Software-endbenutzer-lizenzvereinbarung, Anhang g – Cisco WUSB600N User Manual

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Anhang G

Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

Wireless-N USB-Netzwerkadapter mit Dual-Band

4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern,

weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese

Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch

der Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung

und Verbreitung ist nichtig und führt zu automatischem

Erlöschen Ihrer in dieser Lizenz gewährten Rechte. Jedoch

erlöschen die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder

Rechte gemäß dieser Lizenz erhalten haben, nicht, solange

diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.

5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da

Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gewährt Ihnen

nur diese Lizenz das Recht, das Programm oder von ihm

abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Wenn

Sie die Lizenz nicht anerkennen, sind solche Handlungen

gesetzlich verboten. Indem Sie das Programm (oder ein

darauf basierendes Werk) verändern oder verbreiten,

erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und mit

allen ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung,

Verbreitung und Veränderung des Programms oder eines

darauf basierenden Werks.

6. Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem

Programm basierendes Werk) weitergeben, erhält der

Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber

die Lizenz, das Programm entsprechend den hier

festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten

und zu verändern. Sie dürfen die Inanspruchnahme der in

dieser Lizenzvereinbarung zugestandenen Rechte durch

den Empfänger nicht weiter einschränken. Sie sind nicht

dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch

Dritte durchzusetzen.

7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs

einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde

(nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch

Gerichtsbeschluss, Vergleich oder anderweitig) auferlegt

werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen,

so befreien Sie diese Umstände nicht davon, die

Bestimmungen dieser Lizenz einzuhalten. Wenn es Ihnen

nicht möglich ist, das Programm unter gleichzeitiger

Beachtung der Bedingungen dieser Lizenz und Ihrer

anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann dürfen

Sie das Programm folglich überhaupt nicht verbreiten.

Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie

Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen

erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen

erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, sowohl das

Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz

auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragrafen als ungültig oder unter

bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll

dieser Paragraf seinem Sinne nach angewandt werden; im

Übrigen soll dieser Paragraf als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragrafen ist nicht, Sie dazu zu bringen,

irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprüche zu

verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten;

dieser Paragraf hat einzig den Zweck, die Integrität des

Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das

durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird.

Viele Menschen haben großzügige Beiträge zu dem großen

Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im

Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems

geleistet; es liegt beim Autor/Geber, zu entscheiden, ob er

die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten

will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen

Einfluss.
Dieser Paragraf soll deutlich klarstellen, was sich als

Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz ergibt.

8. Wenn die Verbreitung und/oder die Nutzung des Programms

in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch

urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt

ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das Programm

unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geografische

Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Länder

ausgeschlossen werden, sodass die Verbreitung nur

innerhalb und zwischen nicht ausgeschlossenen Staaten

erlaubt ist. In einem solchen Fall enthält diese Lizenz die

Beschränkung, so als wäre sie darin schriftlich festgehalten.

9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit

überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public

License veröffentlichen. Diese neuen Versionen entsprechen

im Prinzip der gegenwärtigen Version, können aber im Detail

abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen

gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige

Versionsnummer. Wenn in einem Programm angegeben

wird, dass es dieser Lizenz in einer bestimmten

Versionsnummer oder „jeder späteren Version“ („any later

version“) unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder die

Bestimmungen der genannten Version zu befolgen oder

diejenigen jeder beliebigen späteren Version, die von der

Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das

Programm keine Versionsnummer angibt, können Sie eine

beliebige von der Free Software Foundation veröffentlichte

Version auswählen.

10. Wenn Sie Teile des Programms in anderen freien

Programmen verwenden möchten, deren Bedingungen für

die Verbreitung abweichen, bitten Sie den Autor schriftlich

um Erlaubnis. Für Software, die unter dem Copyright

der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die

Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck

gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von

den beiden Zielen geleitet, zum einen den freien Status

aller von unserer freien Software abgeleiteten Werke zu

erhalten und zum anderen die gemeinschaftliche Nutzung

und Wiederverwendung von Software im Allgemeinen zu

fördern.

KEINE GEWÄHRLEISTUNG

11. SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST,

GIBT ES FÜR DIESES PROGRAMM KEINE GEWÄHRLEISTUNG,

DA ES KOSTENLOS LIZENZIERT WIRD. SOFERN NICHT

ANDERWEITIG SCHRIFTLICH ANGEGEBEN, STELLEN DIE

COPYRIGHT-INHABER UND/ODER DRITTE DAS PROGRAMM

WIE BESEHEN ZUR VERFÜGUNG, OHNE MÄNGELGEWÄHR

UND OHNE IRGENDEINE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER

AUSDRÜCKLICH

NOCH

IMPLIZIT,

EINSCHLIESSLICH,

ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF MARKTFÄHIGKEIT ODER

EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS VOLLE

RISIKO BEZÜGLICH QUALITÄT UND LEISTUNGSFÄHIGKEIT

DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS

PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, TRAGEN SIE DIE

KOSTEN FÜR EINEN NOTWENDIGEN SERVICE BZW. EINE

ERFORDERLICHE REPARATUR ODER KORREKTUR.

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