Falsch richtig – ROHM DURO-T hand-operated chuck (with key bar principle) User Manual

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Bei Ersatz der Originalschrauben ist im Zweifelsfall die Schrauben-

güte 12.9 zu verwenden. Bei Befestigungsschrauben für Span-

neinsätze, Aufsatzbacken, Festanlagen, Zylinderdeckel und ver-

gleichbare Elemente ist grundsätzlich die Güte 12.9 einzusetzen.

Alle Befestigungsschrauben, welche aufgrund ihres Verwendungs-

zwecks öfters gelöst und anschließend wieder festgezogen

werden müssen (z.B. wegen Umrüstarbeiten), sind im halbjährli-

chen Rhythmus im Gewindebereich und an der Kopfanlagefläche

mit Gleitmittel (Fettpaste) zu beschichten.

Durch äußere Einflüsse, wie z.B. Vibrationen, können sich unter

ungünstigen Umständen selbst fest angezogene Schrauben

lösen, Um dies zu verhindern, müssen alle sicherheitsrelevanten

Schrauben (Spannmittelbefestigungsschrauben, Spannsatzbefe-

stigungsschrauben u.ä.) in regelmäßigen Zeitabständen

kontrolliert und ggf. nachgezogen werden.

12. Wartungsarbeiten

Die Zuverlässigkeit der Spanneinrichtung kann nur dann gewähr-

leistet werden, wenn die Wartungsvorschriften der Betriebsanlei-

tung genau befolgt werden. Im Besonderen ist zu beachten:

-- Für das Abschmieren soll das in der Betriebsanleitung empfohlene

Schmiermittel verwendet werden. (Ungeeignetes Schmiermittel

kann die Spannkraft um mehr als 50% verringern).

-- Beim manuellen Abschmieren sollen alle zu schmierenden

Flächen erreicht werden. (Die engen Passungen der Einbauteile

erfordern einen hohen Einpressdruck. Es ist deshalb ggf. eine

Hochdruckfettpresse zu verwenden).

-- Zur günstigen Fettverteilung bei manueller Schmierung das

Spannfutter mehrmals bis zu seinen Endstellungen durchfahren,

nochmals abschmieren, anschließend Spannkraft kontrollieren.

-- Zur günstigeren Schmiermittelverteilung bei Zentralschmierung

sollten die Schmierimpulse in die Offenstellungsphase des

Spannmittels fallen.
Die Spannkraft muss vor Neubeginn einer Serienarbeit und

zwischen den Wartungsintervallen mit einer Spannkraftmessein-

richtung kontrolliert werden. ”Nur eine regelmäßige Kontrolle

gewährleistet eine optimale Sicherheit”.

Es ist vorteilhaft, nach spätestens 500 Spannhüben die internen

bewegten Teile mehrmals bis zu ihren Endstellungen durchzufah-

ren. (Weggedrücktes Schmiermittel wird dadurch wieder an die

Druckflächen herangeführt. Die Spannkraft bleibt somit für längere

Zeit erhalten).

13. Kollision

Nach einer Kollision des Spannmittels muss dieses vor erneutem

Einsatz einer sachkundigen und qualifizierten Rissprüfung

unterzogen werden.

14. Austausch von Nutenstei

n

Sind die Aufsatzbacken durch einen Nutenstein mit der Grund-

backe verbunden, so darf dieser nur durch ein ORIGINAL RÖHM-

Nutenstein ersetzt werden.

III. Umweltgefahren

Zum Betrieb einer Spanneinrichtung werden z.T. die unterschiedlich-

sten Medien für Schmierung, Kühlung etc. benötigt. Diese werden in

der Regel über das Verteilergehäuse dem Spannmittel zugeführt. Die

am häufigsten auftretenden sind Hydrauliköl, Schmieröl / -fett und

Kühlmittel. Beim Umgang mit dem Spannmittel muss sorgfältig auf

diese Medien geachtet werden, damit sie nicht in Boden bzw. Wasser

gelangen können,

Achtung Umweltgefährdung!

Dies gilt insbesondere

--

während der Montage / Demontage, da sich in den Leitungen,

Kolbenräumen bzw. Ölablassschrauben noch Restmengen

befinden,

--

für poröse, defekte oder nicht fachgerecht montierte

Dichtungen,

--

für Schmiermittel, die aus konstruktiven Gründen während

des Betriebs aus dem Spannmittel austreten bzw.

herausschleudern.

