflächen voll zum Tragen kommen. Ist

dies nicht der Fall, z.B. durch zu große Winkel oder

Parallelitätsfehler des Werkstückes, müssen geeignete

Backen aus dem Zubehörprogramm, z.B. Pendelbak-

ken, unter Umständen spezielle Spannbacken, einge-

setzt werden.

23. Der NC-Kompaktspanner darf nur zum Spannen von

festen Werkstücken verwendet werden.

Bei elastischen Werkstücken und ungenügender

Spannkraft besteht Verletzungsgefahr durch sich lö-

sende und herausschleudernde Werkstücke.

24. Bei NC-Kompaktspannern, die mit selbsttätiger Kraft-

übersetzung ausgerüstet sind, deren Übersetzung we-

gabhängig funktioniert, ist auf folgendes zu achten:

Beim Spannen von Werkstückpaketen oder unebenen

durchgebogenen Werkstücken, oder Werkstücken mit

starker Gratbildung müssen diese soweit mechanisch

vorgespannt werden (ohne Kraftübersetzer), bis die

Nachgiebigkeit aufgehoben ist. Erst dann darf die

Hochdruckkraft eingesetzt werden.

25. Werden überhohe oder überlange Werkstücke

gespannt, sind diese durch entsprechende Hilfseinrich-

tungen, z.B. Anschläge oder Auflagen, zu sichern. Um

Vibrationen zu vermeiden, sind unter Umständen spe-

zielle Spannbacken oder mehrere Spannstellen erfor-

derlich.

1. Sicherheitshinweise und Richtlinien für den Einsatz

von Maschinen-Schraubstöcken

Vor Inbetriebnahme des NC-Kompaktspanners ist folgendes zu beachten:

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