Bestimmungsgemäßer gebrauch – IKA MF 10 basic User Manual

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• Verwendungsgebiet

- Laboratorien

- Technikum

- Apotheken

Der Schutz für den Benutzer ist nicht mehr ge-
währleistet, wenn das Gerät mit Zubehör betrie-
ben wird, welches nicht vom Hersteller geliefert
oder empfohlen wird oder wenn das Gerät in
nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch entge-
gen der Herstellervorgabe betrieben wird oder
wenn Veränderungen an Gerät oder Leiterplatte
durch Dritte vorgenommen werden.

Das Gerät ist für den Gebrauch in allen Bereichen
geeignet, außer Industriebereichen.

• Verwendung
Das Anwendungsgebiet der Universalmühle ist
sehr umfangreich, die hier aufgeführten mahl-
baren Materialien sind nicht vollständig. Durch
Mahlversuche mit dem jeweiligen Mahlverfahren
und der Einstellung der geeigneten Mahlparame-
ter (Rotordrehzahl, Sieblochdurchmesser, Proben-
vorbereitung z.B. Kühlen) kann das Anwendungs-
spektrum noch vergrößert werden.

Prallmahlen:

Die Hammermühle zerkleinert weiche, mittelhar-
te und spröde Materialien bis ca. Mohshärte 6
(Feldspat: 6Mohs, Quarz: 7Mohs). Bei höheren
Härten ist der Verschleiß der Zerkleinerungswerk-
zeuge sehr hoch und das Mahlen deshalb unwirt-
schaftlich.
Es läßt sich alles mahlen, was bricht, trocken ist
und nicht stark fetthaltig ist.
Nachfolgend eine Auswahl an Substanzen die sich
trocken mahlen lassen: Getreide, Gerste, Mais,
Malz, Pektin, gebrannter Kaffee, Nußschalen,
Knochen, Mutterkorn, Kohle, Holzkohle, Koks,
Torf, Asche, Zellulose, Drogen, Kunstdünger,
Schamotte, Futtermittel, Gewürze, Glas, Harz,

Bestimmungsgemäßer Gebrauch

Kali, Kerne, Salze, Schlacken, Steine und Erden
(Bauxit, Gips, Kalkstein, trockener Ton, Glimmer,
Graphit, Bimsstein, Gneis, Magnesit, Schwer-
spat, Sandstein, Brauneisenerz ...).
Durch eine Versprödung des Mahlgutes (z.B. mit
Trockeneis bzw. fl üssigem Stickstoff) kann der
Anwendungsbereich noch vergrößert werden.
Zähes Mahlgut muß gekühlt werden, z.B. zersto-
ßenes Trockeneis in den Mahltrichter zugeben.
Das Mahlgut muß auf Brocken von max. 10 mm
vorzerkleinert werden.

Hinweis: Bei abrasiven Materialien (z.B. Steine

oder Glas) wird es notwendig sein, die Dosier-
schleuse öfters zu reinigen, da sich in den Füh-
rungen Mahlstaub festsetzt und somit ein Dre-
hen der Dosierschleuse nicht mehr möglich ist.

Schneidmahlen:

Die Schneidmühle zerkleinert sperrige, elastische,
faserige, cellulosehaltige und weiche Materialien.
Mischgut wie Abfälle müssen frei von Eisen und
Nichteisenmetallen sein. Das Aufgabegut darf
nicht feucht und fettig sein, da es sonst zu einem
Ankleben an Mahlbahn und Sieb kommt.
Nachfolgend einige Stoffe die zerkleinert werden
können: Blätter, Fasern, Gewürze, Getreide, Hop-
fen, Holz, Pappe, Papier, Heu, Stroh, Kunststoffe,
Tabak, Torf, Futtermittel, Teigwaren, Wurzeln und
Äste...
Durch eine Versprödung des Mahlgutes (z.B. mit
Trockeneis bzw. fl üssigem Stickstoff) kann der
Anwendungsbereich noch vergrößert werden.

Schüttgut wird mit dem Rundschieber zudo-
siert, die Aufgabekorngröße sollte nicht größer
als 15 mm sein. Sperriges Gut (z.B. Plastiktüte)
wird mittels Stößel zudosiert, die Stücke sollten
jedoch nicht zu groß sein (z.B. Tannenholzstücke:
Durchmesser max. 10 mm, Länge max. 40 mm;
Folienstücke: Breite max. 30 mm, Länge max.
100 mm).

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