Apple AppleCare Protection Plan for iPhone User Manual

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6.2 Apple behält sich das Recht vor, die Art und Weise, in der Apple für Sie Reparatur- oder Austausch-
Services erbringt, sowie die Berechtigung Ihres erfassten Produkts für den Erhalt einer bestimmte Art
und Weise des Services zu ändern. Diese Änderungen werden keine für Sie negativen Auswirkungen
auf Ihre Rechte haben oder Ihre Rechte unter diesem Plan reduzieren. Der Service ist auf die Optionen
beschränkt, die in dem Land, in dem der Service in Anspruch genommen wird, zur Verfügung stehen.
Die Optionen für Deutschland sind auf www.apple.com/de/support aufgeführt. Die Service-Optionen,
die Verfügbarkeit von Zubehörteilen und die Reaktionszeit können abhängig von dem jeweiligen
Land variieren. Sie sind gegebenenfalls für Versandkosten verantwortlich, wenn das erfasste Produkt
nicht in dem Land, in dem es sich befindet, repariert oder ausgetauscht werden kann. Wenn Sie den
Service in einem Land in Anspruch nehmen wollen, das nicht das Land ist, in dem es gekauft wurde,
verpflichten Sie sich, alle anwendbaren Einfuhr- und Ausfuhrgesetze und -bestimmungen zu befolgen
und für alle Zollabgaben, Umsatzsteuern und andere damit im Zusammenhang stehende Steuern
und Abgaben verantwortlich zu sein. Bei internationalem Service kann Apple gegebenenfalls die
mangelhaften Produkte und Zubehörteile mit vergleichbaren Produkten und Zubehörteilen, die dem
lokalen Standard entsprechen, reparieren oder gegen solche austauschen.
ABSCHNITT 8 – ABSCHNITT 8 WIRD WIE FOLGT ERSETZT:
DIE VORTEILE, DIE DURCH DEN PLAN EINGERÄUMT WERDEN, GELTEN ZUSÄTZLICH ZU ETWAIGEN
GESETZLICHEN RECHTEN UND ANSPRÜCHEN, DIE IM FALLE EINES PRODUKTMANGELS ODER
RECHTSMANGELS DES ERFASSTEN PRODUKTS BESTEHEN, UND SCHRÄNKEN DIESE GESETZLICHEN
RECHTE NICHT EIN. IHRE RECHTE IM FALLE EINES PRODUKTMANGELS ODER RECHTSMANGELS
DER UNTER DEM PLAN ERBRACHTEN LEISTUNGEN RICHTEN SICH NACH DEM GESETZ UND SIND
WIE FOLGT BESCHRÄNKT: WENN SIE NICHT ALS VERBRAUCHER IM SINNE DES § 13 BÜRGERLICHES
GESETZBUCH HANDELN (D.H. EIN KUNDE, DER DEN PLAN NICHT FÜR HANDELSZWECKE,
GESCHÄFTLICHE ZWECKE ODER UNTERNEHMERISCHE ZWECKE ERWIRBT), SONDERN ALS EIN
„UNTERNEHMER“ IM SINNE DES § 14 BÜRGERLICHES GESETZBUCH, IST DIE VERJÄHRUNGSFRIST
EIN JAHR AB ÜBERGABE DES PRODUKTS ODER DER LEISTUNG.
JEGLICHE SCHADENSERSATZHAFTUNG, GLEICH AUS WELCHEM RECHTSGRUND, UNTERLIEGT DER
FOLGENDEN BESCHRÄNKUNG:
(I) DIE HAFTUNG VON APPLE FÜR SCHADENSERSATZ WEGEN EINFACHER FAHRLÄSSIGKEIT GLEICH
AUS WELCHEM RECHTSGRUND, WIRD WIE FOLGT BESCHRÄNKT:
(A) APPLE HAFTET BEI VERLETZUNG WESENTLICHER PFLICHTEN AUS DEM SCHULDVERHÄLTNIS DER
HÖHE NACH BEGRENZT AUF DIE VERTRAGSTYPSICHEN, VORHERSEHBAREN SCHÄDEN;

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