Software-endbenutzer-lizenzvereinbarung, Anhang g – Cisco WUSB600N User Manual

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Anhang G

Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

Wireless-N USB-Netzwerkadapter mit Dual-Band

2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) der Bibliothek oder irgendeines Teils

davon verändern, wodurch ein auf der Bibliothek basierendes

Werk entsteht, und Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter

den Bestimmungen von § 1 vervielfältigen und verbreiten,

vorausgesetzt, dass zusätzlich alle im Folgenden genannten

Bedingungen erfüllt werden:
a) Das Bearbeitungsergebnis muss selbst wieder eine

Softwarebibliothek sein.

b) Sie müssen die veränderten Dateien mit einem

auffälligen Vermerk versehen, der auf die von Ihnen

vorgenommene Modifizierung der Dateien hinweist und

das Datum jeder Änderung angibt.

c) Sie müssen dafür sorgen, dass das Werk als Ganzes

Dritten unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne

Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.

d) Wenn sich eine Funktionseinheit der bearbeiteten

Bibliothek auf eine Funktion oder Datentabelle

stützt, die von einem die Funktionseinheit nutzenden

Anwendungsprogramm bereitgestellt werden muss,

ohne dass sie beim Aufrufen der Funktionseinheit als

Argument übergeben wird, dann müssen Sie sich nach

bestem Wissen und Gewissen bemühen, sicherzustellen,

dass die betreffende Funktionseinheit auch dann noch

funktioniert, wenn die Anwendung eine solche Funktion

oder Datentabelle nicht bietet, und dass sie den sinnvoll

bleibenden Teil ihres Bestimmungszwecks noch erfüllt.

(Beispielsweise hat eine Funktion einer Bibliothek zur

Berechnung von Quadratwurzeln einen Zweck, der von

der Anwendung gänzlich unabhängig ist. Deshalb verlangt

§ 2 Absatz d, dass jede von der Anwendung bereitgestellte

Funktion oder von dieser Funktion benutzte Tabelle

optional sein muss: Auch wenn die Anwendung sie nicht

bereitstellt, muss die Quadratwurzelfunktion trotzdem noch

Quadratwurzeln berechnen).
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Werk als

Ganzes. Wenn identifizierbare Bereiche davon nicht von der

Bibliothek stammen und vernünftigerweise als unabhängige

und gesonderte Werke für sich selbst zu betrachten sind,

dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für

die betreffenden Bereiche, wenn Sie diese als gesonderte

Werke weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Bereiche

als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf der Bibliothek

basierendes Werk darstellt, dann muss die Weitergabe dieses

Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen,

deren Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf das

gesamte Ganze ausgedehnt werden – und somit auf jeden

einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Paragrafen, Rechte

für komplett von Ihnen geschriebene Werke in Anspruch

zu nehmen oder Ihnen diese Rechte streitig zu machen;

vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der

Verbreitung von Werken, die auf der Bibliothek basieren oder

unter ihrer auszugsweisen Verwendung zusammengestellt

worden sind, auszuüben.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines

anderen Werks, das nicht auf der Bibliothek basiert,

mit der Bibliothek oder mit einem auf der Bibliothek

basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher-

oder Vertriebsmedium dieses andere Werk nicht in den

Anwendungsbereich dieser Lizenz.

3. Es steht Ihnen frei, die Bedingungen der GNU General

Public License (Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz) anstelle

der Bedingungen dieser Lizenz auf Kopien der Bibliothek

anzuwenden. Dazu müssen Sie alle Vermerke ändern, die

sich auf diese Lizenz beziehen, sodass sie sich auf die GNU

General Public License (Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz),

Version  2, beziehen anstatt auf diese Lizenz. (Wenn eine

neuere Version als Version  2 der gewöhnlichen GNU-GPL

erschienen ist, können Sie diese angeben, wenn Sie das

wünschen.) Nehmen Sie keine anderen Veränderungen in

diesen Eintragungen vor.
Sobald diese Änderung bei einer Kopie vorgenommen

worden ist, kann sie für diese Kopie nicht mehr rückgängig

gemacht werden, sodass die GNU General Public License

(Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz) auch für alle

nachfolgenden Kopien und von der Kopie abgeleitete Werke

gilt.
Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes der

Bibliothek in ein Programm kopieren möchten, das keine

Bibliothek ist.

4. Sie können die Bibliothek (oder einen Teil oder eine Ableitung

von ihr, gemäß § 2) in Objektcode-Form oder in ausführbarer

Form unter den Bedingungen der obigen §§  1 und  2

kopieren und weitergeben, sofern Sie den vollständigen

entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode beifügen,

der unter den Bedingungen der obigen §§ 1 und 2 auf einem

Medium weitergegeben werden muss, das üblicherweise

zum Austausch von Software benutzt wird.
Wenn die Weitergabe von Objektcode durch das Angebot

des Zugangs zum Kopienabruf von einem angegebenen

Ort erfolgt, dann erfüllt das Angebot eines gleichwertigen

Zugangs zum Kopieren des Quellcodes von demselben

Ort die Anforderung, auch den Quellcode weiterzugeben,

obwohl Dritte nicht verpflichtet sind, den Quellcode

zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.

5. Ein Programm, das nichts von irgendeinem Teil der

Bibliothek Abgeleitetes enthält, aber darauf ausgelegt ist,

mit der Bibliothek zusammenzuarbeiten, indem es mit ihr

kompiliert oder verknüpft wird, nennt man ein „Werk, das die

Bibliothek nutzt“. Solch ein Werk, für sich allein genommen,

ist kein von der Bibliothek abgeleitetes Werk und fällt daher

nicht unter diese Lizenz.
Wird jedoch ein „Werk, das die Bibliothek nutzt“, mit

der Bibliothek verknüpft, so entsteht ein ausführbares

Programm, das ein von der Bibliothek abgeleitetes Werk

(weil es Teile der Bibliothek enthält) und kein „Werk, das

die Bibliothek nutzt“ ist. Das ausführbare Programm fällt

daher unter diese Lizenz. § 6 gibt die Bedingungen für die

Weitergabe solcher ausführbaren Programme an.
Wenn ein „Werk, das die Bibliothek nutzt“ Material aus einer

Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, dann

kann der Objektcode für das Werk ein von der Bibliothek

abgeleitetes Werk sein, selbst wenn der Quellcode dies

nicht ist. Ob dies jeweils zutrifft, ist besonders dann von

Bedeutung, wenn das Werk ohne die Bibliothek verknüpft

werden kann oder wenn das Werk selbst eine Bibliothek ist.

Die genaue Grenze, von der an dies zutrifft, ist rechtlich nicht

genau definiert.
Wenn solch eine Objektdatei nur numerische Parameter,

Datenstruktur-Layouts und Zugriffsfunktionen sowie kleine

Makros und kleine Inlinefunktionen (zehn Zeilen Länge

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