Software-endbenutzer-lizenzvereinbarung, Anhang g – Cisco WUSB600N User Manual

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Anhang G

Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

Wireless-N USB-Netzwerkadapter mit Dual-Band

Lizenz (GNU-GPL). Wir benutzen diese Lizenz für gewisse

Bibliotheken, um das Verknüpfen von Programmen, die nicht frei

sind, mit diesen Bibliotheken zu gestatten.
Wenn ein Programm mit einer Bibliothek verknüpft wurde, sei

es statisch oder dynamisch, so ist die Kombination der beiden,

rechtlich gesehen, ein „kombiniertes Werk“, also eine abgeleitete

Version der Original-Bibliothek. Die gewöhnliche GPL erlaubt

eine solche Verknüpfung nur, wenn die ganze Kombination die

Kriterien für freie Software erfüllt. Die LGPL erlaubt dagegen

weniger strenge Kriterien für das Verknüpfen irgendeiner

anderen Software mit der Bibliothek.
Wir nennen diese Lizenz die „Kleinere“ Allgemeine Öffentliche

Lizenz („Lesser“ GPL), weil sie weniger („less“) dazu beiträgt,

die Freiheit des Benutzers zu schützen, als die gewöhnliche

Allgemeine Öffentliche Lizenz (GPL). Sie verschafft auch anderen

Entwicklern freier Software ein „Weniger“ an Vorteil gegenüber

konkurrierenden nichtfreien Programmen. Diese Nachteile

sind ein Grund dafür, dass wir die gewöhnliche GPL für viele

Bibliotheken benutzen. Die „kleinere“ Lizenz (LGPL) bietet aber

unter bestimmten besonderen Umständen doch Vorteile.
So kann, wenn auch nur in seltenen Fällen, eine besondere

Notwendigkeit bestehen, einen Anreiz zur möglichst

weitgehenden Benutzung einer bestimmten Bibliothek zu

schaffen, sodass diese dann ein De-facto-Standard wird. Um

dies zu erreichen, müssen nichtfreie Programme die Bibliothek

benutzen dürfen. Ein häufigerer Fall ist der, dass eine freie

Bibliothek dasselbe leistet wie weithin benutzte nichtfreie

Bibliotheken. In diesem Fall bringt es wenig Nutzen, die freie

Bibliothek allein auf freie Software zu beschränken, und dann

benutzen wir eben die LGPL.
In anderen Fällen ermöglicht die Berechtigung, eine bestimmte

Bibliothek in nichtfreien Programmen zu verwenden,

einer größeren Anzahl von Benutzern, eine umfangreiche

Sammlung freier Software zu verwenden. Die Berechtigung, die

GNU  C-Bibliothek in nichtfreien Programmen zu verwenden,

führt beispielsweise dazu, dass viel mehr Benutzer das gesamte

GNU-Betriebssystem sowie seine Variante, GNU/Linux, nutzen.
Auch wenn die Freiheit der Benutzer durch die Lesser General

Public License (Kleinere Allgemeine Öffentliche Lizenz) weniger

geschützt wird, stellt sie doch sicher, dass der Benutzer eines

Programms, das mit der Bibliothek verknüpft ist, in der Lage

ist, das Programm mit einer geänderten Version der Bibliothek

auszuführen.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung,

Verbreitung und Bearbeitung: Der Unterschied zwischen

einem „auf der Bibliothek basierenden Werk“ („work based on

the library”) und einem „Werk, das die Bibliothek verwendet“

(„work that uses the library“) ist unbedingt zu beachten. Ersteres

enthält Code, der von der Bibliothek abgeleitet ist, während

letzteres lediglich mit der Bibliothek kombiniert werden muss,

um betriebsfähig zu sein.

GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE (GNU-LGPL)
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND

BEARBEITUNG
0. Diese Lizenzvereinbarung gilt für jede Softwarebibliothek

und jedes andere Werk, in dem ein entsprechender

Vermerk des Urheberrechtsinhabers oder eines anderen

dazu Befugten darauf hinweist, dass das Werk unter den

Bestimmungen dieser Lesser General Public License (im

weiteren auch als „diese Lizenz“ bezeichnet) verbreitet

werden darf. Jeder Lizenznehmer wird als „Sie“ bezeichnet.
Als „Bibliothek“ wird eine Sammlung von Softwarefunktionen

und/oder Daten bezeichnet, die dazu geeignet sind, mit

Anwendungsprogrammen verknüpft zu werden (die einige

dieser Funktionen und Daten verwenden), um ausführbare

Programme zu erschaffen.
Der nachfolgend verwendete Begriff „Bibliothek“ bezieht

sich auf solch eine Softwarebibliothek oder ein Werk, das

gemäß diesen Bedingungen verbreitet worden ist. Ein „auf

der Bibliothek basierendes Werk“ bezeichnet entweder die

Bibliothek selbst oder ein daraus abgeleitetes Werk, das dem

Urheberrecht unterliegt, d.  h. ein Werk, das die Bibliothek

oder einen Teil davon enthält, sowohl wortgetreu als auch in

abgeänderter Form, und/oder direkt in eine andere Sprache

übersetzt worden ist. (Nachfolgend deckt der Begriff

„Bearbeitung“ auch Übersetzungen ab.)
Unter dem Quellcode eines Werks wird diejenige Form des

Werks verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise

verwendet wird. Bei Bibliotheken bezeichnet der vollständige

Quellcode den Quellcode aller enthaltenen Module

einschließlich aller zugehörigen Dateien zur Definition von

Schnittstellen sowie die zur Kompilierung und Installation

des ausführbaren Programms verwendeten Skripte.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und

Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie

fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Das Ausführen

eines Programms unter Benutzung der Bibliothek wird

nicht eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms

unterliegen dieser Lizenz nur dann, wenn der Inhalt ein

auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt (unabhängig

davon, dass die Bibliothek in einem Werkzeug zum Schreiben

dieses Programms benutzt wurde). Ob dies zutrifft, hängt

davon ab, was die Bibliothek bewirkt und was das Programm,

das die Bibliothek nutzt, bewirkt.

1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien

des vollständigen Quellcodes der Bibliothek so, wie sie ihn

erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung

hierfür ist, dass Sie mit jeder Kopie deutlich erkennbar

und in angemessener Form einen entsprechenden

Urheberrechtshinweis sowie einen Haftungsausschluss

veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und

das Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen

und zusammen mit der Bibliothek jeweils eine Kopie dieser

Lizenz weitergeben.
Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr

verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen

Entgelt eine Garantie für das Programm anbieten.

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