Sicherheitsvorschriften – Sulky Cultiline HRW 1000 User Manual

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ALLGEMEINE SIChERhEITSVoRSChRIFTEN

Vor jeder Benutzung und Inbetriebsetzung der

Schlepper-Maschine-Einheit kontrollieren, ob sie

den Sicherheitsvorschriften und den Vorschriften der

Straßenverkehrsordnung entsprechen.

ALLGEMEINES
1 -
Zusätzlich zu den in diesem Handbuch

enthaltenen Anweisungen die Gesetzgebung

bezüglich der Sicherheits- und Unfallverhütungs-

vorschriften einhalten.

2 - Die auf der Maschine angebrachten

Warnungen informieren über die einzuhaltenden

Sicherheitsmaßnahmen und tragen zur Unfall-

verhütung bei.

3 - Im Straßenverkehr die Straßenverkehrs-ordnung

einhalten.

4 - Vor Arbeitsbeginn muß sich der Benutzer

unbedingt mit den Antriebs- und Bedienungs-

organen der Maschine und ihren jeweiligen

Funktionen vertraut machen. Während der Arbeit ist

es dafür zu spät.

5 - Weite Kleidungsstücke, die in sich bewegende

Teile geraten könnten, vermeiden.

6 - Es empfiehlt sich, gemäß den gültigen Normen

einen Schlepper mit Kabine oder Sicherheits-

verstärkung zu verwenden.

7 - Vor Inbetriebsetzung und Arbeitsbeginn die

direkte Umgebung kontrollieren (Kind !). Für

ausreichende Sicht sorgen! Personen oder Tiere

aus dem Maschinengefahrenbereich entfernen

(Schutzvorrichtungen !).

8 - Der Transport von Personen oder Tieren auf der

Maschine ist während der Arbeit oder beim Fahren

streng verboten.

9 - Die Maschine darf gemäß den geltenden

Sicherheitsnormen nur an den dafür vorgesehenen

Kupplungspunkten angehängt werden.

10 - Besondere Vorsicht ist beim An- und Abbau der

Maschine am Schlepper geboten.

11 - Vor Anhängen der Maschine kontrollieren,

ob der Ballast des Schleppers genügt. Die Ballast-

elemente müssen gemäß den Vorschriften des

Schlepperherstellers auf den dafür vorgesehenen

Haltern angebracht werden.

12 - Die maximale Achslast und das zulässige

Gesamtgewicht einhalten.

13 - Das für den Straßenverkehr maximal zu-lässige

Außenmaß einhalten.

14 - Vor Straßenbenutzung die Schutzvorrich-

tungen und Signalisierungsvorrichtungen (Licht-

und Rückstrahlelemente) anbringen und ihre

Funktion prüfen.

15 - Alle Fernsteuerungen (Seil, Kabel, Stange,

Schlauch) müssen so positioniert sein, dass sie nicht

ungewollt betätigt werden und dadurch Unfälle oder

Schäden hervorrufen können.

16 - Vor Benutzung der Straße die Maschine gemäß

Herstelleranweisungen in Transportstellung bringen.

17 - Fahrersitz nie bei laufender Maschine verlassen.

18 - Fahrgeschwindigkeit und -weise müssen immer

dem Gelände, den Straßen und Wegen angepasst

sein. Auf alle Fälle plötzliche Richtungsänderungen

vermeiden.

19 - Die Präzision der Lenkung, die Bodenhaftung

des Schleppers, die Straßenlage und die Wirksamkeit

der Bremsvorrichtungen werden beeinflusst von

Faktoren wie: Gewicht und Art der angebauten

Maschine, Belastung der Vorderachse, Zustand des

Geländes oder der Fahrbahn. Die den Bedingungen

entsprechenden Vorsichtsmaßnah-men einhalten.

20 - Besondere Vorsicht ist in Kurven geboten.

Schwerpunktlage, Länge, Höhe und Gewicht der

Maschine oder des Anhängers berücksichtigen.

21 - Vor jeder Benutzung der Maschine kontrollieren,

ob alle Schutzvorrichtungen ange-bracht und in

gutem Zustand sind. (Selbst nur leicht ) beschädigte

Schutzvorrichtungen müssen umgehend

ausgewechselt werden.

22 - Vor jeder Benutzung kontrollieren, ob alle

Schrauben und Muttern fest angezogen sind,

insbesondere die, mit denen die Geräte befestigt sind

(Zinken, Prallbleche, ...). Notfalls anziehen.

23 - Sich nicht im Manövrierbereich der Maschine

aufhalten.

24 - Vorsicht! Im Bereich der ferngesteuerten,

insbesondere der hydraulisch betriebenen

Maschinenteile kann Quetsch- und Abschergefahr

bestehen.

25 - Vor Verlassen des Schleppers oder vor jedem

Eingriff auf der Maschine Motor abschalten,

Zündschlüssel abziehen und völligen Stillstand aller

bewegten Teile abwarten.

26 - Niemals ohne angezogene Handbremse und

/ oder an den Rädern unterlegte Keile zwischen

Traktor und Maschine aufhalten.