Diese austretenden Stoffe sollten daher aufgefangen und wiederver-

wendet bzw. den einschlägigen Vorschriften entsprechend

entsorgt werden!

Sicherheitshinweise und Richtlinien für den Einsatz von handbetätigten Spannfuttern

IV.

Sicherheitstechnische Anforderungen an mechanisch
betätigte Spanneinrichtungen

1. Die vorgegebene Spanneinrichtung kann nicht mittels Endschal-

tern sicherheitstechnisch überwacht werden. Das Bedienungsper-

sonal ist darüber entsprechend zu unterweisen.

2. Angegebene Spannmomente sind unter allen Umständen

einzuhalten. Werden diese Vorgaben nicht beachtet kann dies

außer zu Genauigkeitsverlusten auch zu Unwuchten bis hin zum

vollständigen Verlust der Spannkräfte führen.

Falsch

Richtig

Zu kurze Einspannlänge,

zu lange Auskraglänge

Zusätzliche Abstützung

über Spitze oder Lünette

Spann- zu groß

Größeres Futter

einsetzen

Werkstück zu schwer

und Spannstufe zu kurz

Abstützung über Spitze

Spannstufe verlängert

Zu kleiner Spann-

Werkstücke mit Guß bzw.

Schmiedeneigungen

Spannen mit

Pendeleinsätzen

Spannen am größt-

möglichen Spann-

Bei unterbrochenem Schnitt Vorschub und Schnitttiefe verringern.

Die dargestellten Beispiele erfassen nicht alle möglichen Gefah-

rensituationen. Es obliegt dem Bediener, mögliche Gefahren zu

erkennen und entsprechende Maßnahmen zu treffen.

Trotz aller Gegenmaßnahmen ist ein Restrisiko
nicht auszuschließen.

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Sollen neue Spannsätze auf der Maschine in Betrieb genom-

men werden, so ist zuvor die Zulässigkeit zu prüfen. Hierun-

ter fallen auch vom Anwender selbst gefertigte Spannsätze

bzw. Spannsatzteile. Einfluss auf die Zulässigkeit haben die

Widerstandsklasse der Schutzeinrichtung, die Massen der

evtl. wegschleudernden Teile (ermittelt durch berechnen

oder wiegen), der max. mögliche Futterdurchmesser

(messen), sowie die max. erreichbare Drehzahl der Ma-

schine. Um die mögliche Aufprallenergie auf die zulässige

Größe zu reduzieren, müssen die zulässigen Massen und

Drehzahlen ermittelt (z.B. beim Maschinenhersteller nachge-

fragt) und ggf. die max. Drehzahl der Maschine begrenzt

werden. Grundsätzlich jedoch sind die Spannsatzteile

(z.B. Aufsatzbacken, Werkstückauflagen, Planspannpratzen

usw.) so leichtgewichtig wie möglich zu konstruieren.

4. Spannen anderer/weiterer Werkstücke

Sind für diese Spanneinrichtung spezielle Spannsätze

(Backen, Spanneinsätze, Anlagen, Ausrichtelemente,

Lagefixierungen, Spitzen usw.) vorgesehen , so dürfen

mit diesen ausschließlich diejenigen Werkstücke in der

Weise gespannt werden, für welche die Spannsätze ausge-

legt wurden.Wird dies nicht beachtet, so können durch

ungenügend Spannkräfte oder ungünstige Spannstellenpla-

zierungen Sach- und Personenschäden verursacht werden.

Sollen deshalb weitere bzw. ähnliche Werkstücke mit dem

gleichen Spannsatz gespannt werden, so ist dazu die

schriftliche Genehmigung des Herstellers erforderlich.

7. Spannbereiche

Der max. Spann- bzw. Versetzungsbereich bei versetzbaren

Grund- oder Aufsatzbacken darf nicht überschritten werden,

da sonst kein ausreichender Eingriff zwischen der Spannbacke

und dem kraftübertragenden Bauteil sicher gewährleistet

werden kann.

