Software-endbenutzer-lizenzvereinbarung, Anhang g – Cisco WUSB600N User Manual

Page 40

Advertising
background image

37

Anhang G

Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

Wireless-N USB-Netzwerkadapter mit Dual-Band

oder kürzer) benutzt, dann unterliegt die Benutzung der

Objektdatei keinen Beschränkungen, ohne Rücksicht

darauf, ob es rechtlich gesehen ein abgeleitetes Werk ist.

(Ausführbare Programme, welche diesen Objektcode sowie

Teile der Bibliothek enthalten, fallen jedoch weiterhin unter

die Bestimmungen von § 6).
Ansonsten können Sie, wenn das Werk ein von der Bibliothek

abgeleitetes ist, den Objektcode für das Werk unter den

Bedingungen von §  6 weitergeben. Alle ausführbaren

Programme, welche dieses Werk enthalten, fallen ebenfalls

unter § 6, gleichgültig, ob sie direkt mit der Bibliothek selbst

verknüpft sind oder nicht.

6. Als Ausnahme von den Bestimmungen der vorstehenden

fünf Paragrafen dürfen Sie auch ein „Werk, das die Bibliothek

nutzt“, mit der Bibliothek kombinieren oder verknüpfen, um

ein Werk zu erzeugen, das Teile der Bibliothek enthält, und

dieses unter Bedingungen ihrer eigenen Wahl weitergeben,

sofern diese Bedingungen Bearbeitungen für den eigenen

Gebrauch des Empfängers und ein Rückentwicklung

(„Reverse Engineering“) zum Beheben von Mängeln solcher

Bearbeitungen gestatten.
Jede Kopie des Werks muss mit einem deutlichen

Vermerk versehen werden, dass die Bibliothek darin

verwendet wird und dass die Bibliothek sowie ihre

Verwendung dieser Lizenz unterliegen. Sie müssen diese

Lizenz in kopierter Form mitliefern. Wenn das Werk bei

Ausführung Urheberrechtshinweise anzeigt, müssen auch

der Urheberrechtshinweis für die Bibliothek sowie eine

Referenz, die den Benutzer zur Kopie dieser Lizenz führt,

angezeigt werden. Ferner müssen Sie einer der nachfolgend

genannten fünf Bedingungen nachkommen:
a) Liefern Sie das Werk zusammen mit dem vollständigen

zugehörigen maschinenlesbaren Quellcode der

Bibliothek aus, und zwar einschließlich jeglicher am

Werk vorgenommener Änderungen (wobei dessen

Weitergabe gemäß den Bedingungen der §§  1 und  2

erfolgen muss); und wenn das Werk ein ausführbares, mit

der Bibliothek verknüpftes Programm ist, dann liefern Sie

es zusammen mit dem vollständigen maschinenlesbaren

„Werk, das die Bibliothek nutzt“ in Form von Objektcode

und/oder Quellcode, sodass der Benutzer die Bibliothek

verändern und dann erneut verknüpfen kann, um ein

verändertes ausführbares Programm zu erzeugen, das

die veränderte Bibliothek enthält. (Es versteht sich, dass

der Benutzer, der die Inhalte von Definitionsdateien in

der veränderten Bibliothek verändert, nicht unbedingt in

der Lage sein wird, die Anwendung neu zu kompilieren,

um die veränderten Definitionen zu benutzen.)

b) Benutzen Sie einen geeigneten „Shared-Library-

Mechanismus“ zum Verknüpfen mit der Bibliothek.

Geeignet ist ein solcher Mechanismus, der (1) während

der Laufzeit eine im Computersystem des Benutzers

bereits vorhandene Kopie der Bibliothek benutzt, anstatt

Bibliotheksfunktionen in das ausführbare Programm zu

kopieren, und der (2) auch mit einer veränderten Version

der Bibliothek, wenn der Benutzer eine solche installiert,

richtig funktioniert, solange die veränderte Version

schnittstellenkompatibel mit der Version ist, mit der das

Werk erstellt wurde.

c) Liefern Sie das Werk zusammen mit einem mindestens

drei Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot,

demselben Benutzer die oben in §  6 Absatz  (a)

genannten Materialien zu Kosten, welche die reinen

Weitergabekosten nicht übersteigen, zur Verfügung zu

stellen.

d) Wenn die Weitergabe des Werks dadurch erfolgt,

dass die Möglichkeit des Abrufens einer Kopie von

einem bestimmten Ort angeboten wird, bieten Sie

gleichwertigen Zugang zum Kopieren der oben

angegebenen Materialien von dem gleichen Ort an.

e) Vergewissern Sie sich, dass der Benutzer bereits eine

Kopie dieser Materialien erhalten hat oder dass Sie

diesem Benutzer bereits eine Kopie geschickt haben.

Für ein ausführbares Programm muss die verlangte Form

des „Werks, das die Bibliothek nutzt“ alle Daten und

Hilfsprogramme mit einschließen, die man braucht, um

daraus das ausführbare Programm zu reproduzieren.

Als besondere Ausnahme jedoch braucht der verteilte

Quellcode nichts von dem zu enthalten, was üblicherweise

entweder als Quellcode oder in binärer Form zusammen

mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel,

Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm

läuft  – es sei denn, diese Komponente selbst gehört zum

ausführbaren Programm.
Es kann vorkommen, dass diese Anforderung im Widerspruch

zu Lizenzbeschränkungen anderer, proprietärer Bibliotheken

steht, die normalerweise nicht zum Betriebssystem gehören.

Ein solcher Widerspruch bedeutet, dass Sie nicht gleichzeitig

jene proprietären Bibliotheken und die vorliegende

Bibliothek zusammen in einem ausführbaren Programm, das

Sie weitergeben, verwenden dürfen.

7. Sie dürfen Funktionseinheiten der Bibliothek, die ein auf

der Bibliothek basierendes Werk darstellen, zusammen

mit anderen, nicht unter diese Lizenz fallenden

Funktionseinheiten in eine einzelne Bibliothek einbauen

und eine solche kombinierte Bibliothek weitergeben,

vorausgesetzt, dass die gesonderte Weitergabe des auf der

Bibliothek basierenden Werks einerseits und der anderen

Funktionseinheiten andererseits ansonsten gestattet ist,

und vorausgesetzt, dass Sie folgende zwei Dinge tun:
a) Geben Sie zusammen mit der kombinierten Bibliothek

auch eine Kopie desselben auf der Bibliothek

basierenden Werks mit, die nicht mit irgendwelchen

anderen Funktionseinheiten kombiniert ist. Dieses Werk

muss unter den Bedingungen der obigen Paragrafen

weitergegeben werden.

b) Weisen Sie bei der kombinierten Bibliothek gut sichtbar

auf die Tatsache hin, dass ein Teil davon ein auf der

Bibliothek basierendes Werk ist, und erklären Sie, wo

man die mitgegebene unkombinierte Form desselben

Werks finden kann.

Advertising