ROHM RKK / RKH NC-Compact vices User Manual

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1. Sicherheitshinweise und Richtlinien für den Einsatz

von Maschinen-Schraubstöcken

Vor Inbetriebnahme des Maschinen-Schraubstockes ist folgendes zu beachten:

Das mit Tätigkeiten am Maschinen-Schraubstock

beauftragte Personal muß vor Arbeitsbeginn die Bedie-

nungsanleitung und hier besonders das Kapitel „Sicher-

heitshinweise“ gelesen haben.
Die Sicherheit beim Bearbeiten von Werkstücken hängt

weitgehend von dem richtigen Einsatz und der fachge-

rechten Handhabung des Spannmittels ab.
Unsachgemäßes Handhaben und Arbeiten kann die

Funktion des Maschinen-Schraubstockes beeinträchti-

gen. Es besteht die Gefahr durch sich lösende und her-

ausschleudernde Werkstücke.
1.

1

Montage, Bedienung und Wartung müssen fachge-

recht ausgeführt werden.

2.

1

Bei unsachgemäßer oder nicht bestimmungsgemä-

ßer Handhabung des Maschinen-Schraubstockes

können von ihm Gefahren ausgehen.

3.

1

Der Bediener ist verpflichtet, den Maschinen-

Schraubstock nur im einwandfreien Zustand zu

betreiben.

4.

1

Jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise ist zu

unterlassen.

5.

1

Der Bediener ist verpflichtet, eintretende Änderun-

gen, die das sichere Arbeiten mit dem Maschinen-

Schraubstock beeinträchtigen, sofort zu melden.

6.

1

Änderungen oder Umbauten, die die Sicherheit des

Maschinen-Schraubstockes beeinträchtigen sind

nicht gestattet.

7.

1

Bei Reparatur oder Instandsetzung des Maschinen-

Schraubstockes dürfen nur Original-Ersatzteile des

Herstellers verwendet werden.

Reparaturen sind nur von Fachkräften durchzufüh-

ren.

8.

1

Die länderspezifischen Arbeits- und Unfallverhü-

tungsvorschriften sind zu befolgen.

9.

1

Es gelten die europäischen bzw. länderspezifischen

Maschinen-Richtlinien.

10. Ergänzend zur Bedienungsanleitung sind die all-

gemeingültigen, gesetzliche und sonstige verbind-

lichen Regelungen zur Unfallverhütung und zum

Unfallschutz zu beachten.

11. Die Angaben und Empfehlungen in der Bedienungs-

anleitung sind genau zu beachten.

12. Wenn keine anderen Angaben, dann ist beim Span-

nen die Handkurbel immer im Uhrzeigersinn zu dre-

hen. Beim Drehen gegen den Uhrzeigersinn droht

Gefahr für Personen und den Maschinen-Schraub-

stock durch sich lösende Werkstücke.

13. Die Aufspannung des Schraubstockes darf nur auf

einer verformungsstabilen Unterlage vorgenommen

werden.

14. Die Spannpratzen und Befestigungsschrauben

müssen entsprechend der Bedienungsanleitung

angebracht werden.

15. Nach längerer Ruhezeit muß der Schraubstock vor

erneutem Einsatz auf einwandfreie Funktion geprüft

werden. Dazu gehört in der Regel die Kontrolle der

Spannkraft und des Spannbereichs.

16. Die Prüfung der Spannkraft muß über ein geeigne-

tes Meßverfahren erfolgen, z. B. hydraulische Kraft-

meßdose, elektronische Kraftmesser. Die gemes-

sene Spannkraft muß mindestens 80% der max.

Spannkraft betragen.

17. Bei Maschinen-Schraubstöcken, die ein Verset-

zen der Spannbacken beinhalten, ist auf genügend

Restspannweg in der Endstellung zu achten.

18. Bei hydraulischen Maschinen-Schraubstöcken,

die zum Antrieb einen Druckübersetzer oder ein

Hydraulik-Aggregat benötigen, muß bei Ausfall der

Primärenergie die Spannkraft mindestens solange

erhalten bleiben, bis die Maschine stillgesetzt oder

das Werkzeug aus dem Arbeitsbereich gefahren

werden kann.

19. Mechanisches Spannen ist bei den hydraulisch

betätigten Maschinen-Schraubstöcken unzulässig.

20. Die Hydraulikzuleitungen für die Spanneinrichtung

müssen auf den maximalen Betriebsdruck ausge-

legt und gegen mechanische Zerstörung geschützt

sein.

21. Wird. z. B. im Palettenbetrieb der hydraulische

Maschinen-Schraubstock von der Hydraulikzulei-

tung abgekoppelt, so ist vor dem Einsatz die Dich-

tigkeit des Hydrauliksystems in abgekoppeltem

Zustand zu überprüfen. Der Druck muß mindes-

tens solange erhalten bleiben, solange die Taktzeit

dauert.

22. Beim Spannen der Werkstücke ist darauf zu achten,

daß die Spannflächen voll zum Tragen kommen. Ist

dies nicht der Fall, z. B. durch zu große Winkel oder

Parallelitätsfehler des Werkstückes, müssen geeig-

nete Backen aus dem Zubehörprogramm, z. B.

Pendelbacken, unter Umständen spezielle Spann-

backen eingesetzt werden.

23. Der Maschinen-Schraubstock darf nur zum Span-

nen von festen Werkstücken verwendet werden.

Bei elastischen Werkstücken und ungenügender

Spannkraft besteht Verletzungsgefahr durch sich

lösende und herausschleudernde Werkstücke.

24. Bei Maschinen-Schraubstöcken, die mit selbsttä-

tiger Kraftübersetzung ausgestattet sind, deren

Übersetzung wegabhängig funktioniert, ist auf fol-

gendes zu achten: Beim Spannen von Werkstück-

paketen oder unebenen durchgebogenen Werk-

stücken, oder Werkstücken mit starker Gratbildung

müssen diese soweit mechanisch vorgespannt wer-

den (ohne Kraftübersetzer), bis die Nachgiebigkeit

aufgehoben ist. Erst dann darf die Hochdruckkraft

eingesetzt werden.

25. Werden überhohe oder überlange Werkstücke

gespannt, sind diese durch entsprechende Hilfs-

einrichtungen, z. B. Anschläge oder Auflagen, zu

sichern. Um Vibrationen zu vermeiden, sind unter

Umständen spezielle Spannbacken oder mehrere

Spannstellen erforderlich.

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