Software-endbenutzer-lizenzvereinbarung, Anhang g – Cisco WUSB600N User Manual

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Anhang G

Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

Wireless-N USB-Netzwerkadapter mit Dual-Band

8. Sie dürfen die Bibliothek nicht vervielfältigen, verändern,

weiter lizenzieren oder verbreiten oder verknüpfen, sofern

es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder

anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Modifizierung,

Weiterlizenzierung und Verbreitung sowie der Verknüpfung

mit der Bibliothek ist unzulässig und führt automatisch zum

Erlöschen Ihrer Rechte aus dieser Lizenz. Jedoch erlöschen

die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte

gemäß dieser Lizenz erhalten haben, nicht, solange diese die

Lizenz voll anerkennen und befolgen.

9. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da

Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gewährt Ihnen

nur diese Lizenz das Recht, die Bibliothek oder daraus

abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Wenn

Sie die Lizenz nicht anerkennen, sind solche Handlungen

gesetzlich verboten. Indem Sie die Bibliothek (oder ein

darauf basierendes Werk) verändern oder verbreiten,

erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und mit

allen ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung,

Verbreitung und Veränderung der Bibliothek oder eines

darauf basierenden Werks.

10. Jedes Mal, wenn Sie die Bibliothek (oder irgendein auf

der Bibliothek basierendes Werk) weitergeben, erhält

der Empfänger automatisch vom ursprünglichen

Lizenzgeber die Lizenz, die Bibliothek entsprechend den

hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu

verbreiten und zu verändern und zu verknüpfen. Sie dürfen

die Inanspruchnahme der in dieser Lizenzvereinbarung

zugestandenen Rechte durch den Empfänger nicht weiter

einschränken. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die

Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

11. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs

einer Patentverletzung oder aus einem anderen

Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen

(durch Gerichtsbeschluss, Vergleich oder anderweitig)

auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz

widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht davon,

die Bestimmungen dieser Lizenz einzuhalten. Wenn es

Ihnen nicht möglich ist, die Bibliothek unter gleichzeitiger

Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer

anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann dürfen

Sie die Bibliothek folglich überhaupt nicht verbreiten.

Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie

Weiterverbreitung der Bibliothek durch diejenigen erlaubt,

welche die Bibliothek direkt oder indirekt von Ihnen

erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, sowohl dem

Patentrecht als auch dieser Lizenz zu genügen, darin, ganz

auf die Verbreitung der Bibliothek zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragrafen als ungültig oder unter

bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll

dieser Paragraf seinem Sinne nach angewandt werden; im

Übrigen soll dieser Paragraf als Ganzes gelten.
Es ist nicht Zweck dieses Paragrafen, Sie dazu zu bringen,

irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprüche zu

verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten;

dieser Paragraf hat einzig den Zweck, die Integrität des

Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das

durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird.

Viele Menschen haben großzügige Beiträge zu dem großen

Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im

Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems

geleistet; es liegt beim Autor/Geber, zu entscheiden, ob er

die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten

will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen

Einfluss.
Dieser Paragraf soll deutlich klarstellen, was sich als

Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz ergibt.

12. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung der Bibliothek

in bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch

urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt

ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek

unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geografische

Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Staaten

ausgeschlossen werden, sodass die Verbreitung nur

innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht

demgemäß ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall

enthält diese Lizenz die Beschränkung, so als wäre sie darin

schriftlich festgehalten.

13. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit

überarbeitete und/oder neue Versionen der Lesser General

Public License (Kleinere Allgemeine Öffentliche Lizenz)

veröffentlichen. Diese neuen Versionen entsprechen im

Prinzip der gegenwärtigen Version, können aber im Detail

abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen

gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige

Versionsnummer. Wenn bei einer Bibliothek angegeben ist,

dass sie dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer

oder „jeder späteren Version“ („any later version“) unterliegt,

so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der

genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen

späteren Version, die von der Free Software Foundation

veröffentlicht wurde. Wenn die Bibliothek keine Lizenz-

Versionsnummer angibt, können Sie eine beliebige von der

Free Software Foundation veröffentlichte Version auswählen.

14. Wenn Sie Teile der Bibliothek in anderen freien Programmen

verwenden möchten, deren Bedingungen für die

Verbreitung anders lauten, bitten Sie den Autor schriftlich

um Erlaubnis. Für Software, die unter dem Copyright

der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die

Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck

gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von

den beiden Zielen geleitet, zum einen den freien Status

aller von unserer freien Software abgeleiteten Werke zu

erhalten und zum anderen die gemeinschaftliche Nutzung

und Wiederverwendung von Software im Allgemeinen zu

fördern.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG

15. SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, GIBT

ES FÜR DIESE BIBLIOTHEK KEINE GEWÄHRLEISTUNG, DA SIE

KOSTENLOS LIZENZIERT WIRD. SOFERN NICHT ANDERWEITIG

SCHRIFTLICH ANGEGEBEN, STELLEN DIE COPYRIGHT-

INHABER UND/ODER DRITTE DIE BIBLIOTHEK IN DER

VORLIEGENDEN FORM OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE

IRGENDEINE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH

NOCH IMPLIZIT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT

AUF MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN

BESTIMMTEN ZWECK ZUR VERFÜGUNG. DAS VOLLE RISIKO

BEZÜGLICH QUALITÄT UND LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER

BIBLIOTHEK LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DIE BIBLIOTHEK

ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, TRAGEN SIE DIE KOSTEN FÜR

EINEN NOTWENDIGEN SERVICE BZW. EINE ERFORDERLICHE

REPARATUR ODER KORREKTUR.

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