Hach-Lange BUHLER 1027 wall mount automatic water sampler (BL series) User Manual

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Gewährleistung, Haftung und Reklamationen

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Handbuch Bühler 1027

Gewährleistung, Haftung und Reklamationen

Die HACH LANGE GmbH gewährleistet, dass das gelieferte Produkt frei von Material- und
Verarbeitungsfehlern ist, und verpflichtet sich, etwaige fehlerhafte Teile kostenlos instand zu
setzen oder auszutauschen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Geräten 24 Monate. Bei

Abschluss

eines Inspektionsvertrags innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf verlängert sich die
Verjährungsfrist auf 60 Monate. Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften zählt, haftet der Lieferer unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Alle
diejenigen Teile sind nach Wahl des Lieferers unentgeltlich auszubessern oder neu zu
liefern, die innerhalb der Verjährungsfrist vom Tage des Gefahrenüberganges an gerechnet,
nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere
wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar
werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Die Feststellung solcher
Mängel muss dem Lieferer unverzüglich, jedoch spätestens 7 Tage nach Feststellung des
Fehlers, schriftlich gemeldet werden. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, gilt die Leistung
trotz Mangels als genehmigt. Eine darüber hinausgehende Haftung für irgendwelchen
unmittelbaren oder mittelbaren Schaden besteht nicht. Sind vom Lieferer vorgegebene
erätespezifische Wartungs- oder Inspektionsarbeiten innerhalb der Verjährungsfrist durch
den Kunden selbst durchzuführen (Wartung) oder durch den Lieferer durchführen zu lassen
(Inspektion) und werden diese Vorgaben nicht ausgeführt, so erlischt der Anspruch für die
Schäden, die durch die Nichtbeachtung der Vorgaben entstanden sind. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden, können nicht geltend gemacht
werden. Verschleißteile und Beschädigungen, die durch unsachgemäße Handhabung,
unsichere Montage oder nicht bestimmungsgerechten Einsatz entstehen, sind

von dieser

Regelung ausgeschlossen. Prozess-Geräte der HACH LANGE GmbH haben ihre
zuverlässigkeit in vielen Applikationen unter Beweis gestellt und werden daher häufig in
automatischen Regelkreisen eingesetzt, um die wirtschaftlich günstigste Betriebsweise für
den jeweiligen Prozess zu ermöglichen. Zur Vermeidung bzw. Begrenzung von
Folgeschäden empfiehlt es sich daher, den Regelkreis so zu konzipieren, dass die Störung
eines Gerätes automatisch eine Umschaltung auf die Ersatzregelung bewirkt, welche den
sichersten Betriebszustand für Umwelt und Prozess bedeutet.

Störfestigkeit

Das Gerät wurde gemäß folgender Norm(en) auf elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) im
Industriebereich geprüft:
EN 61000-6-2 (Fachgrundnorm für Industriebereich) gemäß EMV-Richtlinie 2004/108/EG:
Übereinstimmungszeugnis ausgestellt von der Hach Company.
Ausgewählte Prüfnormen:
IEC 1000-4-2:08.02 (EN 61000-4-2:08.02) Störfestigkeit gegen die Entladung statischer Elektrizität
(Kriterium B) IEC 1000-4-3:12.06 (EN 61000-4-3:12.06) Störfestigkeit gegen hochfrequente
elektromagnetische Felder (Kriterium A)

Störaussendungen

Das Gerät wurde gemäß folgender Norm(en) auf Hochfrequenz-
Störaussendungen geprüft:
Gemäß EMV-Richtlinie 2004/108/EG: EN 61000-6-4:08.05 (Fachgrundnorm Störaussendung für
Industrie –EMV-Anforderungen), Emissionsgrenzwerte der Klasse A. Nachweis der Prüfung ausgestellt
von der Hach Company. Ausgewählte Prüfnormen:EN 55011:08.03, Emissionsgrenzwerte der Klasse A

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