27 - Vor jedem Eingriff an der Maschine

kontrollieren, ob diese nicht ungewollt in Betrieb

gesetzt werden kann.

28 - Hebering nicht verwenden, um die Maschine

anzuheben, wenn der Tank der Drillmaschine gefüllt

ist

29 - Bei Benutzung von Hubvorrichtungen (palan,***

Kabel ...) muss die Drillmaschine von der Egge

abgekuppelt und beide einzeln behandelt werden.

BESTImmuNGSGEmäSSE VERWENDUNG DER

MASChINE

Die Kreiseleggen dürfen nur für Arbeiten einge-

setzt werden, für die sie eigens entwickelt wurden:

Vorbereitung von Saatbetten*** nach dem Pflügen

oder ou pseudo-labour mit oder ohne gleich-zeitiger

Aussaat, «direkte» Arbeiten in Weinbergen, Obst-

und Gemüseanbau sowie Baumschulen.

Bei Beschädigung der Maschine infolge einer nicht

vom Hersteller spezifizierten Benutzung ist dieser

nicht haftbar.

Jede nicht der ursprünglichen Bestimmung der

Maschine entsprechende Benutzung erfolgt auf

Rechnung und Gefahr des Benutzers.

Die bestimmungsgemäße Verwendung der

Maschine setzt ebenfalls voraus:

- die Einhaltung der vom Hersteller verordneten

Benutzungs-, Wartungs- und Instandsetzungs-

vorschriften,

- die ausschließliche Verwendung von

Originalersatzteilen, Originalausrüstungen und

Originalzubehör oder von Teilen, die vom Hersteller

empfohlen sind.

Die Egge darf nur von kompetenten, mit den

technischen Daten und Benutzungsanweisungen

der Maschine vertrauten Personen benutzt, gewartet

und repariert werden, die über die Risiken informiert

sind, denen sie ausgesetzt sein könnten.

Bezüglich folgenden Punkten muss die gültige

Reglementierung streng eingehalten werden:

- Unfallverhütung

- Arbeitssicherheit (Arbeitsgesetzbuch)

- Straßenverkehr (Straßenverkehrsordnung).

Die auf der Maschine angebrachten Warnungen

berücksichtigen.

Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die durch

Abänderungen entstehen, die vom Benutzer selbst

oder von Dritten ohne schriftliche Genehmigung an

der Maschine vorgenommen wurden.

ANhäNGUNG
1 -
Beim An- und Abkuppeln der Maschine am

Schlepper, den Steuerhebel des Hydraulikkraft-

hebers so stellen, dass der Hubvorgang nicht

unerwartet ausgelöst werden kann.

2 - Beim Anhängen der Maschine am Dreipunkt-

kraftheber des Schleppers darauf achten, dass die

Spindel- oder Zapfendurchmesser dem Durch-

messer der Schlepperkugelgelenke entsprechen.

3 - Vorsicht! Im Dreipunkt-Hubbereich besteht

Quetsch- und Abschergefahr!

4 - Sich bei Betätigung des äußeren Kraftheber-

Steuerhebels nicht zwischen Schlepper und

Maschine aufhalten.

5 - Beim Transport muss die Maschine durch die

Versteifungsstreben des Krafthebers zur Vermeidung

von Unwucht und seitlicher Pendelung stabilisiert

werden.

6 - Beim Transport der Maschine in angehobener

Stellung den Kraftheber-Steuerhebel blockieren.

ANTRIEBSoRGANE

(Zapfwelle und Gelenkwellen-Antrieb)

1 - Nur die mit der Maschine gelieferte oder vom

Konstrukteur empfohlene Gelenkwelle verwenden.

2 - Die Schutzvorrichtungen der Zapfwellen und

Gelenkwellen müssen immer angebracht und in

gutem Zustand sein.

3 - Auf die richtige Überlappung der Gelenk-

wellenrohre sowohl in Arbeits- als auch in

Transportstellung achten.

Sicherheitsvorschriften

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In der Anweisung werden diese Zeichen in Verbindung mit Empfehlungen für Ihre Sicherheit und der anderer sowie die gute Funk-

tion der Maschine verwendet.

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Jeder Benutzer dieser Maschine muss diese Vorschriften genau kennen.

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Bei Missachten der in der Anleitung gemachten Empfehlungen übernimmt der Hersteller keinerlei Haftung.

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Der Benutzer muss die allgemeinen Hygiene- und Sicherheitsregeln sowie die Empfehlungen der Versicherungsgesellschaften für

Landwirte einhalten.

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Unsere Hinweise und Regeln können durch weitere ergänzt werden.

Gefahr Bewegliche

Maschinenteile

- sich erst bei

Stillstand nähern

Achtung Nutzlast nie-

mals überschreiten

Gefahr der

Beschädigung

der Maschine

Verletzungsgefahr

Hinweis zur

Erleichterung der

Arbeit

Beschädigungsgefahr

Siehe Betriebsanlei-

tung der Maschine

DE

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