8. Spannkraftkontrolle

1. Spannkraftkontrolle (allgemein)

Gemäß der Richtlinie EN 1550 § 6.2 Nr. d) müssen

statische Spannkraftmeßvorrichtungen verwendet werden,

um den Wartungszustand in regelmäßigen Zeitabständen

gemäß den Wartungsanleitungen zu überprüfen. Danach

muß nach ca. 40 Betriebsstunden - unabhängig von der

Spannfrequenz - eine Spannkraftkontrolle erfolgen.

Falls erforderlich, sind dazu spezielle Spannkraftmessbak-

ken oder -vorrichtungen ** (Druckmessdosen)

zu verwenden.

Sicherheitshinweise und Richtlinien für den Einsatz von handbetätigten Spannfuttern

10. Montage- und Einrichtarbeiten

Durch Spannbewegungen, evtl. Richtbewegungen usw. werden

kurze Wege unter z. T. großen Kräften in kurzen Zeiten durch-

fahren. Grundsätzlich muss deshalb bei Montage- und Einrich-

tearbeiten die zur Futterbetätigung vorgesehene Antriebsein-

richtung ausdrücklich ausgeschaltet werden. Sollte allerdings im

Einrichtebetrieb auf die Spannbewegung nicht verzichtet werden

können, so muss bei Spannwegen größer als 4 mm

-- eine fest- oder vorübergehend angebaute Werkstückhaltevor-

richtung an der Vorrichtung montiert sein,
oder

-- eine unabhängig betätigte eingebaute Haltevorrichtung

(z.B. Zentrierbacken bei Zentrier- und Planspannfuttern)

vorhanden sein,

oder

-- eine Werkstück-Beladehilfe (z.B. Ladestock)

vorgesehen werden,

oder

-- die Einrichtearbeiten müssen im hydraulischen, pneumati-

schen bzw. elektrischen Tipp-Betrieb (entsprechende Steue-

rung muss möglich sein!) durchgeführt werden.

.

Die Art dieser Einrichtehilfsvorrichtung hängt grundsätzlich von

der verwendeten Bearbeitungsmaschine ab und ist gegebenen-

falls gesondert zu beschaffen!

Der Maschinenbetreiber hat dafür zu sorgen, dass während des

gesamten Spannvorgangs jegliche Gefährdung von Personen

durch die Spannmittelbewegungen ausgeschlossen ist. Zu

diesem Zweck sind entweder 2-Hand-Betätigungen zur

Spanneinleitung oder - noch besser - entsprechende Schutzvor-

richtungen vorzusehen.

11. Befestigung und Austausch von Schrauben

Werden Schrauben ausgetauscht oder gelöst, kann mangelhaf-

ter Ersatz oder Befestigung zu Gefährdungen für Personen und

Gegenständen führen. Deshalb muss bei allen Befestigungs-

schrauben, wenn nicht ausdrücklich anderweitig angegeben,

grundsätzlich das vom Hersteller der Schraube empfohlene und

der Schraubengüte entsprechende Anzugsdrehmoment

angewendet werden.

Es gilt für die gängigen Größen M5 - M24 der Güten

10.9

und 12.9 folgende Anzugsdrehmomententabelle:

Anschraubmomente in Nm:

** Empfohlenes Spannkraft-Messsystem EDS
EDS 50 kpl.

Id.-Nr.

161425

EDS 100 kpl.

Id.-Nr.

161426

EDS 50/100 kpl.

Id.-Nr.

161427

Güte M5 M6

M8 M10 M12 M14 M16 M18 M20 M22 M24

10.9

8,6 14,9 36,1

71

123 195 302 421 592 807 1017 Nm

12.9

10 17,4 42,2

83

144 229 354 492 692 945 1190 Nm

9. Festigkeit des zu spannenden Werkstücks

Um ein sicheres Spannen des Werkstücks bei den

auftretenden Bearbeitungskräften zu gewährleisten,

muss der eingespannte Werkstoff eine der Spannkraft ange-

messene Festigkeit haben und darf nur geringfügig

kompressibel sein.

Nichtmetalle wie z.B. Kunststoffe, Gummi usw. dürfen nur

mit schriftlicher Genehmigung durch den Hersteller gespannt

und bearbeitet werden!

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Achtung: Die Tabellenwerte gelten nicht bei ausdrücklich
anderweitig angegebenen Anziehdrehmomenten!

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