Garantiebestimmungen – Metz MECABLITZ 36 AF-5 digital User Manual

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Garantiebestimmungen

Bundesrepublik Deutschland

1. Die Garantiebestimmungen gelten ausschließlich für Käufe in der

Bundesrepublik Deutschland.

2. Im Ausland gelten die Gewährleistungsregelungen des jeweiligen

Landes bzw. die Garantieregelungen des Verkäufers.

3. Die nachfolgenden Bestimmungen haben nur für den privaten

Gebrauch Gültigkeit.

4. Die Garantiezeit - 24 Monate - beginnt mit dem Abschluss des

Kaufvertrages bzw. mit dem Tag der Auslieferung des Gerätes an

den Käufer (Endverbraucher).

5. Garantieansprüche können nur unter Nachweis des Kaufdatums

durch Vorlage des vom Verkäufer maschinell erstellten Original-

Kaufbeleges geltend gemacht werden.

6. Beanstandete Geräte bitten wir zusammen mit dem Kaufbeleg entwe-

der über den Fachhändler oder direkt an die Firma Metz-Werke

GmbH & Co KG - Zentralkundendienst - Ohmstrasse 55, 90513

Zirndorf, transportsicher verpackt, unter genauer Schilderung der

Beanstandung, einzusenden. Sie können unter den gleichen

Bedingungen auch an die autorisierten Kundendienststellen der Firma

Metz-Werke GmbH & Co KG eingesandt werden. Hin- und

Rücksendung erfolgen auf Gefahr des Käufers.

7. Die Garantie besteht darin, daß Geräte, die infolge eines anerkann-

ten Fabrikations- oder Materialfehlers defekt geworden sind, kosten-

los repariert oder, soweit eine Reparatur unverhältnismäßig ist, aus-

getauscht werden.

Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht am

Gerät selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht,

soweit im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwin-

gend gehaftet wird.

Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der

Garantiezeit, noch wird für die ersetzten oder nachgebesserten

Teile eine neue Garantiezeit begründet.

8. Unsachgemäße Behandlung und Eingriffe durch den Käufer oder

Dritte, schließen die Garantieverpflichtungen sowie alle weiteren

Ansprüche aus.

Ausgenommen von der Garantie sind ferner Schäden oder Fehler,

die durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung, mechanische

Beschädigung, ausgelaufene Batterien oder durch höhere Gewalt,

Wasser, Blitz etc. entstanden sind.

Ferner sind Verschleiß, Verbrauch sowie übermäßige Nutzung von

der Garantie ausgenommen. Hiervon sind vor allem folgende Teile

betroffen:

Blitzröhre, fest eingebaute Akkus, Kontakte, Verbindungskabel.

9. Durch diese Garantiebestimmungen werden die

Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer

nicht berührt.

Metz-Werke GmbH & Co KG

709 47 0253.A1 36AF-5-CNOPS 28.06.2010 9:42 Uhr Seite 25

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