Software-endbenutzer-lizenzvereinbarung, Anhang g, Anhang 3-b – Cisco WUSB600N User Manual

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Anhang G

Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

Wireless-N USB-Netzwerkadapter mit Dual-Band

12. IN KEINEM FALL, AUSSER WENN DURCH GELTENDES

RECHT GEFORDERT ODER SCHRIFTLICH ZUGESICHERT, IST

IRGENDEIN URHEBERRECHTSINHABER ODER IRGENDEIN

DRITTER, DER DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT

MODIFIZIERT UND/ODER VERBREITET, IHNEN GEGENÜBER

FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN HAFTBAR, EINSCHLIESSLICH

JEGLICHER ALLGEMEINER ODER SPEZIELLER SCHÄDEN,

ZUFÄLLIGER SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH

AUS DER VERWENDUNG BZW. DER NICHTVERWENDBARKEIT

DES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER

NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE, FEHLERHAFTE

VERARBEITUNG VON DATEN, VERLUSTE, DIE VON IHNEN

ODER ANDEREN GETRAGEN WERDEN MÜSSEN, ODER DER

INKOMPATIBILITÄT DES PROGRAMMS MIT IRGENDEINEM

ANDEREN

PROGRAMM),

SELBST

WENN

DIESER

URHEBERRECHTSINHABER ODER DIESER DRITTE VON DER

MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN UNTERRICHTET WORDEN

IST.

ENDE DER BEDINGUNGEN

ENDE VON ANHANG 3-A

Anhang 3-B

Wenn dieses Produkt von Cisco unter Version  2.1 der „GNU

Lesser General Public License“ lizenzierte Software enthält,

so unterliegt diese Open Source-Software den in Anhang  3-B

aufgeführten Lizenzbedingungen. Die Lizenzbedingungen

aus Anhang  3-B sind der folgenden Website entnommen:

http://www.gnu.org/licenses/old-licenses/lgpl-2.1.html

GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE (GNU-LGPL)

Dies ist eine inoffizielle deutsche Übersetzung der GNU Lesser

General Public License. Sie wurde nicht von der Free Software

Foundation herausgegeben. Es handelt sich hierbei nicht

um eine rechtsgültige Festlegung der Bedingungen für die

Weitergabe von Software, die mit der GNU LGPL verwendet

wird; eine solche stellt ausschließlich der englische Originaltext

der GNU LGPL dar. Wir hoffen jedoch, dass diese Übersetzung

deutschsprachigen Lesern helfen wird, die GNU LGPL besser zu

verstehen.
Version 2.1, Februar 1999
Copyright © 1991, 1999 Free Software Foundation, Inc.

51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA
Das Kopieren und Verteilen wortgetreuer Kopien dieser

Lizenzinformationen ist gestattet, sie zu ändern ist jedoch

untersagt.
[Dies ist die erste freigegebene Version der Lesser GPL. Sie ist als

Nachfolgerin der GNU Library Public License zu betrachten und

erhielt daher die Versionsnummer 2.1.]

Vorwort

Die meisten Softwarelizenzen sind mit dem Ziel entworfen

worden, Ihnen die Freiheit zur Weitergabe und Änderung der

Software zu nehmen. Im Gegensatz dazu sollen Ihnen die GNU

General Public Licenses, die Allgemeinen Öffentlichen GNU-

Lizenzen, eben diese Freiheit des Weitergebens und Veränderns

garantieren und somit sicherstellen, dass diese Software für alle

Benutzer frei ist.
Diese Lizenz, die Lesser General Public License (Kleinere

Allgemeine Öffentliche Lizenz, LGPL), gilt für einige

besonders bezeichnete Software-Pakete  – typischerweise

Programmbibliotheken – von der Free Software Foundation und

anderen Autoren, die beschließen, diese Lizenz zu verwenden.

Auch Sie können sie verwenden; wir empfehlen aber, vorher

gründlich darüber nachzudenken, ob diese Lizenz (LGPL) oder

aber die gewöhnliche Allgemeine Öffentliche Lizenz (GPL) die

bessere Strategie zur Anwendung im jeweiligen speziellen Fall

ist. Dabei bieten Ihnen die unten stehenden Erläuterungen eine

Grundlage für Ihre Entscheidung.
Die Bezeichnung „freie“ Software bezieht sich auf Freiheit der

Nutzung, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen

Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien

freier Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service

zu berechnen, wenn Sie möchten), dass Sie die Software im

Quellcode erhalten oder den Quellcode auf Wunsch bekommen

können, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen

freien Programmen verwenden dürfen und dass Sie darüber

informiert sind, dass Sie dies alles tun dürfen.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen

machen, die es jedem, der die Software weitergibt, verbieten,

Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie zum Verzicht auf diese

Rechte aufzufordern. Aus diesen Einschränkungen ergeben sich

bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der

Bibliothek verbreiten oder sie verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte

gewähren, die wir Ihnen eingeräumt haben, wenn Sie – kostenlos

oder gegen Bezahlung  – Kopien der Bibliothek verbreiten. Sie

müssen sicherstellen, dass auch die Empfänger den Quellcode

erhalten bzw. erhalten können. Wenn Sie einen anderen Code

mit der Bibliothek verknüpfen, müssen Sie den Empfängern die

vollständigen Objektdateien zukommen lassen, sodass sie selbst

diesen Code mit der Bibliothek neu verknüpfen können, auch

nachdem sie Veränderungen an der Bibliothek vorgenommen

und sie neu kompiliert haben. Und Sie müssen sie über diese

Bedingungen informieren, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die

Bibliothek unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten

Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Bibliothek zu

vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Um jeden, der die Bibliothek weitergibt, zu schützen, wollen

wir darüber hinaus vollkommen klarstellen, dass für diese freie

Bibliothek keinerlei Garantie besteht. Auch sollten, falls die

Bibliothek von jemand anderem modifiziert und weitergegeben

wird, die Empfänger wissen, dass sie nicht das Original erhalten

haben, damit von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf

des ursprünglichen Autors schädigen.
Schließlich und endlich stellen Software-Patente für die Existenz

jedes freien Programms eine ständige Bedrohung dar. Wir

möchten sicherstellen, dass keine Firma den Benutzern eines

freien Programms Einschränkungen auferlegen kann, indem sie

von einem Patentinhaber eine die freie Nutzung einschränkende

Lizenz erwirbt. Deshalb bestehen wir darauf, dass jegliche für

eine Version der Bibliothek erworbene Patentlizenz mit der

in dieser Lizenz (also der LGPL) im Einzelnen angegebenen

Nutzungsfreiheit voll vereinbar sein muss.
Der Großteil der GNU-Software, einschließlich einiger

Bibliotheken, unterliegt der gewöhnlichen GNU General Public

License (Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz). Die vorliegende

Lizenz, also die GNU Lesser General Public License, gilt für

gewisse näher bezeichnete Bibliotheken. Sie unterscheidet sich

wesentlich von der gewöhnlichen Allgemeinen Öffentlichen

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