Apple AppleCare Protection Plan for iPhone User Manual

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Deutsch

(ix) Die Bestimmungen dieses Plans, einschließlich des Original-Kaufbelegs des Plans und der

Plan-Bestätigung, haben Vorrang vor etwaigen dazu im Widerspruch stehenden, ergänzenden
oder sonstigen Bestimmungen für Bestellungen oder anderen Dokumenten und stellen die
gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Apple in Bezug auf den Plan dar.

(x) Sie müssen den Plan kaufen und registrieren während Ihr mit der Marke Apple versehenes

iPhone sich noch innerhalb der einjährigen beschränkten Garantie von Apple befindet. Apple
ist nicht verpflichtet, diesen Plan zu verlängern. Sollte Apple eine Verlängerung anbieten,
wird Apple den Preis und die Bedingungen hierfür festlegen.

(xi) Ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht bei diesem Plan nicht zur Verfügung.
(xii) Die finanziellen Verpflichtungen aus diesem Vertrag werden durch Apple Distribution

International, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Irland abgesichert. Sollte Apple
Distribution International diese Verpflichtungen nicht erfüllen, würden diese Verpflichtungen
von Apple Operations Europe, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Irland, übernommen.

(xiii) Sollte ein Abschnitt oder ein Teil eines Abschnittes dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

für unwirksam, nichtig oder nicht durchsetzbar gehalten werden, soll dieser Abschnitt oder der
Teil eines Abschnitts von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen separiert werden, und die
übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vollumfänglich wirksam.

(xiv) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht desjenigen Landes, in

dem der Plan erworben wurde. Diese Rechtswahl umfasst nicht die Bestimmungen des
internationalen Privatrechts oder der UN-Kaufrechtskonventionen.

(xv) In Bezug auf Ansprüche unter diesem Plan muss keine Selbstbeteilung geleistet werden.
(xvi) Der Plan wird nicht wegen bereits bestehender Gegebenheiten in dem erfassten Produkt,

die von dem Schutzumfang des Plans gedeckt sind, gekündigt werden.

12. Länderabhängige Abweichungen

Die folgenden länderabhängigen, gebietsabhängigen und staatsabhängigen Abweichungen
haben bei Widersprüchen mit anderen Bestimmungen dieses Plans Vorrang:

DEUTSCHLAND
ABSCHNITT 6.2 – ABSCHNITT 6.2 WIRD WIE FOLGT ERSETZT:

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