Software-endbenutzer-lizenzvereinbarung, Anhang 3 open source und lizenzen von dritten, Anhang g – Cisco WUSB600N User Manual

Page 34: Anhang 3-a

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Anhang G

Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

Wireless-N USB-Netzwerkadapter mit Dual-Band

Anhang 3

Open Source und Lizenzen von Dritten

Anhang 3-A

Wenn dieses Produkt von Cisco unter Version  2 der „GNU

General Public License“ lizenzierte Software enthält, so

unterliegt diese Open Source-Software den in Anhang  3-A

aufgeführten Lizenzbedingungen. Die Lizenzbedingungen

aus Anhang  3-A sind der folgenden Website entnommen:

http://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0.html.

GNU GENERAL PUBLIC LICENSE

Dies ist eine inoffizielle deutsche Übersetzung der GNU General

Public License. Sie wurde nicht von der Free Software Foundation

herausgegeben. Es handelt sich hierbei nicht um eine

rechtsgültige Festlegung der Bedingungen für die Weitergabe

von Software, die mit der GNU-GPL verwendet wird; eine solche

stellt ausschließlich der englische Originaltext der GNU GPL dar.

Wir hoffen jedoch, dass diese Übersetzung deutschsprachigen

Lesern helfen wird, die GNU GPL besser zu verstehen.
Version 2, Juni 1991
Copyright © 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.

51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA
Das Kopieren und Verteilen wortgetreuer Kopien dieser

Lizenzinformationen ist gestattet, sie zu ändern ist jedoch

untersagt.

Vorwort

Die meisten Softwarelizenzen sind mit dem Ziel entworfen

worden, Ihnen die Freiheit zur Weitergabe und Änderung der

Software zu nehmen. Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU

General Public License, die Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz,

ebendiese Freiheit garantieren; sie soll sicherstellen, dass die

Software für alle Benutzer frei zugänglich ist. Diese Lizenz

gilt für den Großteil der von der Free Software Foundation

herausgegebenen Software und für alle anderen Programme,

deren Autoren ihr Werk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie

können diese Möglichkeit der Lizenzierung für Ihre Programme

anwenden. (Ein anderer Teil der Software der Free Software

Foundation unterliegt stattdessen der GNU Lesser General

Public License, der Kleineren Allgemeinen Öffentlichen GNU-

Lizenz.)
Die Bezeichnung „freie“ Software bezieht sich auf Freiheit der

Nutzung, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen

Lizenzen (General Public Licenses, GPL) sollen sicherstellen, dass

Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und

etwas für diesen Service zu berechnen, wenn Sie möchten), dass

Sie die Software im Quellcode erhalten oder den Quellcode auf

Wunsch bekommen können, dass Sie die Software ändern oder

Teile davon in neuen freien Programmen verwenden dürfen und

dass Sie darüber informiert sind, dass Sie dies alles tun dürfen.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen

machen, die es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu

verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu

verzichten. Aus diesen Einschränkungen folgen bestimmte

Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Software

verbreiten oder sie verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte

gewähren, die Sie selbst haben, wenn Sie – kostenlos oder gegen

Bezahlung  – Kopien eines solchen Programms verbreiten. Sie

müssen sicherstellen, dass auch die Empfänger den Quellcode

erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen sie über diese

Bedingungen informieren, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die

Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten

Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu

vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Um die Autoren und uns selbst zu schützen, wollen wir darüber

hinaus sicherstellen, dass jeder erfährt, dass für diese freie

Software keinerlei Garantie besteht. Wird die Software von einer

anderen Person modifiziert und weitergegeben, so möchten wir,

dass die Empfänger wissen, dass sie nicht das Original erhalten

haben, damit von anderen Personen verursachte Probleme nicht

den Ruf des ursprünglichen Autors schädigen.
Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent

durch Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr

ausschließen, dass Weiterverteiler eines freien Programms

individuell Patente lizenzieren  – mit dem Ergebnis, dass das

Programm proprietär würde. Um dies zu verhindern, haben

wir klargestellt, dass jedes Patent entweder für freie Nutzung

durch jedermann lizenziert werden muss oder überhaupt nicht

lizenziert werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung,

Verbreitung und Bearbeitung:

BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND
BEARBEITUNG

0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere

Werk, bei dem ein entsprechender Vermerk des

Urheberrechtsinhabers darauf hinweist, dass das Werk unter

den Bestimmungen dieser General Public License verbreitet

werden darf. Im Folgenden wird jedes derartige Programm

oder Werk als „das Programm“ bezeichnet; die Formulierung

„auf dem Programm basierendes Werk“ bezeichnet das

Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms

im urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk, welches das

Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert oder

verändert und/oder in eine andere Sprache übersetzt,

enthält. (Im Folgenden wird die Übersetzung ohne

Einschränkung als „Bearbeitung“ eingestuft.) Jeder

Lizenznehmer wird im Folgenden als „Sie“ bezeichnet.

Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und

Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie

fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der

Ausführung des Programms wird nicht eingeschränkt, und

die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz nur,

wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk

darstellt (unabhängig davon, dass die Ausgabe durch die

Ausführung des Programms erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt

von den Funktionen des Programms ab.

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